Allgemeine Informationen über Projekte zur Restaurierung von Gebietsbibliotheken
Verordnung Nr. 2020-195 vom 4. März 2020 mit verschiedenen Bestimmungen zu Bibliotheken
Der Dekret 2020-195 vom 4. März 2020 ändert die Regeln für die staatliche Prüfung von Restaurierungsprojekten, die von Gebietsbibliotheken eingereicht werden.
Artikel R.311-3 des Kulturschutzgesetzes sieht vor, dass "die Gebietskörperschaften oder ihre Gruppierungen den Präfekten der Region vor der Unterzeichnung des zu diesem Zweck erstellten Vertrags oder andernfalls vor der Intervention über die geplanten Restaurierungsarbeiten unterrichten wenn der Kostenvoranschlag einen Schwellenwert überschreitet, der durch Erlass des Kultusministers festgelegt wurde. Die dem Präfekten der Region zu liefernden Unterlagen werden durch Erlass des Kultusministers festgelegt.
Der Präfekt der Region verfügt über eine Frist von drei Monaten, um Restaurierungsprojekte an staatlichen Vermögensurkunden zu genehmigen oder seine Stellungnahme zu Restaurierungsprojekten an Vermögensurkunden von Gebietskörperschaften abzugeben Gebietseinheiten oder ihren Gruppierungen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Genehmigung als erteilt, oder die Stellungnahme gilt als positiv.
Die Arbeiten dürfen nicht vor der Genehmigung oder Stellungnahme beginnen".
Erlass des Kultusministers vom 1. April 2020
Der Erlass vom 1. April 2020 legt die Kostenvoranschläge für Projekte zur Wiederherstellung von Vermögensurkunden fest, über die die Gebietskörperschaften oder ihre Gruppierungen den Präfekten der Region unterrichten. Diese Beträge werden wie folgt festgesetzt:
- 1000 EUR ohne Mehrwertsteuer je gedrucktes oder handgeschriebenes Werk;
- 500 Euro ohne Mehrwertsteuer pro grafisches Dokument.
Eine vom Ministerium für Kultur einberufene Sachverständigengruppe hat die Aufgabe, die Projekte zu bewerten, um die Entscheidung des Präfekten der Region zu erläutern.
Eine Kopie des vollständigen Dossiers, das an den Präfekten der Region (Regionaldirektion für kulturelle Angelegenheiten) gerichtet ist, ist auch an den Dienst für Buch und Lesen (Amt für Kulturerbe) zu senden, an François Lenell (francois.lenell@culture.gouv.fr) Um der Sachverständigengruppe an einer ihrer Sitzungen vorgelegt zu werden. Für die Übermittlung der Unterlagen des Dossiers verwenden Sie bitte WeTransfer.
Die Kollegen der Bibliotheken, die die Restaurierungsprojekte vorgestellt haben, haben die Möglichkeit, diese Projekte auf Wunsch der Expertengruppe in einer ihrer Sitzungen vorzustellen. In diesem Fall werden sie gebeten, ihr Kommen mindestens 15 Tage vor dem Datum der Sitzung mitzuteilen. Ihre Mission geht auf Kosten ihrer Gemeinschaft.
Für weitere Informationen über eine finanzielle Unterstützung für Restaurierungsprojekte, hier klicken.