Die Stiftung für das Kulturerbe
Die durch das Gesetz vom 16. Juli 1996 gegründete und durch das Dekret vom 18. April 1997 als gemeinnützig anerkannte Stiftung des Kulturerbes ist eine juristische Person des Privatrechts, deren Aufgabe es ist, die Kenntnis, Erhaltung, Identifizierung, die Erhaltung und Aufwertung des nationalen Erbes und insbesondere des nicht geschützten Erbes als historisches Denkmal.
Die traditionellen Aufgaben der Stiftung des Erbes
Die Stiftung für das Kulturerbe leistet finanzielle Unterstützung für das Kulturerbe, das unter Denkmalschutz steht und nicht unter Denkmalschutz steht, durch fünf Arten von Maßnahmen:
- Spendensammlungen zum Schutz des Vermögens öffentlicher Personen, Vereinigungen oder Privatpersonen;
- Förderung von Unternehmen durch die Unterstützung großer Unternehmen oder lokaler KMU, insbesondere in Fördervereinen;
- die Gewährung von Beihilfen aus den Eigenmitteln der Stiftung oder durch Partnerschaften mit öffentlichen Körperschaften;
- Die Vergabe eines Siegels nach Stellungnahme des Architekten des Bâtiments de France, das unter bestimmten Bedingungen den privaten Eigentümern von Kulturdenkmälern, die nicht unter Denkmalschutz stehen, die Ausgaben für die Instandhaltung und Instandsetzung ihrer Vermögensgebäude von ihren Gesamteinnahmen abzuziehen;
- Aufwertung und Schutz des Kulturerbes, insbesondere dank der Unterstützung der Mitglieder.
Sie wird von einem Verwaltungsrat verwaltet, der sich aus seinen 12 Gründungsmitgliedern, 2 Vertretern des Parlaments, 3 Vertretern der Gebietskörperschaften, 2 vom Staat benannten qualifizierten Persönlichkeiten und 3 Vertretern seiner Mitglieder zusammensetzt. Das Ministerium für Kultur, das Ministerium für ökologischen Wandel und das Innenministerium ernennen jeweils einen Regierungsbeauftragten, der dem Verwaltungsrat der Stiftung angehört.
Die Stiftung verfügt über 22 Delegationen in den ehemaligen Metropolen- und Überseegebieten (Antillen-Guyana und Indischer Ozean) und beschäftigt 608 Freiwillige und 74 Mitarbeiter.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben verfügt die Stiftung über Mittel aus privaten Mitteln und aus öffentlichen Mitteln. Diese bestehen aus Zuschüssen der Regionen, Departements, öffentlichen Einrichtungen für interkommunale und kommunale Zusammenarbeit und aus der Zuteilung eines Teils des Erlöses aus leerstehenden Nachlässen durch den Staat. Wenn man berücksichtigt, dass der Staat einen Teil der von den Spielern im Rahmen des «Lotto du Patrimoine», das von La Française des Jeux im Rahmen der «Mission patrimoine en danger» vermarktet wird, eingezahlten Beträge zahlt (siehe unten)Der Anteil der öffentlichen Mittel am Gesamthaushalt der Stiftung beträgt 52,7 %.
Diese Mittel werden in erster Linie verwendet, um die Einnahmen aus öffentlichen Zeichnungen zu decken und private Eigentümer zu unterstützen, die über bescheidene Mittel verfügen und nicht von den mit dem Label verbundenen Steuerabzügen profitieren können.
Die Mission Patrimoine in Gefahr
Der Präsident der Republik hat im September 2017 Herrn Stéphane Bern mit der Aufgabe betraut, das gefährdete lokale Erbe zu erfassen und über innovative Finanzierungsmöglichkeiten für seine Wiederherstellung nachzudenken.
Im Rahmen dieser Aufgabe weist Artikel 90 des Gesetzes Nr. 2017-1775 vom 28. Dezember 2017 über die Berichtigung der Finanzen für 2017 der Stiftung des Vermögens einen Anteil der staatlichen Abgabe auf die in Frankreich und den überseeischen Departements ausgegebenen Gelder zuIm Rahmen der von der Française des Jeux (FDJ) organisierten und dem Kulturerbe gewidmeten Ziehungs- und Rubbelspiele, die als «Kulturerbe-Lotto» bekannt sind.
So hat die Stiftung für Kulturerbe einen Fonds zur Unterstützung der Restaurierung, Sanierung und Umstellung des geschützten und nicht geschützten Kulturerbes im Rahmen der historischen Denkmäler eingerichtet, der aus dem Produkt des «Lotto des Kulturerbes» gespeist wird. Dieser Fonds wird auch durch Zuschüsse von Mäzenen, Patenschaften, Spenden oder Subventionen öffentlicher oder privater Personen finanziert. Das Ministerium für Kultur (Regionale Direktionen für Kulturangelegenheiten) gewährt den ausgewählten Gebäuden, die als historische Denkmäler geschützt sind, eine Vorzugsbeihilfe.
Am 13. Februar 2018 wurde zwischen der Kulturministerin und dem Präsidenten der Stiftung für Kulturerbe eine Vereinbarung über die Verwendung der Einnahmen aus dem «Lotto des Kulturerbes» unterzeichnet.
Im Rahmen der ersten Ausgabe wurden 22,1 Mio. € für die Stiftung des Erbes gesammelt, um 18 emblematische Gebäude (1 pro Region) und 249 sogenannte «Mesh» Gebäude zu unterstützen.
Um den Vorschlägen der «Flash»-Mission der Nationalversammlung Rechnung zu tragen, wurde 2019 beschlossen, nur 121 Projekte (18 emblematische und 103 sogenannte «Mesh»-Projekte) zu berücksichtigen. Für diese zweite Ausgabe wurden der Stiftung des Kulturerbes 24,5 Mio. € ausgezahlt.
Im Rahmen der dritten Ausgabe wurden 119 Gebäude ausgewählt (18 emblematische Denkmäler und 101 sogenannte «Netz»).
Ein Auswahlausschuss unter dem Vorsitz von Herrn Bern, an dem die Stiftung für das Kulturerbe, das Ministerium für Kultur und die Französin der Spiele teilnehmen, entscheidet unter Berücksichtigung ihrer Gefahrensituation über die Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen oder nicht. die Reife des Restaurierungsprojekts und seine Auswirkungen auf das Gebiet. Die ausgewählten Gebäude sind repräsentativ für die Vielfalt des Erbes (Kult, Kastell, Industrie, Land, Wohnung...).