3. Antrag auf Zahlung an Strategiefonds Presseentwicklung stellen
- Um einen Zahlungsantrag beim Strategiefonds einzureichen, füllen Sie bitte folgende Unterlagen aus:
Einreichung eines Antrags auf Anzahlung:
Die Verträge sehen die Möglichkeit einer Vorauszahlung auf den Zuschuß vor. Diese Vorauszahlung darf 30 % des Gesamtbetrags nicht überschreiten. Es kann vom Beginn der Projektausführung an angefordert werden. Für KMU mit weniger als 25 Beschäftigten können bis zu 50 % des Betrags gewährt werden, sofern auf erstes Anfordern eine Garantie gestellt wird.
Die Anforderung der Anzahlung erfolgt per E-Mail an fsdp@culture.gouv.fr nur. Die E-Mail muss von einem gesetzlichen Vertreter des Vertragsnehmers initiiert werden und folgende Formate und Elemente aufweisen:
- die Angabe «Antrag auf Anzahlung» und die Aktennummer im Betreff der E-Mail;
- Eine Bestätigung im Text der E-Mail, dass das SIRET und das RIB im Übereinkommen identisch sind. Bitte beachten Sie, dass jeder Fehler in Bezug auf diese beiden Elemente dazu führt, dass die Beihilfe nicht ausgezahlt werden kann;
- Eine Bestätigung in der E-Mail, dass das Vertragsprojekt am XX/XX/XXXX begonnen hat
Für den Fall, dass das SIRET, der soziale Grund oder das RIB nicht mit dem Übereinkommen identisch sind, übermitteln Sie uns bitte Folgendes:
- Neue K-bis und gegebenenfalls Übertragungsvertrag für SIRET oder Firma;
- Bescheinigung des gesetzlichen Vertreters, der die Änderung des RIB (früheres RIB) zugunsten des RIB beantragt (neues RIB angeben)
Antrag auf Zwischen- oder Restzahlung stellen:
Bei Zuschüssen über 150.000 € muss das Unternehmen für jeden Zahlungsantrag einen Bericht vorlegen, der von seinem Rechnungsführer oder seinem Rechnungsprüfer auf der Grundlage eines Lastenheftes erstellt wird, dessen Muster Sie unten finden.
Die Dokumente sind elektronisch in einem lesbaren Format an folgende Anschrift zu senden: fsdp@culture.gouv.fr oder über die File-Sharing-Plattform Frankreich Transfer. |
Die Verwendung einer anderen Dateifreigabeplattform (Google Drive, Dropbox...) garantiert nicht den ordnungsgemäßen Empfang der Dokumente.
Kontrollmaßnahmen
Gemäß Artikel 4 des Dekrets Nr. 2012-484 vom 13. April 2012 Kontrollen an Münzen und vor Ort können organisiert werdenauf Initiative des Ministers für Kultur und Kommunikation. Diese Maßnahmen können staatlichen Kontrollorganen übertragen werden, insbesondere der Generalinspektion für kulturelle Angelegenheiten und der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Kontrolle oder externen Sachverständigen.
Neben der Überprüfung der Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen sollen sie prüfen, ob das durchgeführte Vorhaben die in den genannten Texten festgelegten Ziele insbesondere im Hinblick auf die wirtschaftlichen, industriellen und sozialen Auswirkungen der geförderten Ausgaben erfüllt. Diese Kontrollen werden dem Minister gemeldet. Die Ergebnisse werden den Vertretern der Pressebranche unter Wahrung des Geschäftsgeheimnisses mitgeteilt.
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