Architektonische und landschaftliche Qualität
Die Abteilung für Architektur unterstützt die architektonische Gestaltung und fördert die architektonische und landschaftliche Qualität von Stadt- und Landschaftsbauten und -anlagen. Es sorgt dafür, dass die architektonische Qualität in allen Rechtsvorschriften, die die Raumplanung und die Bautätigkeit regeln, berücksichtigt wird.
Unter-Leitung von Architektur, Bauqualität und Wohnumfeld gewährleistet mit Unterstützung der Interministerieller Auftrag für die Qualität öffentlicher Gebäudedie Berücksichtigung der architektonische und landschaftliche Qualität von Fachleuten und Bauherren in Verbindung mit dezentrale Diensteinsbesondere in Bezug auf die Tätigkeiten der Bauleitung des Ministeriums.
Sie erarbeitet in Zusammenarbeit mit den anderen Ministerialabteilungen die Rechts-und Verwaltungsvorschriften, die sich auf die Qualität der Gebäude und der Raumgestaltung. Sie sorgt für die Umsetzung dieser Bestimmungen, insbesondere in den Bereichen Planung, Wohnungspolitik, Stadtpolitik, Qualifizierung öffentlicher Räume und fördert innovative Projekte.
Sie trägt in Verbindung mit den zuständigen Ministerien zur Definition der Politik der Landschaft und des nachhaltige Entwicklung.
Sie beteiligt sich an der Festlegung und Umsetzung der Politik der Öffentlichkeit, die von der Generaldirektion durchgeführt wird, insbesondere in Bezug auf die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die architektonische Qualität und die Qualität des städtischen und landschaftlichen Lebensraums. Sie trägt zum Entwicklung von Maßnahmen im Bildungsbereich in diesen Bereichen.