Die ökologische Kontinuität der Flüsse
Ziel der Politik zur Wiederherstellung der ökologischen Kontinuität von Wasserläufen ist es, die Zirkulation wandernder Fische und den Transport von Sedimenten entlang bestimmter Wasserläufe wiederherzustellen. Sie soll einen guten Zustand der Wasserläufe (im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie) sicherstellen und Arten und Ökosysteme schützen. Die Politik der Wiederherstellung der ökologischen Kontinuität der Flüsse berücksichtigt die Erhaltung des kulturellen, archäologischen und bebauten Erbes.
Das Umweltgesetzbuch sieht vor, dass die Arbeiten an bestimmten Wasserläufen Gegenstand geeigneter Maßnahmen sein müssen, um einen ausreichenden Sedimenttransport und die Freizügigkeit der wandernden Fische zu gewährleisten (die gemäß Absatz 2 desArtikel L. 214-17 dieses CodesListe 2» genannt).
Die induzierten Eingriffe wirken sich auf das gesamte von Wasserläufen durchquerte Kulturerbe aus: Gebäudekörper, aber auch hydraulische Infrastrukturen, Wasserreservoirs, Laufräder oder Turbinen und die zugehörigen mechanischen Baugruppen (insbesondere Mühlen).
Eine interministerielle Arbeitsgruppe für die
Um Umwelt- und Vermögensfragen in Einklang zu bringen, wurde 2015 eine Arbeitsgruppe gebildet.
Diese Arbeitsgruppe brachte Vertreter der Ministerien für Kultur und Ökologischer Wandel und Zusammenhalt der Gebiete und Vertretern von zwei Windmühlenverbänden Verband der Mühlen von Frankreich (FDMF) und die Französischer Verband der Schutzverbände der Mühlen (FFAM).
Ein Analyseraster zur Charakterisierung des hydraulischen Erbes
Nach Abschluss der Arbeiten der Gruppe haben die Direktion für Wasser und biologische Vielfalt (Ministerium für ökologischen Wandel und Kohäsion der Gebiete und die Generaldirektion für Kulturerbe und Architektur (Ministerium für Kultur) eine Analyseraster für Charakterisierung und Qualifizierung (mit seiner Bedienungsanleitung) des hydraulischen Erbes.
Dieses Raster ist insbesondere für Wasserbehörden, Bauherren und Eigentümer, Planungsbüros oder jeden Projektträger in einem Einzugsgebiet oder Wasserlauf wie Gebietskörperschaften und Fischereiverbände bestimmt.
Ziel ist es, dieses Analyseraster zu vervollständigen, um ein Bauwerk besser zu charakterisieren und es zu einem Bestandteil der Unterlagen für Vorschläge zur Gestaltung oder zur Änderung der Art der Verwaltung des betreffenden Bauwerks zu machen.
Gesetzgebung & Regulierung
- Gesetz Nr. 2006-1772 vom 30. Dezember 2006 über Wasser und Gewässer
- Umweltcode, Artikel L. 211-1
- Gesetz LCAP (Freiheit der Schöpfung, Architektur und Kulturerbe), Artikel 101
- Umweltcode, Artikel L. 214-17
- Rundschreiben vom 25. Januar 2010 über die Umsetzung eines Aktionsplans zur Wiederherstellung der ökologischen Kontinuität von Wasserläufen durch den Staat und seine öffentlichen Einrichtungen