Das Barometer der Zugänglichkeit von Websites
Das Gesetz von 2005 legt eine Verpflichtung zur Zugänglichkeit staatlicher Websites fest.
Das Generalsekretariat des Ministeriums für Kultur und Kommunikation hat eine Bestandsaufnahme aller seiner öffentlichen Einrichtungen (EP), die von der Öffentlichkeit empfangen werden (einschließlich Schulen), vorgenommen.
Eine Firma, Com'@cces, wurde mit der Umsetzung dieses «Barometers der Zugänglichkeit» beauftragt.
Die erste Phase ist abgeschlossen: Sie besteht aus zusammenfassenden Berichten mit konkreten Empfehlungen sowohl zu den technischen Elementen als auch zu den Nutzungen nach Art der Behinderung.
Die zweite Phase konzentriert sich auf Behindertenplätze, die von kulturellen Einrichtungen entwickelt wurden.
Zusammenfassende Berichte im Rahmen des Barometerseminars für EP (26. Mai 2016):
· Zusammenfassung der Analysen der Websites