In Abstimmung mit dem Ministerium für Kultur und Kommunikation, dem Innenministerium und der französischen Bischofskonferenz (CEF) wurden 11 Informationsblätter erstellt. Sie haben zum Ziel, die Nutzung dieser bemerkenswerten Gebäude zu erleichtern, die unter Denkmalschutz stehen, unter Beachtung der Bestimmungen des Gesetzes vom 9. Dezember 1905, der Verwaltungsrechtsprechung über die Nutzung der Gebäude des Gottesdienstes zu Zwecken, die mit der kultischen Nutzung vereinbar sind, und des Kulturschutzgesetzes.

Anlage zum Merkblatt Nr. 08: Organisation von Konzerten und anderen kulturellen Veranstaltungen in den Kathedralen, deren Eigentümer der Staat ist.
Indikatives Muster, das durch besondere beizufügende Bedingungen ergänzt werden kann.

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Kathedralen: Merkblatt Nr. 8, Anhang - Muster für die Zustimmung des Dommitarbeiters

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