Formblatt 2.3. Kategorie 3: Die Veranstalter von Darbietungen, die im Rahmen eines Vertrags für die Aufnahme des Publikums, den Ticketverkauf und die Sicherheit der Darbietungen verantwortlich sind, und die Veranstalter von Darbietungen, die nicht die Verantwortung des Arbeitgebers in Bezug auf die Kunstbühne tragen.
Definition: Ich bin Künstler der Kategorie 3, wenn ich nicht Arbeitgeber der Künstler bin:
- Ich sende eine Show im Rahmen eines Vertrags mit einem anderen Anbieter von Live-Unterhaltung, der mir den Empfang des Publikums, den Ticketverkauf und die Sicherheit der Shows anvertraut;
- oder ich drehe die Show (siehe die Stecker 2 zur Definition des Tourenanbieters).
Seien Sie vorsichtig, Broadcaster oder Tour-Unternehmer zu sein, ist ein anderer Beruf als der technische. Wenn meine Tätigkeit darin besteht, den Ton oder das Licht zu organisieren und ich die Techniker für diese Aktivitäten einsetze, dann ist es eine technische Leistung und kein Live-Showgeschäft. Die technische Leistung muss nicht gemäß den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes über die Lizenz für Showunternehmer angemeldet werden. Wenn die Verwaltung feststellt, dass eine Erklärung des Unterhaltungsunternehmers für eine technische Dienstleistung abgegeben wurde, kann sie die Empfangsbestätigung ungültig machen.
Ein Hersteller, der den Kartenverkauf, die Sicherheit und die öffentliche Aufnahme selbst verwaltet, ist kein Fernsehveranstalter im Sinne des Arbeitsgesetzes (er führt diese Aufgaben nicht im Rahmen eines Vertrags aus). Er muss keine Verbreitungstätigkeit melden, sondern nur die Produzentenaktivität. Unbeschadet des Absatzes der Formblatt 2.2. über Künstler mit Unternehmen.
Organisationen, die lediglich als Vermittler (Vermittlung) zwischen Veranstaltern und Künstlern fungieren, fallen nicht unter die Kategorie der Veranstalter von Shows (z. B. Buchmacher, Kunstvermittler usw.)
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Die Verantwortung des Senders besteht darin, dem Produzenten einen Veranstaltungsort in «Reihenfolge des Marsches» zur Verfügung zu stellen, d.h. gemäß den Gepflogenheiten der Verträge von Unternehmern von Live-Shows einen Veranstaltungsort mit dem für die Aufnahme des Publikums erforderlichen Personal bereitzustellen, Ticketing und Sicherheit der Shows.
Diese Kategorie umfasst den Begriff des Verkaufs von «schlüsselfertigen» Aufführungen. Jeder Betreiber eines Veranstaltungsortes, der eine solche Show kauft, wird zum Sender. In diesem Fall muss er Inhaber von zwei gültigen Empfangsbescheinigungen sein, wobei die erste Kategorie als Ortsbetreiber und die dritte Kategorie der Erklärung als Lizenz gilt. Viele städtische Theater und Veranstaltungsorte fallen in diese Kategorie.
Zu dieser Kategorie gehören auch Tourunternehmer, die eine Show von einem Produzenten kaufen, um deren alleinige Vermarktung sicherzustellen.
Sehen die Formblatt 2.2. zur Definition der Tour.