Die Generalinspektion der Bibliotheken
Die Generalinspektion der Bibliotheken ist ein Dienstleistungen der Kontrolle und Beratung platziert unter direkter Aufsicht des Ministers für Hochschulbildung und Forschung und setzen zur Verfügung des Kulturministers für Bibliotheken, die in seine Zuständigkeit fallen.
Die Inspektion nimmt unter anderem den Staatliche technische Kontrolle der öffentlichen Bibliotheken (Stadtbibliotheken, Leihbibliotheken des Departements), ständige Aufgabe gemäß Verordnung vom 9. November 1988 (Art. 7) [aufgehoben]. Diese Mission wird durchgeführt in enger Verbindung mit dem Buch- und Lesedienst.
Durch Beschluss des Ministers für nationale Bildung, Hochschulbildung und Forschung oder des Ministers für Kultur können diese Kontroll-, Bewertungs- und Beratungsaufgaben auf andere Dokumentationsstellen in ihrem Zuständigkeitsbereich ausgedehnt werden. Die Mitglieder der Aufsichtsbehörde können durch gemeinsamen Beschluss des Ministers für Hochschulbildung und der zuständigen Minister mit Kontroll-, Bewertungs- und Studienaufgaben für Bibliotheken beauftragt werden, die anderen Ministerien unterstehen.
Jährlich der thematische Studien bei der Aufsichtsbehörde vom Ministerium für nationale Bildung, Hochschulbildung und Forschung oder vom Ministerium für Kultur und Kommunikation im Rahmen der der Aufsichtsbehörde festgelegten Jahresprogramme beantragt werden.
Seit der Abschaffung der Generalinspekteure für Bibliotheken (1992) setzt sich die Generalinspektion für Bibliotheken aus Generalkonservatoren oder leitenden Konservatoren von Bibliotheken zusammen, die für die Inspektion zuständig sind.
Die Erfahrung der Inspektoren im Personalbereich und ihre Verfügbarkeit haben dazu geführt, dass die Direktion Bibliothekspersonal Inspektoren beauftragt hat, den Vorsitz in der Mehrheit der Einstellungsgremien zu übernehmen und sie in die Überwachung der Mitarbeiter einzubeziehen; ihnen die Prüfung von Disziplinarverfahren zu übertragen.
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