Die Verteilung der Printmedien an die Abonnenten kann über die Post oder über Portierungsnetze erfolgen. Diese Tätigkeit muss sich auf offene Übertragungsnetze stützen können, die uneingeschränkt und loyal an einer regulierten Tätigkeit von allgemeinem Interesse teilnehmen. Die Portierungsnetze werden daher aufgefordert, eine Vereinbarung mit dem Staat zu unterzeichnen. Das Ministerium für Kultur kann ihnen unter bestimmten Bedingungen eine befristete finanzielle Unterstützung gewähren, sofern die Europäische Kommission dies genehmigt.

Vorstellung der Vorrichtung

Was ist ein Portierungsnetzwerk?

Ein Netzwerk für die Portierung ist eine juristische Person des Privatrechts, deren Tätigkeit darin besteht, im Namen eines oder mehrerer Presseverlage die Tätigkeit der Herausgabe von Veröffentlichungen an den Wohnsitz des Käufers zu organisieren. So werden die Veröffentlichungen nicht per Post, sondern durch unabhängige Verkäufer-Händler oder durch angestellte Presseträger der Netze an den Käufer geliefert.

Die Portage-Netze sind ebenso wie die Post an der Aufgabe von allgemeinem Interesse der Presseverteilung beteiligt.

Kontext der Einführung des Systems (Unterzeichnung von Vereinbarungen und vorübergehende Unterstützung der Netze vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission)

Die Erfüllung dieser Aufgabe von allgemeinem Interesse durch Übertragungsnetze rechtfertigt Regulierung ihrer Tätigkeit durch Unterzeichnung von Vereinbarungen.

Der Staat und die Berufsverbände haben sich auf die Mittel geeinigt, um diese Regulierung der Trägertätigkeit zu gewährleisten. Die Netzwerke werden daher aufgefordert, eine Vereinbarung mit dem Staat zu unterzeichnen, um sicherzustellen, dass sie ohne Diskriminierung für alle Publikationen offen sind, die sie beantragen.

Nur Exemplare, die von einem Netz getragen werden, das eine solche Vereinbarung unterzeichnet hat, können für Beihilfe für das Exemplar von Pressemitteilungen.

Darüber hinaus können die unterzeichnenden Netzwerke auch einen Antrag auf vorübergehende Unterstützung für Übertragungsnetze stellen, die nur für die Jahre 2023 und 2024 gewährt wird und nur, wenn dieses Gerät von der Europäischen Kommission genehmigt wurde.

 

Möchten Sie mehr über die verschiedenen Pressehilfen erfahren? Hier:

 

Bin ich davon betroffen(e)?

Verfahren

Haben Sie eine Frage?

Bei Fragen zum Abkommen zwischen Portierungsnetzen und dem Staat sowie zur vorübergehenden Unterstützung von Portierungsnetzen wenden Sie sich bitte an:

Generaldirektion Medien und Kulturwirtschaft (DGMIC)
Amt für die wirtschaftliche Ordnung der Presse
portage.presse@culture.gouv.fr
01 40 15 86 20
182 Rue Saint-Honoré, 75001 Paris