Zusätzliche Vorteile für den Anbau
Es wurden spezifische, sehr stimulierende Maßnahmen ergriffen, um die Verbreitung von darstellenden Künsten und Ausstellungen zeitgenössischer Kunst, den Zugang von Zuschauern mit Behinderungen zu privaten historischen Denkmälern, sowie künstlerische Forschungs- und Bildungseinrichtungen.
Private historische Denkmäler
Mit dem Haushaltsgesetz für 2007 (Art. 10) wurden Artikel 200 des CGI sowie die Artikel des Vermögensgesetzbuches betreffend die Stiftung des Vermögens geändert, um die Steuerermäßigung für Mäzenatentum auf Schenkungen von Privatpersonen anzuwenden, die für Restaurierungsarbeiten und Zugänglichkeit von privaten historischen Denkmälern. Gemäß der angenommenen Regelung werden Spenden an die Stiftung des Erbes oder an eine andere zugelassene Stiftung oder Vereinigung Anspruch auf Steuerermäßigung eröffnen, für Unternehmen und Einzelpersonenunter der Voraussetzung, dass das Denkmal, von dem es profitiert, vom Eigentümer aufbewahrt und für die Öffentlichkeit "mindestens zehn Jahre" geöffnet wird.
Siehe dazu : Artikel 200-2a des CGI
Verwandten Dokumenten BOI 5 B-21-07, Nr. 133 vom 31. Dezember 2007; Dekret Nr. 2008-195 vom 27. Februar 2008; Erlass vom 27. Februar 2008 zur Festlegung der Bedingungen für die öffentliche Zugänglichkeit historischer Denkmäler
Live-Unterhaltung und Ausstellungen zeitgenössischer Kunst
Es gibt besondere günstige Bestimmungen Live-Unterhaltung und Ausstellungen zeitgenössischer Kunst Sie betreffen öffentliche oder private Einrichtungen deren Verwaltung uneigennützig istDie Haupttätigkeit besteht in der Vorführung dramatischer, lyrischer, musikalischer, choreografischer, filmischer und zirkusartiger Werke oder der Organisation von Ausstellungen zeitgenössischer Kunst. Mit dem Berichtigungshaushaltsgesetz für 2007, Artikel 23, wurde Artikel 200 des CGI geändert, um diesen Einrichtungen die Inanspruchnahme der Förderung von Privatpersonen zu ermöglichen (Steuerermäßigung um 66 % des Spendenbetrags) auch wenn sie der Mehrwertsteuer und anderen Handelssteuern unterliegen.
Siehe dazu : Artikel 200-1-f des CGI
Verwandten Dokumenten BOI 4 C-5-04, Nr. 112 vom 13. Juli 2004