Leihrecht
Die Website Leihrecht wurde für alle Buchfachleute und gewählten Vertreter erstellt, um sie so klar und umfassend wie möglich über die Umsetzung der Gesetz Nr. 2003-517 vom 18. Juni 2003 betreffend die Vergütung für das Ausleihen in der Bibliothek Stärkung des sozialen Schutzes der Urheber (wichtigste Bestimmungen, technische Modalitäten, Zeitplan für die Anwendung auf öffentliche Aufträge...).
>>>> Besuchen Sie die Website Leihrecht
Partager la page
1 résultat
Affichage :