Die Unterstützung des Einsatzes der französischen Kulturakteure auf internationaler Ebene ist eine der Prioritäten der europäischen und internationalen Aktion des Kulturministeriums. In diesem Zusammenhang möchte das Ministerium seine Begleitung bei der internationalen Entwicklung der öffentlichen Einrichtungen (EP) und der Nationalen Kompetenzdienste (SNA), die unter seiner Aufsicht stehen, durch eine spezielle Projektausschreibung verstärken.
Vorstellung der Vorrichtung
Was ist die Unterstützung der internationalen Entwicklung von öffentlichen Einrichtungen und SCN?
Öffentliche Einrichtungen (EP) und nationale Kompetenzdienste (SNA) des Kulturministeriums entwickeln in vielen Ländern sehr dynamische europäische und internationale Partnerschaften. Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen ist es, ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Aktivitäten auszuweiten und konkrete und strukturierende Projekte mit ihren europäischen und internationalen Partnern und Partnern aufzubauen.
Eine öffentliche Einrichtung (EP) ist eine Struktur von allgemeinem Interesse.
Dienste mit nationaler Zuständigkeit (SNA) sind Strukturen, die zwischen den Zentralverwaltungen und den dezentralen Diensten liegen. Sie haben nationale Zuständigkeiten.
Achtung: Öffentliche Bildungseinrichtungen sind von dieser Aufforderung nicht betroffen.
Ziele der Maßnahme
Diese Entwicklungshilfe hat folgende Ziele:
- Förderung der Umsetzung konkreter und strukturierender internationaler Projekte,
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen französischen Betreibern, um ergänzende und gemeinsame Angebote auf internationaler Ebene aufzubauen;
- Förderung des Know-hows der französischen Betreiber im Ausland;
- Erleichterung des Austauschs zwischen französischen und ausländischen Fachkräften.
Bin ich davon betroffen(e)?
- Öffentliche Einrichtungen/ Staatliche Dienste
Für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen kommen folgende Stellen in Frage:
- Öffentliche Einrichtungen unter der Aufsicht des Ministeriums für Kultur
- Dienstleistungen mit nationaler Zuständigkeit unter der Aufsicht des Ministeriums für Kultur
Keine Anträge können eingereicht werden: öffentliche Bildungseinrichtungen, die dem Ministerium für Kultur unterstehen.
Unter Berücksichtigung der ministeriellen Prioritäten wird den folgenden Projekten besondere Aufmerksamkeit gewidmet:
- die folgenden vorrangigen Länder und Gebiete: Europäische Union, Mittelmeerraum, Afrika, indopazifischer Raum;
- das junge Publikum mit dem Ziel der kulturellen und künstlerischen Bildung und Ausbildung;
- Entwicklung von Kunstberufen und Schutz des Kulturerbes;
- Unterstützung der Informationsfreiheit und der digitalen Souveränität;
- das Teilen und Besänftigen von Erinnerungen;
- der Multidisziplinarität.
Die Projekte müssen in voller Übereinstimmung mit der Berücksichtigung der gesellschaftlichen und ökologischen Herausforderungen des Ministeriums stehen.
Die Vernetzung der öffentlichen Einrichtungen und des SNA sowie der Zusammenschluss der Akteure im Rahmen gemeinsamer Projekte, die Vorrang haben, schließen folgende Projektarten aus:
- Punktuelle Koproduktionen, die nicht Teil einer engeren Zusammenarbeit zwischen kulturellen Strukturen sind;
- Projekte, die ausschließlich der künstlerischen Verbreitung dienen;
- Projekte, die ausschließlich der Forschung dienen;
- Kommerzielle Projekte (z. B. internationale Expertenprojekte, die einem Drittland in Rechnung gestellt werden).
Der Zuschuss ist ein Betriebskostenzuschuss (Projektbeihilfe).
Verfahren
Der vom Ministerium gewährte Zuschuss beläuft sich auf höchstens 50 % des Gesamtbudgets des Projekts und ist auf höchstens 60.000 € begrenzt.
Sie wird den betreffenden öffentlichen Betreibern in Form eines außerordentlichen Kreditzuschusses gewährt.
Keine Finanzierung wird systematisch verlängert.
Die Mittel müssen innerhalb eines Jahres nach Gewährung des Zuschusses verwendet werden.
⚠ Besondere Erwähnung der SNA: Die entsprechenden Ausgaben müssen zwingend bis Ende 2023 getätigt werden und dürfen keinesfalls zu Mittelübertragungen im Jahr 2024 führen.
Die Auswahl der Projekte erfolgt durch einen Ausschuß unter der Leitung des Generalsekretariats - SDAEI (Direktion für europäische und internationale Angelegenheiten)in Verbindung mit den betreffenden Direktionen und Generaldelegationen unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien (kumulativ):
- Wissenschaftliche und kulturelle Qualität des Projekts;
- Bau des Projekts mit einer oder mehreren anderen kulturellen Strukturen;
- Strukturierende Wirkung für die öffentliche Einrichtung und ihre französischen oder internationalen Partner;
- Nachhaltige Wirkung auf die Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Einrichtung und ihren internationalen Partnern.
- Eröffnung der Antragseinreichung: 30. März 2023.
- Einreichungsfrist: 15. Mai 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Bekanntgabe der Ergebnisse: Mitte Juni 2023.
- Auszahlung der Mittel: Sommer 2023.
Die Bilanz des Projekts muss nach Abschluss des Projekts nach Auszahlung des Zuschusses übermittelt werden.
- Laden Sie das Formular herunter und füllen Sie es aus (unten auf der Seite).
- Senden Sie sie per E-Mail zurück, indem Sie unten auf die Schaltfläche "Ordner hochladen" klicken.
Beispiele für zuvor unterstützte Projekte
Im Jahr 2022 unterstützte die SDAEI acht Projekte, die von öffentlichen Einrichtungen des Kulturministeriums durchgeführt wurden, um ihre Aktivitäten in Europa und international zu entwickeln. Der durchschnittliche Zuschuss in Höhe von 42.000 Euro ermöglichte verschiedene Maßnahmen zum Aufbau struktureller und nachhaltiger Partnerschaften.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zur Unterstützung der internationalen Entwicklung öffentlicher Einrichtungen und Einrichtungen mit nationaler Zuständigkeit wenden Sie sich bitte an:
Generalsekretariat
Direktion für europäische und internationale Angelegenheiten
Aurélie Latchimy, aurelie.latchimy@culture.gouv.fr
Miléna Platte-Kubiak, milena.platte-kubiak@culture.gouv.fr
182 rue Saint-Honoré, 75001 Paris