2.1 Beantragung von Unterstützung für Presse- und Medieninkubationsprogramme
- Die Unterstützung richtet sich an Gründerzentren und Presseunternehmen, die Inkubationsprogramme für «Start-ups» (aufstrebende Medien und Anbieter von Medienlösungen) erstellen oder entwickeln möchten.
Präsentierteder Gewährung der Beihilfe
Im Rahmen der Reform der Pressebeihilfen und zur Förderung von Innovationen im Pressesektor wurde mit dem Dekret Nr. 2016 der Fonds zur Förderung von Medienwachstum und -innovation eingerichtet1161 vom 26. August 2016 veröffentlicht einen Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen für die Einrichtung oder Entwicklung von Inkubationsprogrammen für junge Informationsmedien oder deren Lösungsanbieter. Ein Inkubationsprogramm ist definiert als ein Begleitprogramm, das Unternehmen die Fähigkeiten und Werkzeuge zur Verfügung stellt, die für ihre Gründung und Entwicklung unerlässlich sind, um ihr Projekt strukturiert und tragfähig zu machen.
Die Verbindungen zu den Akteuren in Forschung, Lehre (Schulen für Journalismus, Computerentwicklung, Grafik, Handel...), bestehenden internationalen Gruppierungen und lokalen öffentlichen oder privaten Akteuren werden ebenfalls geschätzt.
Ziel ist der Aufbau von nachhaltigen Innovationszentren für «Start-ups» (Lösungsanbieter für aufstrebende Medien und/oder Medien).
Diese Programme müssen folgendes ermöglichen:
Die Zusammenarbeit zwischen Presseunternehmen und «Start-ups» zu erleichtern oder die Zusammenarbeit zwischen Verlagen und Anbietern spezieller Lösungen zu erleichtern;
- die Isolation des Unternehmers zu durchbrechen, indem er sich täglich mit seinen Kollegen austauschen kann;
- Erleichterung der Einleitung kollektiver Projekte;
- Schaffung gemeinsamer Verwaltungs-, Rechts-, Sozial-, Finanz- und Buchhaltungsdienstleistungen für neu entstehende Unternehmen;
- Zugang zu Beschleunigungsprogrammen, thematischen Workshops, Expertennetzwerken und Mentoren;
- Stärkung der Attraktivität des Presseunternehmertums und der Medien insgesamt, was die Förderung eines dynamischen Umfelds voraussetzt.
BedingungFörderfähigkeit (siehe Leistungsbeschreibung zum Download unten)
Förderfähig sind Projekte, die alle der folgenden Kriterien erfüllen:
von einem Gründerzentrum oder einem Presseunternehmen geleitet werden, das ein Gründerzentrenprogramm für Presse und Informationsmedien einrichten möchte oder bereits eingerichtet hat;
- Einrichtung und Entwicklung von technischen oder redaktionellen Dienstleistern für den Bedarf von Medien oder Publikationen, Online-Pressediensten und anderen Medien (Pressetitel, Online-Pressedienste, Rundfunk, Fernsehen, Webradios, Webfernsehen...);
- Nutzen Sie die folgenden Tools: Hosting, Beratung, Schulung. Jedes dieser Elemente wird im Hinblick auf die Intensität und die Vielfalt der eingesetzten Mittel eingehend geprüft.
Insbesondere wird die Fähigkeit der Presseunternehmen, in ihrer ganzen Vielfalt Lösungsanbieter (Technologie, Grafik, Handel...) zu gewinnen, gewürdigt werden Medien und/oder aufstrebende Medien.
Prüfens projekte
Die eingereichten Projekte werden vom Innovationsclub geprüft. Der Generaldirektor für Medien und Kulturindustrie vergibt die Beihilfen nach Stellungnahme des Innovationsclubs, der sich aus Vertretern der Verwaltung, Vertretern der wichtigsten repräsentativen Organisationen der Presseverlage zusammensetzt, und qualifizierten Persönlichkeiten.
Modalitäten Berechnung und Auszahlung der Beihilfe
Die Unterstützung für Inkubationsprogramme ist ein Betriebskostenzuschuss, der sich insbesondere auf die Kosten für Unterkunft, Begleitung, Beratung, Ausbildung und Organisation thematischer Aktivitäten erstreckt. Sie wird unter Berücksichtigung der in den ersten beiden Projektjahren vorgelegten Kosten berechnet. Der Beihilfehöchstsatz beträgt 50 % der zuschussfähigen Ausgaben.
Sie wird in zwei Tranchen gezahlt:
- die erste Tranche wird nach Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Staat und dem Begünstigten gezahlt, in der insbesondere die Modalitäten für die Zahlung des Zuschusses festgelegt sind;
- die Auszahlung der zweiten Tranche (Restbetrag) ist an eine positive Entscheidung des Generaldirektors für Medien und Kulturindustrie gebunden; nach Begründung der Durchführung des Projekts und der Übereinstimmung seiner Merkmale mit den in der Zuschlagsentscheidung genannten Merkmalen.
Der Antragsteller muss detaillierte Angaben zu den Maßnahmen machen, die durchgeführt werden, um das Inkubationsprogramm über die beiden Jahre hinaus, die für die Auszahlung der Beihilfe übernommen wurden, fortzuführen.
Die Beihilfe wird im Einklang mit der freigestellten Rahmenregelung Nr. SA.40391 für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen gewährt; auf der Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung Nr. 651/2014, die von der Europäischen Kommission am 17. Juni 2014 angenommen und am 26. Juni 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.
Evaluatatiman des Geräts
Auf Initiative der Generaldirektion Medien und Kulturindustrie können Kontrollen an Ort und Stelle durchgeführt werden, um die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen zu überprüfen.
La daBewerbungsschluss ist der 31. Juli 2021.
Um sich zu bewerben, müssen Sie die Datei unten auf der Seite herunterladen. In dem Antrag sind insbesondere die Anzahl und die Art der Unternehmen, die für eine Inkubation in Betracht kommen, die Inkubationszeit und die Mittel anzugeben, die zur Gewährleistung der jeweiligen Unterbringung eingesetzt werden; die Beratung und Ausbildung von Gründerunternehmen sowie den Finanzierungsplan für das Inkubationsprogramm.
Die Dokumente sind elektronisch in einem lesbaren Format an folgende Anschrift zu senden: |
Bitte denken Sie daran, den Namen Ihrer Dokumente kurz umzubenennen.
Die Belege mit einem großes Volumen können auf dem Server unter folgender Adresse abgelegt werden: Franceconnect 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. zephyrin.ext.culture.fr oder über einen Link wetransfer.com. Die Verwendung einer anderen Dateifreigabeplattform (Google Drive, Dropbox...) garantiert nicht den ordnungsgemäßen Empfang der Dokumente.
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