Die Verteilung der Printmedien an die Abonnenten kann über die Post oder über Portierungsnetze erfolgen. Diese Tätigkeit muss sich auf offene Übertragungsnetze stützen können, die uneingeschränkt und loyal an einer regulierten Tätigkeit von allgemeinem Interesse teilnehmen. Die Portierungsnetze werden daher aufgefordert, eine Vereinbarung mit dem Staat zu unterzeichnen. Das Ministerium für Kultur kann ihnen unter bestimmten Bedingungen eine befristete finanzielle Unterstützung gewähren, sofern die Europäische Kommission dies genehmigt.
Vorstellung der Vorrichtung
Was ist ein Portierungsnetzwerk?
Ein Netzwerk für die Portierung ist eine juristische Person des Privatrechts, deren Tätigkeit darin besteht, im Namen eines oder mehrerer Presseverlage die Tätigkeit der Herausgabe von Veröffentlichungen an den Wohnsitz des Käufers zu organisieren. So werden die Veröffentlichungen nicht per Post, sondern durch unabhängige Verkäufer-Händler oder durch angestellte Presseträger der Netze an den Käufer geliefert.
Die Portage-Netze sind ebenso wie die Post an der Aufgabe von allgemeinem Interesse der Presseverteilung beteiligt.
Kontext der Einführung des Systems (Unterzeichnung von Vereinbarungen und vorübergehende Unterstützung der Netze vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission)
Die Erfüllung dieser Aufgabe von allgemeinem Interesse durch Übertragungsnetze rechtfertigt Regulierung ihrer Tätigkeit durch Unterzeichnung von Vereinbarungen.
Der Staat und die Berufsverbände haben sich auf die Mittel geeinigt, um diese Regulierung der Trägertätigkeit zu gewährleisten. Die Netzwerke werden daher aufgefordert, eine Vereinbarung mit dem Staat zu unterzeichnen, um sicherzustellen, dass sie ohne Diskriminierung für alle Publikationen offen sind, die sie beantragen.
Nur Exemplare, die von einem Netz getragen werden, das eine solche Vereinbarung unterzeichnet hat, können für Beihilfe für das Exemplar von Pressemitteilungen.
Darüber hinaus können die unterzeichnenden Netzwerke auch einen Antrag auf vorübergehende Unterstützung für Übertragungsnetze stellen, die nur für die Jahre 2023 und 2024 gewährt wird und nur, wenn dieses Gerät von der Europäischen Kommission genehmigt wurde.
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Bin ich davon betroffen(e)?
- Privaten Unternehmen
Alle Portierungsnetze werden aufgefordert, eine Vereinbarung mit dem Staat zu unterzeichnen.
Die Netze, die die vorübergehende Unterstützung für die Netze in Anspruch nehmen möchten (vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission), müssen ein solches Übereinkommen unterzeichnen.
Netze, die keine Vereinbarung mit dem Staat getroffen haben, haben keinen Anspruch auf vorübergehende Unterstützung für Übertragungsnetze.
Verfahren
Die befristete Beihilfe für Übertragungsnetze ist mit 2,4 Mio. EUR für 15 Begünstigte ausgestattet.
Die Verträge können das ganze Jahr über für eine Dauer von 3 Jahren unterzeichnet werden. Mehrere Fristen müssen eingehalten werden:
- Innerhalb eines Monats nach Unterzeichnung des Übereinkommens und anschließend am Jahrestag der Unterzeichnung : Die Übertragungsnetze müssen ihre Tarifpläne, ihre Geschäftsprognosen, einen Personalvoranschlag nach Beschäftigungskategorien und Vollzeitäquivalenten sowie einen beschreibenden Zustand ihres Vertriebsgebiets übermitteln.
- Vor dem 30. April jedes Jahres Die Netze müssen detaillierte Angaben über die Anzahl der Exemplare und die Rechnungsstellung für jede Veröffentlichung, detaillierte Finanzkonten und Bilanzen für das N-Jahr übermitteln1 zusammen mit allen für die wirtschaftliche Bewertung der erbrachten Leistungen erforderlichen Bestandteilen der Kostenrechnung.
Die vorübergehende Beihilfe für Übertragungsnetze wird in einem einzigen Mal jährlich gezahlt nur für die Jahre 2023 und 2024. Voraussetzung für die Auszahlung ist die Genehmigung des Produkts durch die Europäische Kommission.
Die im Rahmen des Antrags auf vorübergehende Unterstützung der Übertragungsnetze eingereichten Unterlagen werden nach Maßgabe des Erlasses zur Errichtung des Netzes geprüft, sofern die Europäische Kommission dies genehmigt. Im Falle der Nichtunterzeichnung oder Nichteinhaltung der Vereinbarungen wird die vorübergehende Beihilfe abgelehnt.
- Eröffnung der Einreichung: 3. April 2023
- Frist für die Einreichung der Anträge: 31. Mai 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen eingereicht oder bearbeitet werden.
- Bekanntgabe der Ergebnisse: Die ordnungsgemäße Prüfung der vorübergehenden Unterstützung für Übertragungsnetze wird von der Genehmigung durch die Europäische Kommission abhängig gemacht.
- Um auf das Online-Formular zuzugreifen, klicken Sie unten auf der Seite auf die Schaltfläche "Zum Formular gehen".
- Melden Sie sich an oder erstellen Sie ein Konto und lassen Sie sich führen.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zum Abkommen zwischen Portierungsnetzen und dem Staat sowie zur vorübergehenden Unterstützung von Portierungsnetzen wenden Sie sich bitte an:
Generaldirektion Medien und Kulturwirtschaft (DGMIC)
Amt für die wirtschaftliche Ordnung der Presse
portage.presse@culture.gouv.fr
01 40 15 86 20
182 Rue Saint-Honoré, 75001 Paris