Um Gründerzentren und Presseunternehmen zu unterstützen, die Inkubationsprogramme für "Start-ups" (aufstrebende Medien und Anbieter von Medienlösungen) erstellen oder entwickeln möchtenDas Kulturministerium stellt ihnen einen Zuschuss für die Einrichtung dieser Programme zur Verfügung.
Vorstellung der Vorrichtung
Was ist Presse- und Medienförderung?
Im Rahmen der Reform der Pressebeihilfen und zur Förderung der Innovation im Pressesektor wurde der Fonds zur Unterstützung von Entstehung und Innovation in der Presse Dekret 2016-1161 vom 26. August 2016Lanciert einen Aufruf zur Einreichung von Projekten. Ziel ist es, Einrichtung oder Entwicklung von Inkubationsprogrammen für junge Informationsmedien oder deren Lösungsanbieter.
Ein Inkubationsprogramm ist definiert als ein Begleitprogramm, das Unternehmen die Fähigkeiten und Werkzeuge zur Verfügung stellt, die für ihre Gründung und Entwicklung unerlässlich sind, um ihr Projekt strukturiert und tragfähig zu machen.
Die Verbindungen zu den Akteuren in Forschung, Lehre (Schulen für Journalismus, Computerentwicklung, Grafik, Handel...), bestehenden internationalen Gruppierungen und lokalen öffentlichen oder privaten Akteuren werden ebenfalls geschätzt.
Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Spezifikationen:
Ziele der Maßnahme
Ziel ist der Aufbau von nachhaltigen Innovationszentren für "Start-ups" (Anbieter von Lösungen für aufstrebende Medien und/oder Medien). Die Inkubationsprogramme haben folgende Ziele:
- Die Zusammenarbeit zwischen Presseunternehmen und «Start-ups» zu erleichtern oder die Zusammenarbeit zwischen Verlagen und Anbietern spezieller Lösungen zu erleichtern;
- die Isolation des Unternehmers zu durchbrechen, indem er sich täglich mit seinen Kollegen austauschen kann;
- Erleichterung der Einleitung kollektiver Projekte;
- Schaffung gemeinsamer Verwaltungs-, Rechts-, Sozial-, Finanz- und Buchhaltungsdienstleistungen für neu entstehende Unternehmen;
- Zugang zu Beschleunigungsprogrammen, thematischen Workshops, Expertennetzwerken und Mentoren;
- Stärkung der Attraktivität des Presseunternehmertums und der Medien insgesamt, was die Förderung eines dynamischen Umfelds voraussetzt.
Bin ich davon betroffen(e)?
- Vereinigungen
- Privaten Unternehmen
Folgende Zielgruppen kommen für dieses Programm in Frage:
- Inkubatoren, die Inkubationsprogramme für aufstrebende Medien und Medienanbieter entwickeln wollen;
- Presseunternehmen, die Inkubationsprogramme für "Start-ups" (Anbieter von Lösungen für aufstrebende Medien und/oder Medien) erstellen oder entwickeln möchten.
Nur Presseunternehmen, deren Projekte für den Strategischen Fonds für die Presseentwicklung in Betracht kommen, können Unterstützung für die Gründerzentrenprogramme von Presseunternehmen erhalten.
Die Fähigkeit der Kandidaten, in ihrer ganzen Vielfalt Anbieter von Lösungen (Technologie, Grafik, Handel...) für aufstrebende Medien und/oder aufstrebende Medien zu gewinnen, wird geschätzt (Pressetitel, Online-Pressedienste, Rundfunk, Fernsehen, Webradios, TV...).
Die Innovationsdimension von Lösungsanbietern und Inkubationsmedien wird ebenfalls berücksichtigt.
Förderfähig sind Projekte, die alle der folgenden Kriterien erfüllen:
- von einem Gründerzentrum oder einem Presseunternehmen geleitet werden, das ein Gründerzentrenprogramm für Presse und Informationsmedien einrichten möchte oder bereits eingerichtet hat;
- Einrichtung und Entwicklung von technischen oder redaktionellen Dienstleistern für den Bedarf von Medien oder Publikationen, Online-Pressediensten und anderen Medien (Pressetitel, Online-Pressedienste, Rundfunk, Fernsehen, Webradios, Webfernsehen...);
- Nutzen Sie die folgenden Tools: Hosting, Beratung, Schulung. Jedes dieser Elemente wird im Hinblick auf die Intensität und die Vielfalt der eingesetzten Mittel eingehend geprüft.
Die Unterstützung für Inkubationsprogramme ist ein Betriebskostenzuschuss, der sich insbesondere auf die Kosten für Unterkunft, Begleitung, Beratung, Ausbildung und Organisation thematischer Aktivitäten erstreckt.
Verfahren
Der Zuschuss wird auf der Grundlage der in den ersten beiden Projektjahren vorgelegten Kosten berechnet. Der Beihilfehöchstsatz beträgt 50 % der zuschussfähigen Ausgaben.
Der Zuschuß wird in zwei Tranchen gezahlt:
- die erste Tranche wird nach Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Staat und dem Begünstigten gezahlt, in der insbesondere die Modalitäten für die Zahlung des Zuschusses festgelegt sind;
- die Auszahlung der zweiten Tranche (Restbetrag) wird vorbehaltlich einer positiven Entscheidung des Generaldirektors für Medien und Kulturwirtschaftauf der Grundlage der Begründung der Durchführung des Projekts und der Übereinstimmung seiner Merkmale mit den Merkmalen, die von der Zuschlagsentscheidung erfasst werden (Anzahl und Art der inkubierten Unternehmen, Dauer und Anzahl der durchgeführten Schulungen usw.).
Um seinen Antrag auf Restzahlung zu validieren, verpflichtet sich der Empfänger, eine detaillierte quantitative und qualitative Bilanz des von ihm eingerichteten Programms vorzulegen, die seine Bewertung ermöglicht.
Der Antragsteller muss detaillierte Angaben zu den Maßnahmen machen, die durchgeführt werden, um das Inkubationsprogramm über die beiden Jahre hinaus, die für die Auszahlung der Beihilfe übernommen wurden, fortzuführen.
Die Beihilfe wird im Einklang mit der freigestellten Rahmenregelung Nr. SA.58995 für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen (FEI) für den Zeitraum 2014-2023 gewährt.
Auf Initiative der Generaldirektion Medien und Kulturindustrie können Kontrollen an Ort und Stelle durchgeführt werden, um die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen zu überprüfen.
Bis zu vier Jahre nach Abschluss des Projekts verpflichtet sich der Begünstigte, alle Belege für die Durchführung des Programms aufzubewahren und sie der Generaldirektion Medien und Kulturindustrie auf Anfrage zu übermitteln.
Die eingereichten Projekte werden vom Innovatoren-Club (Schulung zur Abgabe einer Stellungnahme zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Fonds zur Förderung von Innovation und Entstehung in der Presse) geprüft. Der Generaldirektor für Medien und Kulturindustrie vergibt die Beihilfen nach Stellungnahme des Innovationsclubs.
Hat das Unternehmen bereits im Rahmen einer früheren Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Unterstützung für Gründerzentrenprogramme erhalten, wird besonderes Augenmerk auf die Erreichung der bei der Gewährung der ersten Beihilfe festgelegten Ziele gelegt.
- Eröffnung der Einreichung: 10. März 2023
- Frist für die Einreichung der Anträge: 19. Mai 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen eingereicht oder bearbeitet werden.
- Bekanntgabe der Ergebnisse: Die Benutzer erhalten eine Bestätigung oder Ablehnung per E-Mail.
- Laden Sie das entsprechende Formular herunter und füllen Sie es aus (siehe unten).
- Klicken Sie unten auf die Schaltfläche "Mein Dossier senden". Damit können Sie es per E-Mail an senden emergence.presse@culture.gouv.fr
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses
Antrag auf Saldo
Beispiele für zuvor unterstützte Projekte
Als Teamhaus der Arty Farty ist Hotel71 seit 2020 ein Ort der Übertragung und Begleitung von Kultur- und Medienprojekten.
Das 2018 mit Unterstützung des Kulturministeriums ins Leben gerufene Programm Médiastart hat seit seiner Gründung 54 Träger und Träger aufstrebender Medienprojekte in vier Promotionen begleitet. Das Programm richtet sich an Journalisten, Content Creators und Content Creators, (le)s Professionals(en) aus dem Verlags- und Medienbereich, Unternehmer(innen), die sich auf das unternehmerische Abenteuer einlassen möchten.
Als Beschleunigungsprogramm in direktem Zusammenhang mit den Aktivitäten des Verlags positioniert, hat Théophraste seit seinem Start im Jahr 2017 die Begleitung von 22 Projekten ermöglicht.
Das Start-up-Accelerator-Projekt der EBRA-Gruppe mit dem Versprechen, Synergien zwischen Start-ups und der regionalen Presse zu schaffen, ermöglichte es der DGMIC, ein erstes Inkubationsprogramm in der Großregion zu unterstützen.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zur Unterstützung von Presse- und Medieninkubationsprogrammen wenden Sie sich bitte an die Generaldirektion Medien und Kulturindustrie (DGMIC):
Amt für die wirtschaftliche Ordnung der Presse
Fonds zur Unterstützung der Presseentwicklung und -innovation
emergence.presse@culture.gouv.fr
01 40 15 78 89
182 Rue Saint-Honoré 75001 Paris