In Abstimmung mit dem Ministerium für Kultur und Kommunikation, dem Innenministerium und der französischen Bischofskonferenz (CEF) wurden 11 Informationsblätter erstellt. Sie haben zum Ziel, die Nutzung dieser bemerkenswerten Gebäude zu erleichtern, die unter Denkmalschutz stehen, unter Beachtung der Bestimmungen des Gesetzes vom 9. Dezember 1905, der Verwaltungsrechtsprechung über die Nutzung der Gebäude des Gottesdienstes zu Zwecken, die mit der kultischen Nutzung vereinbar sind, und des Kulturschutzgesetzes.
DerArchitekt der Gebäude von Frankreich, Kurator der Kathedralehistorisches Denkmal des Staates hat zwei untrennbare Aufgaben :
- eine Rolle bei der Erhaltung und
- eine Rolle als Sicherheitsbeauftragter in öffentlichen Gebäuden.
Er erfüllt diese doppelte Aufgabe in Verbindung mit dem Dienstboten und unter Beachtung der kultischen Nutzung des Gebäudes.