Die privaten Eigentümer
Von den 44 421 denkmalgeschützten Gebäuden im Jahr 2019 befinden sich 37 % im Besitz privater Eigentümer.
Wie bei jedem Besitzer eines denkmalgeschützten Gebäudes sind die privaten Eigentümer für die Erhaltung ihres Denkmals verantwortlich.
Um sie zu unterstützen, leisten die staatlichen Stellen direkte Beihilfen in Form von Zuschüssen an private Eigentümer, um ihre Denkmäler zu erhalten und zu restaurieren.
Die Regionaldirektionen für Kulturangelegenheiten stellen jedes Jahr rund 35 Mio. € für die Finanzierung der Planung, Instandhaltung und Restaurierung von Gebäuden bereit, die als historische Denkmäler von Privatpersonen geschützt sind.
Diese direkten Beihilfen ergänzen die im Allgemeinen Steuergesetz vorgesehene Steuererleichterung für natürliche Personen und verschiedene andere Steuererleichterungen, die in der Regel mit der öffentlichen Erschließung von Denkmälern verbunden sind.
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Darüber hinaus stehen die Vereinigungen von Vertretern privater Eigentümer historischer Denkmäler in ständigem Kontakt mit den Dienststellen des Kulturministeriums. Seit dem Gesetz vom 7. Juli 2016 über die Freiheit der Schöpfung, die Architektur und das Kulturerbe wurde ihr Platz in den nationalen und regionalen Instanzen des Kulturerbes erhöht.
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