Maßnahmen zur Förderung von Spenden von Einzelpersonen
In Frankreich fördert die Gesetzgebung die Spenden von Privatpersonen durch spezifische Maßnahmen wie abzugsfähige Schenkungen von der IFI (Immobilien-Vermögenssteuer); Datierung; Erbschaftssteuern verringert für Schenkungen von Erben an bestimmte Einrichtungen; und die vorübergehende Übertragung des Nießbrauchs.
Steuerermäßigung auf die Grundsteuer (IFI)
Jeder Schuldner der IFI (Vermögenssteuer) kann eine Geldspende an bestimmte gemeinnützige Einrichtungen leisten. Diese Spende kann dann unter bestimmten Bedingungen Ermäßigung der Steuer auf die IFI.
Die zuschussfähigen Begünstigten
Im Rahmen der IFI-Steuerermäßigung kommen Spenden an gemeinnützige Einrichtungen in Betracht, wie anerkannte gemeinnützige Stiftungen (FRUP)sie Forschungsinstitute oder tertiär oder gemeinnütziger künstlerischer Unterricht ohne Erwerbszweck.
Hier finden Sie die vollständige Liste der förderfähigen Begünstigten hier.
Steuersenkung: Betrag und Grenze
Gemäß Artikel 978 CGI hat der Steuerpflichtige Anspruch auf eine Ermäßigung der Vermögenssteuer (IFI) von 75 % des Spendenbetrags in bar an die Gewinne der vorgenannten Einrichtungen und Stiftungen, in die Grenze von 50.000 €.
Die Art der Spenden
- Spenden in bar
- Schenkungen im Vollbesitz von Unternehmenstiteln.
Ein günstiges Steuersystem: Dation als Zahlung
Die Begleichung ist eine Bestimmung des Allgemeinen Steuergesetzbuches (Artikel 1716a), die die Zahlung der Erbschaftssteuer durch die Übergabe von Kunstwerken, Büchern, Sammlerstücken oder Dokumenten von hohem künstlerischen oder historischen Wert an den Staat ermöglicht.
In Ausnahmefällen sie ermöglicht nun auch die kostenlose Entrichtung der Transfersteuer (Kosten im Rahmen einer Schenkung zwischen Lebenden oder eines Vermächtnisses), derSteuer auf Immobilienvermögen (IFI) oder das Recht auf Aufteilung (Kosten im Zusammenhang mit der Aufteilung des Vermögens in einem Nachlass).
Bitte beachten Sie: Die Zahlung unterliegt einem Zulassungsverfahren, das in Verbindung mit der Steuerverwaltung geprüft wird.
Die Dation in Zahlung wurde durch das Gesetz vom 31. Dezember 1968 eingeführt, um die Erhaltung des künstlerischen Erbes zu fördern. So ermöglicht es der Staat, seine öffentlichen Sammlungen zu bereichern und die Erhaltung des nationalen künstlerischen Erbes in dem Gebiet zu fördern. Unter anderem unter der Leitung von André Malraux und in Erwartung der Nachfolge von Pablo Picasso wird sie entworfen. Die erste große Dation, die der Staat erhält, wird in der Tat die sein, die von den Erben von Picasso im Jahr 1979 gemacht wird. Sie wird insbesondere erlauben die Gründung des Picasso Museums aus den von den Erben des Künstlers zur Datierung übergebenen Werken.
Die Befreiung von Vermögensübertragungsgebühren für Handspenden
Artikel 757 des Code général des impôts (BOI-ENR-DMTG-10-20-20 20)
Eine Handspende ist eine Schenkung eines handgefertigten Mobiliars. CUnterstützung einer Einrichtung von allgemeinem Interesseer ist dann vollständig befreit der Steuer auf unentgeltliche Versetzung.
Ermäßigte Erbschaftssteuer für Schenkungen von Erben an bestimmte Einrichtungen
Im Rahmen einer Erbfolge, wenn ein Erbe Spenden gewährt bestimmte gemeinnützige Einrichtungen des Staates, der Gebietskörperschaften oder ihrer öffentlichen Einrichtungen können unter Bedingungen einen Freibetrag in Höhe des Betrags der gewährten Zuwendungen erhalten (Artikel 788 CGI).
Der Wert der gegebenen Güter und damit des Freibetrags entspricht dem Wert der vom Verstorbenen erhaltenen, am Sterbetag bewerteten Güter.
Der Freibetrag gilt für alle Nachlässe, unabhängig von der Art des Vermögens (Möbel oder Gebäude). Diese Bestimmung gilt für zwei Bedingungen:
Es sollte klargestellt werden, dass diese Bestimmung nicht mit dem Anspruch auf Ermäßigung der Steuer für Privatpersonen kumulierbar ist (Artikel 200 CGI)
Die vorübergehende Übertragung von Nießbrauch
Nießbrauch ist das Recht, eine Immobilie zu nutzen und Einkünfte daraus zu erzielen, ohne Eigentümer zu sein.
Privatpersonen, die sich nicht endgültig von ihrem Eigentum lösen wollen, können dann eine vorübergehende Übertragung von Nießbrauch zugunsten von Stiftungen oder anerkannten gemeinnützigen Vereinigungen, Hochschulen oder künstlerischen Einrichtungen für einen begrenzten Zeitraum.
Während der gesamten Dauer des Nießbrauchs kommen die Einkünfte aus dem gegebenen Eigentum der prämierten Einrichtung zugute. So reduziert der Spender vorübergehend sein steuerpflichtiges Gesamteinkommen. Auch der Stifter einer Immobilie unterliegt der IFI nicht mehr auf den Wert der Immobilie.