3.1 Beantragung von Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsprogramme
- Die Unterstützung richtet sich an die wissenschaftliche, akademische und unternehmerische Gemeinschaft, die in den Bereichen der Forschung über Praktiken und Gebräuche im Zusammenhang mit dem Lesen der Presse sowie der Forschung und Entwicklung von Werkzeugen im Zusammenhang mit dem Pressesektor kompetent ist.
Vorstellung des Zuschusses
Der mit dem Dekret 2016-1161 vom 26. August 2016 geschaffene Förderfonds für Entstehung und Innovation in der Presse ruft zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprogrammen im Pressebereich auf (siehe nebenstehendes Pflichtenheft).
Die Gruppen von Bewerbern oder Einrichtungen, die diesem Aufruf zur Einreichung von Projekten folgen möchten, können Akteure aus der akademischen und wissenschaftlichen Welt sowie Akteure aus der Welt der Forschungs- und Entwicklungsunternehmen oder der Pressebranche einbeziehen. Öffentliche und private Partnerverbände werden gefördert.
Die Themen der Forschung
Wahlweise können die vorgeschlagenen Programme eines oder mehrere der folgenden Themen behandeln:
- Bedingungen für die Informationsproduktion: Datenjournalismus, Data Mining (data mining), Frage der mangelnden Identifizierung falscher Informationen (fake news), Journalismus erhöht (künstliche Intelligenz, erweiterte Realität...)usw.;
- Benutzererfahrung: Personalisierung der Inhalte, Verbreitung und Liquidität der Informationen, Plattformbildung der Inhalte und Vereinfachung der Authentifizierungsmethoden usw.;
- Monetarisierung von Inhalten für Nutzer: Payment Walls (paywall), Abonnement-Pakete, etc.
Die Prüfung der Vorhaben
Die eingereichten Projekte werden vom Innovationsclub geprüft. Der Generaldirektor für Medien und Kulturindustrie vergibt die Beihilfen nach Stellungnahme des Innovationsclubs.
Modalitäten für die Auszahlung der Beihilfe
Die erste Tranche wird nach Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Staat und dem Begünstigten gezahlt, in der insbesondere die Modalitäten für die Zahlung der Finanzhilfe festgelegt sind.
Über die Auszahlung der zweiten Tranche entscheidet der Generaldirektor für Medien und Kulturwirtschaft nach Prüfung eines Fortschrittsberichts, den der Begünstigte ihm übermittelt und der über die Durchführung des Projekts Bericht erstattet, das die Gewährung des Zuschusses gerechtfertigt hat.
Die Auszahlung der dritten und letzten Tranche wird vom Generaldirektor der Medien und der Kulturindustrie nach Vorlage eines Abschlussberichts mit detaillierten Angaben zu den Ergebnissen des Forschungs- und Entwicklungsprogramms beschlossen.
Bewertung des Produkts
Auf Initiative der Generaldirektion Medien und Kulturindustrie können Kontrollen an Ort und Stelle durchgeführt werden, um die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen zu überprüfen.
Das Datum liBewerbungsfrist ist der 9. Mai 2021.
Um eine Anfrage zu stellen, müssen Sie die folgende Datei herunterladen. Ein Lastenheft, in dem die Beihilfe und die zuschussfähigen Ausgaben aufgeführt sind, steht ebenfalls in französischer und englischer Sprache zum Download bereit.
Die Dokumente sind elektronisch in einem lesbaren Format an folgende Anschrift zu senden : |
Bitte denken Sie daran, den Namen Ihrer Dokumente kurz umzubenennen.
Die Belege mit einem großes Volumen können auf dem Server unter folgender Adresse abgelegt werden: zephyrin.ext.culture.fr oder über einen Link wetransfer.com. Die Verwendung einer anderen Dateifreigabeplattform (Google Drive, Dropbox...) garantiert nicht den ordnungsgemäßen Empfang der Dokumente.
Die Dokumente können auch per Post an folgende Adresse geschickt werden :
Ministerium für Bildung und Kultur
Fonds zur Unterstützung von Medienauftritten und -innovation
182, rue Saint-Honoré
75001 PARIS
KONTAKTE/
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Nicolas LE MOAL |