DGD Bibliotheken
Finanzielle Unterstützung durch den Staat
Das Kulturministerium in enger Abstimmung mit dem Innenministerium (Generaldirektion der lokalen Gebietskörperschaften), folgt den Fragen der staatlichen Beihilfen für Projekte von Bibliotheken der Gebietskörperschaften (Stadtbibliotheken und Stadtbibliotheken).
In diesem Rahmen nimmt die staatliche Beihilfe die Form eines besondere Unterstützung im Rahmen der allgemeinen Dezentralisierung (DGD) Dieser Zuschuß umfaßt zwei Teile:
- die erste begleitet alle Maßnahmen zugunsten der Gebietsbibliotheken: Bau, Renovierung, Erweiterung, Zugänglichmachung oder Umstrukturierung von Gebäuden, Mobiliar und Informatik; Ausbau zur Verbesserung der Bedingungen für die Erhaltung von Kulturbeständen, Digitalisierungsprojekte... Sie wird in regionale Finanzrahmen aufgeteilt, die von der Bibliotheksabteilung und der DGCL gemeinsam berechnet und in Regionen delegiert werden, wo die dezentralen staatlichen Stellen (Berater für das Buch und das Lesen der DRAC) die Verwaltung übernehmen;
- Die zweite, deren jährlicher Betrag auf 15 % des Gesamtbetrags der verfügbaren Mittel begrenzt ist, ist für Vorhaben mit Departements- oder Regionalcharakter bestimmt, die Maßnahmen der Zusammenarbeit mit anderen mit der Leseentwicklung betrauten Einrichtungen fördern.
Weitere Einzelheiten zu den Kriterien für die Gewährung dieser Beihilfen sind dem Dekret 2016-423 vom 8. April 2016(deren Bestimmungen in der Allgemeiner Kodex der GebietskörperschaftenArtikel R1614-75 zu 95) die Zirkular vom 26. März 2019.
Siehe auch:
- DerBeschluss vom 9. November 2012 über die Festsetzung des Betrags des zweiten Teils des besonderen Zuschusses für das Jahr 2012
- DerErlass vom 13. November 2013 über die Festsetzung des Betrags des zweiten Teils des besonderen Zuschusses für das Jahr 2013
- DerBeschluss vom 19. November 2014 über die Festsetzung des Betrags des zweiten Teils des besonderen Zuschusses für das Jahr 2014
- DerBeschluss vom 19. Oktober 2015 über die Festsetzung des zweiten Teils des besonderen Zuschusses für das Jahr 2015.
- DerBeschluss vom 9. November 2016 über die Festsetzung des Betrags des zweiten Teils der Einzelbeihilfe für das Jahr 2016.
- DerBeschluss vom 4. April 2017zur Festsetzung des zweiten Teils des Sonderzuschusses für das Jahr 2017.
- DerBeschluss vom 10. August 2018über die Festsetzung des Betrags des zweiten Teils des besonderen Zuschusses für das Jahr 2018.
- DerBeschluss vom 8. Juli 2019über die Bildung des zweiten Teils des Sonderzuschusses für das Jahr 2019.
- DerBeschluss vom 8. Oktober 2020zur Festsetzung des Betrags des zweiten Teils des besonderen Zuschusses für das Jahr 2020.
- DerErlass vom 13. April 2021über die Höhe des zweiten Teils der Einzelbeihilfe für das Jahr 2021.
- DerBeschluss vom 25. Oktober 2022 über die Festsetzung des zweiten Teils des besonderen Zuschusses für die allgemeine Dezentralisierung der Stadtbibliotheken und der Amtsbibliotheken für das Jahr 2022.
- Der Geschäftsbericht 2021 (zum Download und unten) mit den statistischen Ergebnissen für das mehrjährige Ausblick 2021 sowie den Tätigkeitsberichten 2020, 2019, 2018 und 2017.
Expertise und Beratung
Die Tätigkeit, der Betrieb und die Ausstattung der Gemeinde- und Amtsbibliotheken ist ebenfalls ein Tätigkeitsbereich des Kulturministeriums.
Innerhalb der Bibliotheksabteilung entwickelt das öffentliche Lesebüro eine doppelte Kompetenz in der Baukompetenz und -beratung, Entwicklung und Unterstützung der kulturellen und bibliothekarischen Definition von Bibliotheksprojekten mit Departement- oder regionaler Ausstrahlung.
Das öffentliche Lesebüro war auch an der Konzeption, Durchführung und Bewertung nationaler Programme beteiligt, wie das der städtischen Regionalbibliotheken oder das der "Bienenstöcke"Lokale Mediatheken im ländlichen Raum und in Randstadtvierteln. Er koordinierte die Veröffentlichung der Ausgaben des Monitor de Entwerfen und bauen Sie eine Bibliothek, vom Projekt bis zur Realisierung.