Das Ministerium für Kultur vergibt finanzielle Unterstützung für Studenten der Hochschule Kultur.

Stipendien nach sozialen Kriterien

Das Kulturministerium vergibt Stipendien für Hochschulbildung nach sozialen Kriterien, um die Studienbedingungen zu verbessern und zum Erfolg der Studierenden beizutragen.

Die Stipendien des Ministeriums für Kultur sollen den Zugang zur Hochschulbildung erleichtern, die Studienbedingungen verbessern und zum Erfolg der Studierenden beitragen. Sie ermöglichen es den Studierenden der Hochschule Kultur (ESC), die gleichen Möglichkeiten wie alle Studierenden zu nutzen. Stipendien nach sozialen Kriterien werden Studierenden gewährt, die mit materiellen Schwierigkeiten konfrontiert sind, die es ihnen nicht erlauben, ein Studium aufzunehmen oder fortzusetzen.

Die ESC-Stipendien nach sozialen Kriterien werden nach den gleichen Kriterien vergeben wie die im Ministerium für Hochschulbildung und Forschung. Diese Stipendien werden auf acht Stufen (von 0a bis 7) verteilt und je nach Ressourcen und Belastungen der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds für zehn Monate vergeben. Die Beträge der Stufen 0a bis 7 werden bei jedem neuen Studienbeginn angehoben.

Stipendien nach sozialen Kriterien stellen eine ergänzende Unterstützung der Familie dar, können aber nicht die Unterhaltspflicht ersetzen, die die Eltern zur Versorgung ihrer Kinder verpflichtet, auch wenn sie volljährig sind, solange sie sich nicht selbst versorgen können.

Darüber hinaus muss der Student verschiedene Kriterien erfüllen, die im jährlichen Rundschreiben über die Vergabe von Stipendien nach sozialen Kriterien und Leistungsbeihilfen an Hochschulen aufgeführt sind, die ein Diplom verleihen können des Ministeriums für Kultur und zugelassener oder zugelassener Schulen oder Ausbildungszentren. Siehe das Rundschreiben:

Circulaire relative aux modalités d’attribution des bourses d’enseignement supérieur sur critères sociaux, des aides au mérite et aides à la mobilité internationale du ministère de la culture pour l’année 2023-2024

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Circulaire modifiant la circulaire du 21 juillet 2023 relative aux modalités d’attribution des bourses d’enseignement supérieur sur critères sociaux, des aides au mérite et des aides à la mobilité internationale du ministère de la culture pour l’année 2023-2024 - 05 septembre 2023

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Circulaire modifiant la circulaire du 21 juillet 2023 relative aux modalités d’attribution des bourses d’enseignement supérieur sur critères sociaux, des aides au mérite et des aides à la mobilité internationale du ministère de la culture pour l’année 2023-2024 - 17 novembre 2023

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Die Hilfeu verdient

Diese Unterstützung wird den Stipendiaten nach sozialen Kriterien gewährt, die bei der letzten Sitzung des Abiturs die Auszeichnung Sehr Gut erhalten haben. Die Beihilfe wird während der 3 Lizenzjahre (oder gleichwertig) gezahlt. Sie müssen keine Schritte unternehmen, um diese Beihilfe zu erhalten. Die Liste der Abiturienten mit dem Vermerk TB wird vom Rektorat übermittelt. Der jährliche Betrag der Leistungsbeihilfe in den Jahren 2022-2023 beträgt 900 € (von 9 Monatsraten).

Hat esEinzelbeihilfe Jahresbeihilfe Kultur (SAA-C)

Die jährliche Sonderbeihilfe für Kultur ist eine Maßnahme, die den Studierenden einer Einrichtung des Kultusministeriums vorbehalten ist. Sie kann ihnen nach Ablehnung eines Zuschusses nach sozialen Kriterien in folgenden Fällen gewährt werden:

- Studierende mit nachgewiesener Selbständigkeit, die keine materielle Unterstützung mehr von ihren Eltern erhalten;

- der Student mit Familienbruch;
- Studierende, die über das 28. Lebensjahr hinaus wieder studieren;
- Der Student, der allein auf französischem Hoheitsgebiet wohnt;
- Der Student, der von einem Familienmitglied ohne gerichtliche Entscheidung aufgezogen wird.

Diese Beihilfe wird nach Prüfung der Lage vom Sozialdienst des betreffenden CROUS gewährt. Besondere Schwierigkeiten, die vorstehend nicht vorgesehen sind, können zur Zahlung einer jährlichen Sonderbeihilfe führen, wenn der Sozialausschuß dies für legitim hält.

Die jährliche Sonderbeihilfe Kultur entspricht einem Zuschuß nach sozialen Kriterien (gleiche Stufe). Sie ermöglicht somit die Befreiung von der Einschreibegebühr an den förderungsberechtigten Schulen und vom Student and Campus Life Beitrag (CVEC).

Die Beantragung eines Stipendiums nach sozialen Kriterien und/oder der spezifischen Beihilfe für die jährliche Kulturzulage (ASAAC) erfolgt jährlich anhand der Sozialakte der Studierenden auf elektronischem Wege durch Anmeldung im digitalen Portal www.etudiant.gouv.frunter www.messervices.student.gouv.de/flyle/

Die Mobilität von Stipendiaten ist vorbehaltlich der Erfüllung bestimmter Kriterien vorgesehen

Studierende, die auf Antrag und mit Zustimmung der für ihr Studium zuständigen Behörden zugelassen werden, erhalten ihr Stipendium nach sozialen Kriterien auch weiterhin, wenn sie im Ausland studieren ihre Ausbildung an einer Hochschule fortzusetzen, die vom Ministerium für Kultur in einem anderen Mitgliedstaat des Europarats, der ratifiziert hat, zugelassen ist das Europa-Abkommen vom 12. Dezember 1969 über die fortgesetzte Zahlung von Stipendien an Studenten, die im Ausland studieren. Um das Recht auf ein Stipendium nach sozialen Kriterien behalten zu können, muss der Student außerdem sein Studium an einer Hochschule unter der Aufsicht des Kultusministeriums begonnen haben.

Hilfe für die internationale Mobilität

Die internationale Mobilitätshilfe richtet sich an Studierende einer ESC-Einrichtung, die im Rahmen eines Austauschprogramms eine Hochschulausbildung im Ausland absolvieren oder ein internationales Praktikum absolvieren möchten. Diese Ausbildung oder dieses Praktikum muss im Rahmen ihres Studiums erfolgen.

Sie wird Studenten gewährt, die ein Stipendium des Ministeriums für Kultur für Hochschulbildung nach sozialen Kriterien erhalten oder eine besondere jährliche Beihilfe für Kultur erhalten, die im Rahmen der spezifischen Beihilferegelung gewährt wird. Der Student muss außerdem ein nationales Diplom vorbereiten, das in die Zuständigkeit des Kulturministeriums fällt.

Die internationale Mobilitätshilfe beträgt 400€/Monat. Die Dauer des unterstützten Aufenthalts des Studenten im Ausland darf nicht weniger als zwei Monate und nicht mehr als neun aufeinanderfolgende Monate betragen. Während des gesamten Hochschulstudiums kann der Student keine kumulierte Mobilitätsbeihilfe von mehr als neun Monaten erhalten.