Die Rahmenvereinbarung mit dem CNRS
Um eine konzertierte Politik in den gemeinsamen Forschungsbereichen zwischen dem Ministerium für Kultur und dem CNRS zu verfolgen, haben die beiden Institutionen bereits 1992 eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet, die seither regelmäßig erneuert wird. Diese Rahmenvereinbarung erleichtert die Entwicklung vertraglicher Kooperationen zwischen den Laboratorien des CNRS und den Dienststellen des Ministeriums oder den unter seiner Aufsicht stehenden öffentlichen Einrichtungen.