Sicherheit der Bibliotheken
Verfahren bei Diebstahl in einer Bibliothek einer Gebietskörperschaft
Diebstahl von Büchern in Bibliotheken nimmt zu
Im Gegensatz zu Museen, die Sammlungen ständig in öffentlich zugänglichen Räumen präsentieren (und daher ständig von Wachpersonal überwacht)Die Bibliotheken der Gebietskörperschaften bewahren ihre Kulturerbesammlungen in Geschäften und Reservaten auf, die der Öffentlichkeit verboten sind.
Diese Besonderheit erklärt, dass insbesondere bei selten übermittelten Dokumenten die Feststellung eines Diebstahls lange nach dessen Begehung erfolgen kann.
Was tun bei Diebstahl?
Sobald eine Bibliothek einen Diebstahl feststellt (auch wenn dieser Diebstahl lange nach dem Vorfall auftritt) muss sie, schnellstmöglich :
- Den Bürgermeister der Gemeinde oder den Präsidenten des EPCI fragen (öffentliche Einrichtung für interkommunale Zusammenarbeit) von klagenim Namen der Gebietskörperschaft, die Eigentümer oder Eigentümer der Immobilie ist, bei der Polizeidienststelle (die die Beschwerde an den Staatsanwalt weiterleitet) oder direkt (mit einem einfachen Schreiben) beim Staatsanwalt der Republik. In diesem Fall ist eine Dokumentation (genaue Beschreibung der Unterlagen, Fotos) an diesen Magistrat zu richten.
Nr. B: Dieses Verfahren gilt für Fonds von Gebietskörperschaften und Staatsfonds. Bei staatlichen Mitteln kann die betreffende DRAC auch im Namen des Staates Beschwerde einreichen. - Alarmierung des Zentralen Amtes für die Bekämpfung des Handels mit Kulturgütern (OCBC) ihm alle zweckdienlichen Informationen (Umstände des Fluges, Vorgehensweise usw.) zur Verfügung stellen und ihm eine genaue und detaillierte Dokumentation (Hinweise, Fotos) zur Registrierung in der Datenbank TREIMA II übermitteln
- Alarmieren Zentraler Kriminalnachrichtendienst (SCRC) der Nationalen Gendarmerie Angabe aller zweckdienlichen Informationen (Umstände des Fluges, Vorgehensweise usw.) und Übermittlung einer genauen und detaillierten Dokumentation (Erläuterungen, Fotos) zur Registrierung in der JUDEX-Datenbank.
- Informieren Sie den Präfekten der Region (gemäß Artikel R 311-2 des Kulturschutzgesetzes) und die DRAC betroffen, der Generalinspekteur für Bildung, Sport und Forschung (IGSR) verantwortlich für die Region, in der sich die Bibliothek befindet, und Dienst für Buch und Lesen (SLL).
Kontakte:
Ministerium für Kultur - Buch- und Lesedienst - Amt für Kulturerbe
182, rue Saint-Honoré - 75033 PARIS Cedex 01
Tel: 01 40 15 75 29 und 01 40 15 74 25
Fax: 01 40 15 74 04
Mel: patrimoine.sll@culture.gouv.fr
Zentrales Amt für die Bekämpfung des Handels mit Kulturgütern (OCBC) der Zentraldirektion der Kriminalpolizei
101, rue des Trois Fontanot - 92000 NANTERRE
Mel: sirasco-ocbc@interieur.gouv.fr
Zentraler Kriminalnachrichtendienst (SCRC) der Nationalen Gendarmerie
5, boulevard Hautil - 95000 PONTOISE
Mel: art.domu@gendarmerie.interieur.gouv.fr