Dossier der Teilnehmer
2.III - Ausbildung von Kulturschaffenden
III - Ausbildung von Kulturschaffenden
3.1. Die Erstausbildung
Untersuchung der Einhaltung der Verpflichtung zur Schulung in Barrierefreiheit
Auf Ersuchen des Ausschusses für Verständigung der Nationalen Kommission für Kultur und Behinderung hat sich das Generalsekretariat des Ministeriums für Kultur und Kommunikation verpflichtet, im Jahr 2010 eine Bestandsaufnahme der Umsetzung der Verpflichtung zur barrierefreien Ausbildung an den betreffenden nationalen Hochschulen unter Bezugnahme auf Dekret Nr. 2007-436 vom 25. März 2007 über die gemäß Artikel 41-V des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 durchgeführte Schulung zur Zugänglichkeit des gebauten Rahmens für Menschen mit Behinderungen undDurchführungsverordnung «Kultur» vom 26. Mai 2008 in der die Liste der Kulturdiplome, -titel und -zertifizierungen festgelegt wird, die von der Verpflichtung zur Ausbildung im Hinblick auf die Zugänglichkeit des bebauten Rahmens für Menschen mit Behinderungen betroffen sind. Es ist so weit.
Diese im September 2012 abgeschlossene Untersuchung ermöglichte eine Bestandsaufnahme der tatsächlichen Umsetzung der Verpflichtung, der Durchführungsmodalitäten, der angebotenen Schulungsinhalte, der aufgetretenen Schwierigkeiten und der Kosten der Umsetzung.
Die Umfrage in Form eines Fragebogens für Schulen wurde bei den nationalen Hochschuleinrichtungen Kultur durchgeführt, die in der Verordnung vom 26. Mai 2008 aufgeführt sind 9 Kunstschulen und 23 Architekturschulen unter der Aufsicht oder pädagogischen Aufsicht des Kulturministeriums.
Darüber hinaus wollte das Ministerium für Kultur und Kommunikation Ausweitung dieser Erhebung auf Einrichtungen, die in der Verordnung nicht aufgeführt sindentweder:
- 2 Institutionen «Kulturerbe»: die École du Louvre und das Institut National du Patrimoine (INP);
- das Nationale Institut für Architektur in Straßburg und die ESA (die vom MCC anerkannt sind);
- Femis und INA Sup für Bild- und Tonberufe.
Die Untersuchung befaßte sich auch mit der Weiterbildung die von bestimmten für die Studie in Frage kommenden Einrichtungen erteilt wird.
Für die Schulen der Architekturalle Diplome sind von dieser Verpflichtung betroffen (Abschluss eines Architekturstudiums, der den Bachelor-Abschluss verleiht, Staatsdiplom eines Architekten, das den Master-Abschluss verleiht, Ermächtigung des staatlich geprüften Architekten zur Ausübung des Master-Abschlusses in eigenem Namen (HMONP)Abschluss in Spezialisierung und Vertiefung in Architektur.
Für die Schulen der KunstBestimmte Abschlüsse sind betroffen: das nationale Diplom für Kunst und Technik (DNAT), das nationale Diplom für bildende Künste (DNAP) Option Design, das nationale Diplom für plastischen Ausdruck (DNSEP) Option Design, das Diplom der nationalen Hochschule für dekorative Künste (Bereiche Innenarchitektur, Raumgestaltung, Grafikdesign, Objektdesign, Multimedia, Bühnenbild) und das Diplom der Hochschule für Industrielle Gestaltung.
Die Formationen der darstellenden Künste sind von der genannten Verordnung ausgenommen.
Präsentation der Ergebnisse der Erhebung
Für die Nationalen Hochschulen für Architektur und/oder Landschaft:
Für die befragten nationalen Hochschulen für Architektur (ENSA) antworteten 17.
- 13 Schulen haben die Ausbildung eingerichtet;
- 4 Schulen bieten keine Barrierefreiheitsschulung an, aber 3 von ihnen haben Überlegungen zu ihrer Umsetzung angestellt.
Daher ist die Mehrheit der Kulturschulen heute mobilisiert. Die Einführung der Verpflichtung ist wirksam, auch wenn Verbesserungen wünschenswert bleiben.
Die Ausbildung wird in der Regel von praktizierenden Architekten durchgeführt. Einige Schulen haben Ausbildungspaare gebildet, die sich aus praktizierenden Architekten und Fachleuten des Behindertensektors zusammensetzen (Vertreter von Behindertenverbänden oder Fachleuten des Gesundheits- und Sozialwesens).
Best Practice-Beispiel: Nationale Hochschule für Architektur Belleville
Lizenzjahr: Ein Seminar im Rahmen eines Architekturstudios
Während des Seminars bot die Schule den Schülern einen Austausch und eine Diskussion nach der Präsentation von Videos, Fotos und Interviews an, die es ihnen ermöglichen, eine Vielzahl von Benutzern in konkreten und alltäglichen Situationen zu entdecken. Dieses Seminar-Treffen wird eher als Zeit der Sensibilisierung denn als Zeit des Lernens betrachtet. Das pädagogische Team ist der Ansicht, dass die Schüler in diesem Stadium nicht über die Reife und die Kenntnisse verfügen, um ihnen eine Ausbildung in der Zugänglichkeit des gebauten Rahmens zu bieten.
Bachelor-Jahr: Ein dreitägiger Intensivkurs
Die Ausbildung ist Gegenstand einer spezifischen Ausbildung mit dem Titel «Körper, Fach der Architektur». Dieser Intensivkurs wurde von zwei ehemaligen Barrierefreiheitsstudentinnen (darunter eine Referentin mit motorischer Behinderung) ins Leben gerufen.
Dieser Unterricht verbindet einen theoretischen Ansatz mit einem körperlichen Experiment, wobei Workshops organisiert werden, die es ermöglichen, die Behinderung in all ihren Formen zu erfassen.
Ziel ist es, die Schüler dazu zu bringen,
- das Individuum und den Begriff des Gebrauchs wieder in die Konzeption des architektonischen Projekts einzubeziehen und gleichzeitig den Begriff der Behindertensituation zu erweitern;
- Verständnis, Erprobung» und Analyse der Bedürfnisse und Präferenzen von Behinderten;
- die Frage nach den Herausforderungen der Schaffung von Orten, die für alle zugänglich sind, und nach der sozialen Rolle der Architektur stellen; Form, Funktionalität und Komfort in ihrer Art und Weise des Verständnisses des Raumes verbinden.
Die Schule hat sich entschieden, diesen Intensivkurs in das 2. Jahr Bachelor zu legen, um alle Studenten zu erreichen.
Die Schüler scheinen für diesen Ansatz empfänglich zu sein.
Jahr des Bachelor-Abschlusses: Es wird eine Ausbildung zur Barrierefreiheit angeboten, die alle Fächer abdeckt und sich in die verschiedenen Studios integriert.
Die Auswirkungen der Ausbildung auf die Studenten und die Entstehung künftiger Fachleute für Barrierefreiheit in Architekturschulen:
Im Rahmen des Abschlussprojekts (PFE) zur Erlangung des AED im Rahmen der Erstausbildung erwähnen 3 Hochschulen, dass sich einige Studierende auf das Thema Behinderung konzentrieren. Dies sind in der Regel ein bis zwei Studenten pro Promotion.
In Bezug auf Hochschulabsolventen weisen 2 von 13 Schulen darauf hin, dass sich einige Studierende in Bezug auf Fragen der Barrierefreiheit beruflich betätigen. Es ist ein bis zwei Studenten pro Promotion.
Zur Weiterbildung an Architekturschulen:
Von den 15 Schulen, die einen Weiterbildungskurs anbieten, bieten nur 3 eine spezifische Ausbildung in Barrierefreiheit an.
An den nationalen Schulen für bildende Kunst:
Von 9 Schulen haben 8 den Fragebogen zurückgesandt.
Nicht alle der befragten Schulen bieten eine barrierefreie Ausbildung an: von den 9 Schulen sind nur 5 betroffen.
Von diesen fünf Schulen:
- 2 Schulen (die Nationale Hochschule für Bildende Künste und die Nationale Hochschule für Bildende Künste Dijon) bieten derzeit spezielle jährliche Sitzungen an. Diese Kurse ermöglichen eine Sensibilisierung der Schüler für Behinderung durch konkrete Aktivitäten.
- Die anderen drei Schulen werden mobilisiert, um barrierefreie Bildung in ihren Lehrplan zu integrieren.
Für die Spinner « Patrimoine»
Die beiden Institutionen des Kulturerbes, die École du Louve und das Institut du Patrimoine (INP), beantworteten den Fragebogen. Diese Schulen stellen Diplome aus, die nicht an eine barrierefreie Ausbildung für Menschen mit einer Behinderung gebunden sind, die jedoch in beiden Einrichtungen angeboten wird.
Für die Berufe «Bild und Ton»
Die beiden befragten Schulen, die Fémis (Filmschule) und die INA Sup (Schule des Nationalen Instituts für audiovisuelle Medien), gaben Antworten. Diese Schulen unterliegen nicht der Verpflichtung zur barrierefreien Ausbildung für Menschen mit Behinderungen. La Fémis hat jedoch die Barrierefreiheitsausbildung in einem Studiengang für den Vertrieb und die Verwertung von Filmen eingeführt.
Der Empfang des behinderten Publikums wird in der erwähnten Ausbildung sowie im Rahmen der Bauordnung der Kinos behandelt (Regelung der Einrichtungen, die das Publikum aufnehmen). Sie wurde in ein bereits bestehendes Unterrichtsmodul integriert. Die Kurse werden von Architekten und Stadtplanern durchgeführt.
Aktionsplan nach Abschluss der Bestandsaufnahme
Im Anschluß an die Untersuchung über die Einhaltung der Verpflichtung zur barrierefreien Ausbildung an den nationalen Hochschulen für Kultur und Kommunikation hat das Ministerium für Kultur
- Hinzufügung der Diplome des Kulturerbes:
- Bachelor- und Master-Abschluss der École du Louvre
- Abschluss in Museologie der École du Louvre
- Vertieftes Forschungsdiplom der École du Louvre
- Diplom als Denkmalpfleger des INP
- Diplome der Hochschulen für bildende Künste (Erstellung von Objekten, die an der Reisekette teilnehmen)
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- Einbeziehung der Berufsschulen für Bild und Ton und des Kulturerbes in die Liste der von der Verpflichtung betroffenen Einrichtungen:
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- INA Sup
- La Fémis
- Die Schule des Louvre
- Das Nationale Institut für Kulturerbe
- Die Hochschulen für bildende Kunst2. ein Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines Bezugsrahmens für die Ausbildung in Barrierefreiheit für den Architekturstudiengang. Diese Gruppe kann nach Sektoren abgestuft werden.
- Für Architekturschulen trat die Arbeitsgruppe erstmals im Mai 2013 zusammen. Diese Arbeitsgruppe wird um die Architektenkammer und die repräsentativen Behindertenverbände erweitert, die die vom Orden initiierte Konvention unterzeichnet haben.
3.2. Die Weiterbildung
Im Sinne des Seminars, das am 17. und 18. März 2011 im Schloss Domaine National de Versailles zum Thema Zugänglichkeit des denkmalgeschützten Altbaus veranstaltet wurde, Das Ministerium für Kultur und Kommunikation wollte 2012 Überlegungen zum Zugang zu künstlerischen Praktiken und insbesondere zur Aufnahme von Menschen mit Behinderungen in künstlerischen Bildungseinrichtungen anstellen. So fanden im Mai 2012 im Conservatoire à rayonnement régional in Caen Ländertreffen für Interprofessionelle Musik Tanz und Theater statt.
Für die Filmprofis waren die im März 2012 in Verbindung mit dem Verein Retour d'image in St Gilles Croix de Vie veranstalteten Treffen «Un autre regard» ein Höhepunkt der Sensibilisierung der Fachleute des Sektors, in Verbindung mit repräsentativen Behindertenverbänden.
Im Jahr 2013 unterstützte das Ministerium das INSHEA (Nationales Institut für Bildung und Forschung für die Ausbildung junger Menschen mit Behinderungen und angepassten Unterricht), um ein internationales Seminar zum Thema künstlerische und kulturelle Bildung und Behinderung zu organisieren.
Zusätzlich zu den Studientagen, die das ganze Jahr über zu verschiedenen Themen im Zusammenhang mit dem Zugang zum Buch und dem Lesen für Personen, die aufgrund einer Behinderung nicht lesen können, organisiert werden, 3-tägige Weiterbildung für Bibliothekare an der Nationalen Hochschule für Informations- und Bibliothekswissenschaften (Enssib).
Um die Kulturschaffenden bei der Umsetzung des Gesetzes von 2005 zu unterstützen, führt das Generalsekretariat seit 2006 einen Ausbildungsplan zur Anpassung des gebauten Rahmens durch in Verbindung mit der Generaldirektion Kulturerbe und dem Zentrum für nationale Denkmäler : Sechs interregionale Seminare 2006-2007 und vier Workshops für Barrierefreiheit in den Jahren 2008, 2009 und 2010.
Diese Aktionen werden in Verbindung mit den repräsentativen Verbänden von Menschen mit Behinderungen und insbesondere den zugänglichen Referenten der Departementsdirektionen der Gebiete durchgeführt.
Es gibt fast 450 ausgebildete Fachkräfte aus dem Bereich Kultur (zentrale und dezentrale Dienste des Kulturministeriums, öffentliche Einrichtungen). Drei neue Fallstudien-Workshops sind für 2014 geplant.
Das Ministerium für Kultur und Kommunikation hat mit der Erstellung einer Reihe von praktischen Leitfäden zur Barrierefreiheit begonnen. Nach einem ersten Band von allgemeiner Tragweite (2007 erschienen) und einem zweiten Band über darstellende Künste (2009 erschienen), einem dritten Buch über die Aufnahme von Menschen mit Lernschwierigkeiten in Kulturstätten, sind drei weitere Leitfäden in Vorbereitung: Leitfaden «barrierefreie Ausstellungen», Leitfaden «Bibliotheken, Zugänglichkeit und Behinderungen», Leitfaden «Kino und Zugänglichkeit».
Der Leitfaden «Barrierefreie Ausstellungen»
Der Entwurf des Leitfadens Zugängliche Ausstellungen » wird gemeinsam von der Abteilung für künstlerische und kulturelle Bildung und Entwicklung (Abteilung für die Koordinierung der Kultur- und Innovationspolitik/ Generalsekretariat), der Generaldirektion Kulturerbe und dem Zentrum für nationale Denkmäler geleitet.
Ziel dieses Leitfadens ist es, den Einrichtungen einen methodologischen Ansatz und praktische Informationen an die Hand zu geben, die es ihnen ermöglichen, ein Ausstellungsprojekt von der ersten Phase der Montage bis zu seiner Durchführung im Sinne der universellen Zugänglichkeit zu unterstützen unter Berücksichtigung der Erfordernisse der vorbeugenden Erhaltung.
Dieser Leitfaden fördert die Erwartungen und Bedürfnisse der Bauherrschaft wie Erfahrungen und Know-how der Bauherrschaft. Es richtet sich an alle Akteure des Szenografie-Projekts: Schulleiter, Kuratoren, Mediatoren und Kulturschaffende, Kommunikation, Regie, Sicherheit und Empfang, sowie Architekten, Bühnenbildner und Grafiker, die eng mit ihnen zusammenarbeiten. Ausgehend von praktischen Beispielen aus den ermittelten Praktiken geht es darum, der Problematik der Ausstellung «universelle Zugänglichkeit» zu vermitteln.
Der Leitfaden «Kino und Zugänglichkeit»
Das Nationale Zentrum für Kinematografie schlägt vor, zusammen mit dem Ministerium für Kultur und Kommunikation einen praktischen Informationsleitfaden zu erstellen: « Kino und Zugänglichkeit », an alle Fachleute, die die Werke und Filmanstalten (Produzenten, Regisseure, Händler, Betreiber, technische Industrien...) zugänglich machen wollen, an alle Personen, die die Vereinigungen vermitteln, alle Betroffenen von Behindertenfragen sowie alle Personen, die am Hörbild arbeiten möchten.
Dieser Leitfaden wird praktische Ratschläge geben und den regulatorischen Aspekt ergänzen. Es werden Fragen zu den technischen Bedingungen, den Rechten, den zu errichtenden Partnerschaften und den Mediationen in der Öffentlichkeit, im Saal und außerhalb des Saales behandelt. Anhand von Erfahrungsberichten sollen bereits eingeleitete Maßnahmen veranschaulicht werden.
Der Ausgang des Werks Kino und Behinderung » wird von einem Seminar für Fachleute des betreffenden Sektors begleitet.
Der Leitfaden «Bibliotheken, Zugänglichkeit und Behinderungen»
Der Entwurf des Leitfadens Bibliotheken, Barrierefreiheit und Behinderungen » wird gemeinsam vom Generalsekretariat und der Abteilung Buch und Lesen (Generaldirektion Medien und Kulturwirtschaft) geleitet.
Es wurde als Hilfsmittel für Fachleute aus den Bereichen Buch, Bibliothek/Mediathek und Dokumentation konzipiert und wird im Rahmen der Sammlung der praktischen Leitfäden zur Barrierefreiheit «Kultur und Behinderung» des Ministeriums für Kultur und Kommunikation erscheinen. Die Veröffentlichung ist für das 1. Halbjahr 2014 geplant.
Dieser Leitfaden soll die Entwicklung geeigneter Vorschläge in Bibliotheken unterstützen, die die Aufnahme von Menschen mit Behinderungen verbessern wollen. Es wird sich auf einen konkreten Ansatz stützen, der in den Realitäten der Berufe und Hintergründe der Bibliotheks- und Mediatheksprobleme verankert ist, sowie auf Akteure, die Aktivitäten rund um Buch, Lesen und Schreiben durchführen. Die Empfehlungen werden auf der Grundlage der Analyse bewährter Verfahren formuliert.
Als Hilfsmittel zur Reflexion und Entscheidungsfindung liefert dieses Buch Informationen über
- Kenntnis der besonderen Bedürfnisse behinderter Bürger hinsichtlich des Zugangs zu Büchern, Lesematerial und Bibliotheken;
- Entwicklung einer auf diese Zielgruppen zugeschnittenen Aufnahmepolitik;
- Ermittlung der für die Zugänglichkeit des Bibliotheksgebäudes erforderlichen Einrichtungen, seien es Räume, Verkehr, Mobiliar, Beschilderung oder Sicherheitseinrichtungen.
Die vorgeschlagenen Lösungen berücksichtigen die Vielfalt der Situationen und unterscheiden zwischen Neubauten und der Anpassung bestehender Gebäude. Es handelt sich um:
- Partnerschaften mit öffentlichen oder privaten Akteuren, Verbänden oder Berufsverbänden, die im Bereich der Behinderung tätig sind;
- Entwicklung eines Angebots an angepassten oder zugänglichen Sammlungen in einem technisch (Erscheinen von E-Books, Entwicklung technischer Hilfsmittel) und rechtlichen Umfeld (Ausnahme vom Urheberrecht, Zugangspflichten für das Internet);
- Bereitstellung geeigneter oder zugänglicher Animationen und Dienstleistungen, einschließlich "außerhalb der Mauern". Zur Unterstützung der Bibliothekare bei der Gestaltung dieser Veranstaltungen werden methodische Instrumente angeboten;
- Entwicklung einer Kommunikationsstrategie, die geeignet ist, die betroffenen Zielgruppen zu erreichen;
- Durchführung von Schulungen für das Buch- und Bibliothekspersonal.
Die Regionalen Direktionen für Kulturangelegenheiten organisieren regionale Seminare zur Sensibilisierung der Kulturschaffenden für die Umsetzung des Gesetzes von 2005. Diese Seminare sind nach Bereichen (Museen, Bibliotheken, Live-Unterhaltung usw.) gegliedert.