Öffentliche Einrichtungen
Zwei bibliotheken unter der Aufsicht des Ministeriums für Kultur und Kommunikation haben heute den Status einer Nationalbibliothek:
- die Bibliothèque nationale de France (BnF),
- die Öffentliche Informationsbibliothek (BPI) im Centre Pompidou.
Die Nationale Bibliothek von Frankreich
Geschaffen von Dekret 94-3 vom Januar 1994 Als Erbin der Nationalbibliothek hat die Bibliothèque nationale de France (BnF) insbesondere folgende Aufgaben:
- Sammlung, Katalogisierung, Bewahrung und Bereicherung des nationalen Erbes, dessen Bewahrung sie hat, in allen Bereichen des Wissens. In dieser Eigenschaft übt die BnF die im Vermögensgesetzbuch vorgesehenen Einlagen aus.
- den größtmöglichen Zugang zu seinen Sammlungen zu gewährleisten. In dieser Eigenschaft führt die BnF Forschungs- und Kooperationsprogramme durch, insbesondere mit den anderen französischen Bibliotheken.
Zum 1. Januar 2012 umfasste die Sammlung von BnF mehr als 30 Millionen Dokumente, darunter 12 Millionen Bücher, 15 Millionen Drucke und Fotografien und mehrere hunderttausend Manuskripte, aber auch Karten und Pläne, Musikpartituren, Gegenstände, Kostüme, Tonträger, Videogramme, digitale Dokumente usw.
Die beiden Hauptniederlassungen der BnF sind:
- Standort Tolbiac-François Mitterrand (Quai François-Mauriac, Paris 13e),
- Standort Richelieu (58 rue de Richelieu, Paris, 2.).
Weitere Informationen sind abrufbar unter:
* die Website der BnF: www.bnf.fr
* der Jahresbericht 2010
* der Leistungsvertrag 2008-2013 zwischen Staat und BnF:
Die Öffentliche Bibliothek der Information
Geschaffen von Dekret 76-82 vom 27. Januar 1976Die Öffentliche Informationsbibliothek hat folgende Aufgaben:
- allen Besuchern nach Möglichkeit eine aktuelle Auswahl an französischen und ausländischen Sammlungen zur Verfügung zu stellen,
- Einrichtung eines Dokumentationszentrums in Verbindung mit anderen Zentren, Bibliotheken und kulturellen Einrichtungen.
Die BPI bietet in ihren Räumen über 380'000 frei zugängliche Dokumente, darunter ein umfangreiches Multimedia-Angebot.
Weitere Informationen sind abrufbar unter:
* die Website der BPI: www.bpi.fr