I - Erhalt von Schenkungen und Zuwendungen von Privatpersonen
Im März 2023 wurde ein neues Muster für Steuerquittungen für Spenden von Privatpersonen veröffentlicht (Cerfa Nr. 11580*05).
Obligatorischer Besitz einer Steuerquittung für die Steuerermäßigung
Steuerpflichtige, die die Steuerermäßigung für die von ihnen geleisteten Spenden (Mäzenatentum, IFI) in Anspruch nehmen möchten, müssen ihrer Steuererklärung die (erhaltenen) Belege beifügen [BOI-IR-RICI-250-40].
Änderungen gegenüber dem vorherigen Modell
- Dieses neue Modell schreibt vor, dass der SIREN- oder RNA-Nummer der Spendenorganisation;
- Die die Liste der begünstigten Organisationen, die betroffen sein können, wird erweitert;
- Zwei neue Optionen erscheinen in der Natur, die die Spende nehmen kann, mit den Kontrollkästchen «ausdrücklicher Verzicht auf Einkommen oder Produkte» und «Kosten, die den Freiwilligen entstanden sind, auf deren Erstattung sie ausdrücklich verzichten» - bei beiden Spendenarten handelt es sich jedoch um Geldspenden. Die Rubrik «Sonstige» schließt schließlich Sachspenden ein.
Dieses Muster kann an die grafische Gestaltung der begünstigten Organisationen angepasst werden, sofern alle obligatorischen Angaben des amtlichen Musters werden verschoben.
II. Erhalt von Spenden und Zuwendungen von Unternehmen
Im Juni 2022 wurde ein neues Muster für Steuerquittungen für Unternehmensspenden veröffentlicht (Cerfa Nr.: 16216*01)
Für Spenden von Unternehmen seit dem 1sich setzen Januar 2022 im Rahmen von Artikel 238a CGI wird der Anspruch auf Steuerermäßigung davon abhängig gemacht, dass das Unternehmen Belege vorlegt, aus denen hervorgeht, dass die Schenkungen tatsächlich erfolgt sind, und somit die Steuerquittung ausbezahlt wird. Der Besitz der Steuerquittung durch das Mäzenatenunternehmen ist daher nunmehr zwingend erforderlich, wenn dieses die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen möchte.
Die Neuheiten des Modells 2022
Die von der begünstigten Einrichtung ausgestellte Steuerbescheinigung muss künftig folgende Angaben enthalten:
- die Identität des Begünstigten;
- die Identität des Mäzens;
- das Datum der Spende, wobei anzugeben ist, dass eine Quittung für mehrere Zahlungen über einen bestimmten Zeitraum ausgestellt werden kann;
- eine vollständige Beschreibung (Art und Menge) der erhaltenen Waren und Dienstleistungen (bei Sachleistungen);
- Bewertung der erhaltenen Waren und Dienstleistungen (bei Sachleistungen);
- Einzelheiten der zur Verfügung gestellten Mitarbeiter (bei Sachleistungen).
Im Anschluss an dieses neue Modell hat die Steuerverwaltung ihre Doktrin über die Verwertung von Sachspenden und (100% des BOI-BIC-RICI-20-30-10-20).
Vorsicht vor Sanktionen! Die Steuerbehörde erinnert in einer anderen Steueranweisung (BOI-BIC-RICI-20-30-10-30) dass Stellen, die Steuervorbescheide ausstellen, obwohl sie die Voraussetzungen des Artikels 238a des Code général des impôts nicht erfüllen, mit einer Geldbuße in Höhe des Satzes der betreffenden Steuerermäßigung belegt werden (Artikel 1740 a des Code général des impôts).
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