Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates
Als «Sprachrohr» der Städte und Regionen fördert der Kongress die Konzertierung und den politischen Dialog zwischen Regierungen und Gebietskörperschaften. Der in Straßburg ansässige Kongress besteht aus 324 Vertretern und 324 Stellvertretern (gewählt für vier Jahre), die mehr als 200.000 lokale und regionale Gebietskörperschaften der 47 Mitgliedstaaten des Europarates vertreten und sich aus zwei Kammern zusammensetzen: die Kammer der Gebietskörperschaften und die Kammer der Regionen.
Die französische Delegation hat 18 ordentliche Vertreter (9 für die Regionen und 9 für die lokalen Gebietskörperschaften) und 18 stellvertretende Mitglieder.
Seit seiner Gründung hat der Kongress der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften mehrere internationale Konventionen wie die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltungdie Rolle der Gebietskörperschaften als erste Ebene der Demokratie. Im Rahmen seiner Arbeiten stützt sich der Kongreß auf eine Reihe weiterer Übereinkommen und Referenztexte, insbesondere:
- Das Europäische Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften (1980): zur Förderung und Erleichterung des Abschlusses von Vereinbarungen zwischen Regionen und Gemeinden beiderseits einer Grenze im Rahmen ihrer Zuständigkeiten.
- Die Europäische Charta der Städte (1992) und die Europäische Charta der Städte IIManifest für eine neue Urbanität (2008). Die erste Europäische Stadtcharta war ein Pionierwerk in Europa und ein wichtiger Schritt zur Anerkennung des städtischen Faktums in der Entwicklung unserer Gesellschaften. Die im Mai 2008 angenommene Europäische Stadtcharta II ergänzt und aktualisiert den ersten Beitrag des Kongresses und schlägt eine neue Kultur des städtischen Lebens vor, die die europäischen Gebiete zum Aufbau einer nachhaltigen Stadt ermutigt
- Die Europäische Charta über die Beteiligung junger Menschen am kommunalen und regionalen Leben (1992) und die überarbeitete Charta (2003): Ziel ist es, junge Menschen, Jugendarbeiter, Jugendorganisationen und lokale Behörden bei der Förderung und Verbesserung einer bedeutenden Partizipation junger Menschen auf lokaler und regionaler Ebene in ganz Europa zu unterstützen.
- Die Europäische Konvention für die Landschaft (2000): zielt darauf ab, die öffentlichen Behörden zu ermutigen, auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene Strategien und Maßnahmen zum Schutz, zur Verwaltung und zur Gestaltung der europäischen Landschaften zu ergreifen. Der Text schlägt rechtliche und finanzielle Maßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene vor, um "Landschaftspolitik" zu formulieren und die Interaktion zwischen lokalen und zentralen Behörden sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich des Landschaftsschutzes zu fördern.
Erfahren Sie mehr über den Kongress der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften des Europarates