Befreiung von Vermögensübertragungsgebühren für Handspenden
Artikel 2 des Gesetzes vom 1. August 2003
Eine manuelle Spende ist eine Spende für handgefertigte Möbel. Mit Zustimmung einer Einrichtung von allgemeinem Interesse ist sie von der Grunderwerbsteuer völlig befreit.
Siehe dazu auch: Artikel 757 des CGI