(Artikel 200 des Code général des impôts)

 

Das Gesetz Nr. 2015-433 vom 17. April 2015 ergänzte den Artikel 200 des Allgemeinen Steuergesetzbuches, indem es den Verbänden, die sich für den Medienpluralismus einsetzen, die Vorteile des Steuersystems des Mäzenatentums eröffnete. Diese Bestimmung wurde «Charb-Änderung» genannt, da der Direktor von Charlie Hebdo die Maßnahme unterstützt hatte.

 

Der Betrag der Einkommensteuerermäßigung für Privatpersonen beträgt 66 % des Betrags der gezahlten Beträge bis zu 20 % des steuerpflichtigen Einkommens.

 

Darüber hinaus eröffnet dieser Artikel die Möglichkeit für Stiftungsfonds, Vereinigungen oder Stiftungen zu unterstützen, die zur Unterstützung des Pressepluralismus tätig sind (Artikel 200 bis) und g) des CGI).

 

Förderfähig sind Vereinigungen von allgemeinem Interesse, Stiftungsfonds von allgemeinem Interesse, die konkrete Maßnahmen zugunsten des Pressepluralismus durchführen, und Stiftungsfonds, die Vereinigungen von allgemeinem Interesse für den Pressepluralismus finanzieren.

 

Derzeit verwalten zwei Vereine Spenden in diesem Rahmen:

 

Spender können ihre Spenden für die Finanzierung eines bestimmten Unternehmens oder Online-Pressedienstes verwenden. Dieser Herausgeber muss selbst für die Regelung des Artikels 39a A des Code Général des Impôts (Link oben auf der Seite) in Frage kommen. Um in den Genuss dieser Ermäßigung zu kommen, darf jedoch keine direkte oder indirekte wirtschaftliche und finanzielle Verbindung zwischen dem Geber und dem Begünstigten bestehen.

 

Verbindung Steueranweisung