Aufnahme einer kulturellen Praxis in das nationale Inventar
Anträge auf Aufnahme in das Nationale ICP-Inventar werden beim Kulturministerium gestellt.
Gestartet im März 2008, dieVerzeichnis des PCI in Frankreich zielt darauf ab, mit Hilfe von Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen lebende Praktiken aufzulisten. Ziel dieses Nationalen Inventars ist es, den Verpflichtungen des Konvents nachzukommen und ein Wissensinstrument für alle Zielgruppen bereitzustellen. Es wird in diesem Sinne online veröffentlicht hier.
Es besteht hauptsächlich aus Beschreibungen und wird von den Besitzern und Praktikern selbst in Zusammenarbeit mit ethnologischen Forschern durchgeführt.
Die Abteilung für Forschung, Verwertung, PCI (DRVPCI) der Delegation für Inspektion, Forschung und Innovation (Generaldirektion Vermögen und Architektur) ist für die Koordinierung der Inventare zuständig, in Zusammenarbeit mit den vom ICP-Übereinkommen betroffenen Dienststellen.
Eingeschlossension bei L'InvNationale Ebene des ICP
Nach die Artikel 11 und 12 des Übereinkommens wird die Bestandsaufnahme zu folgenden Zwecken durchgeführt sichert und entwickeln der wissenschaftlichen Kenntnis der ICP-Elemente.
Um sich über ihr Vorgehen auszutauschen, werden die Akteure zunächst gebeten, sich mit den beiden Beauftragten für Ethnologie und ICP in Verbindung zu setzen.
Die Aufnahme in das Inventar erfolgt über'Erstellung eines Dossiers; im Rahmen eines partizipativen Prozesses (Untersuchung, Abstimmung, Zustimmung). Das Inventar-Dossier besteht aus dem Musterblatt, Unterstützungsschreiben und der Einverständniserklärung der Vermögensgemeinschaft sowie einer Reihe von Fotografien oder sogar einem Video.
Das ICP-Standardinventar, das dazugehörige Vademekum und die Angaben in den "Kriterien für die Aufnahme in das Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes" können unten heruntergeladen werden.
Die Vorschläge für die Aufnahme in das Inventar werden dem Ausschuss für ethnologisches und immaterielles Erbe des Ministeriums für Kultur vorgelegt, der dem Minister vorschlägt und empfiehlt, ob sie in dasNationales Inventar. Die Antragsteller werden durch einen schriftlichen Entscheid informiert.
Conditions génschräg
Die Aufnahme eines Elements in das Nationale Inventar des immateriellen Kulturerbes ist rechtlich nicht zulässig und berechtigt nicht zu einer Subvention.
Die Antragsteller verpflichten sich,
- die betroffene(n) Gemeinschaft(n), Gruppe(en) oder Einzelperson(en) beteiligt ist und ihre freie Zustimmung zur Eingliederung in Kenntnis der Sachlage gegeben hat;
- Kenntnis davon haben, dass die vorgelegten Informationen und Dokumente veröffentlicht werden können;
- über alle Rechte, Lizenzen, Einwilligungen und Genehmigungen verfügen, die für die Aufnahme des Elements erforderlich sind.
Emblème "PCI en France"
Das Emblem « Immaterielles Kulturerbe in Frankreich » ist ein geschütztes Logo des Kultusministeriums. Es wurde im Rahmen der Umsetzung der UNESCO Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes.
Dieses Emblem ist eng mit derNationales Inventar des immateriellen Kulturerbes, dessen Elemente es schätzt. Mit dem dazugehörigen grafischen Leitbild wird es ausschließlich Inhabern immaterieller kultureller Praktiken zugewiesen, die im Nationalen Inventar eingetragen sind.
Die von allen Empfängern dieses Emblems unterzeichnete Nutzungscharta wird verbreitet, um eine einheitliche und transparente Verwendung zu gewährleisten.
Kontakte
- Thomas MOUZARDLeiter der ethnologischen und ICP-Mission, Delegation für Inspektion, Forschung und Innovation, Generaldirektion Kulturerbe und Architektur.
thomas.mouzard@culture.gouv.fr - Lily MARTINETDelegation für Inspektion, Forschung und Innovation, Generaldirektion Kulturerbe und Architektur.
lily.martinet@culture.gouv.fr