Vorstellung
Die Herausforderungen des "1% künstlerischen" Verfahrens
Die Verpflichtung zur Dekoration öffentlicher Gebäude, besser bekannt als «1% künstlerisch» ist ein spezifisches Verfahren zur Bestellung von Kunstwerken an Künstler. Öffentliche Bauherren müssen ein Prozent ihrer Baukosten für die Bestellung oder den Erwerb eines oder mehrerer Kunstwerke reservieren, die speziell für das betreffende Gebäude entworfen wurden.
Zunächst beschränkt auf die Gebäude des Bildungsministeriums bei seiner Gründung im Jahr 1951, wurde das System erweitert und ist heute für die meisten öffentlichen Gebäude des Staates und der Gebietskörperschaften erforderlich, im Rahmen der ihnen durch die Dezentralisierungsgesetze übertragenen Zuständigkeiten.