Dies können Fiktion, Dokumentarfilme, Video-Tanz, kreative Filme, Web-Serien... aus oder um einen Tanzstil, einen Tänzer, eine Tänzerin, einen(n) Choreografen, einen Tanz, ein Werk sein. Das Ministerium für Kultur stellt den Trägern solcher Projekte über die Einrichtung zur Unterstützung der Filmproduktion, deren Hauptthema der Tanz ist, einen Zuschuss zur Verfügung.
Vorstellung der Vorrichtung
Was ist Unterstützung für die Produktion von Tanzfilmen?
Das Ministerium für Kultur (Generaldirektion für künstlerisches Schaffen - DGCA) stellte einen "toten Winkel" in den Hilfsmitteln für Tanzfilme fest und wollte die Politik zugunsten dieser Filme dynamisieren. So wurde ein Instrument zur Unterstützung der Produktion von Tanzfilmen in einem experimentellen Geist umgesetzt.
Diese Produktionsförderung betrifft professionelle Projekte, die vollwertige Werke darstellen und verschiedene Formen annehmen:
- in ihrer Natur: Fiktionen, Dokumentarfilme, kreative Filme, Video-Tanz, Web-Serien usw.
- in ihrer Länge: kurz, mittel oder lang
Das Feld "Produktion" ist im weitesten Sinne verstanden und bezieht sich somit auf Schreiben, Vorproduktion, Drehen und Postproduktion. Besondere Aufmerksamkeit wird auch der Verbreitung des Werkes und insbesondere seiner Relevanz und Sichtbarkeit gewidmet.
Ziele der Maßnahme
Die Förderung der Produktion von Tanzfilmen verfolgt mehrere Ziele, insbesondere:
- ein offenes Ohr für aufkommende Projekte und die Bedürfnisse von Fachleuten
- Förderung des Austauschs zwischen dem choreografischen Feld und dem Kino- und audiovisuellen Bereich
Bin ich davon betroffen(e)?
- Vereinigungen
- Privaten Unternehmen
Diese Maßnahme richtet sich an Nur professionelle.
Der Projektträger muss folgende Kriterien erfüllen:
- eine juristische Person (Vereinigung, Gesellschaft usw.) sein: Filmproduktionsgesellschaft, audiovisuelle Produktionsgesellschaft, Tanzgesellschaft, Produktionsbüro für darstellende Kunst, ...
- nicht die Unterstützung eines dezentralen Dienstes des Kultusministeriums (DRAC) für dasselbe Projekt erhalten
- einen Film zu präsentieren, der nachweislich öffentlich ausgestrahlt wird
- andere Finanzierungsquellen als den Zuschuss des Ministeriums für Kultur
Die Tragstruktur kann im Ausland angesiedelt sein. In diesem Fall:
- seine Akte muss in Französisch geschrieben werden
- der Film muss erforderlichenfalls eine Untertitelung in französischer Sprache enthalten
- der Film muss mindestens einmal in Frankreich ausgestrahlt werden
Nicht förderfähig sind:
- natürlichen Personen
- Aufnahmen von Aufführungen oder Filmen, die Bestandteil einer Bühneneinrichtung sind und daher kein vollwertiges Werk darstellen
- Filme, deren Ausstrahlung vollständig von einem Raum oder einer Anlage abhängt
- nur Filmübertragungen: Das Projekt muss sich auf die Produktion eines Films beziehen (Schreiben, Vorproduktion, Drehen und Postproduktion)
- Projekte, die keine anderen Finanzierungsquellen als den Zuschuss des Kulturministeriums haben
- Projekte, die bereits von einem dezentralen Dienst des Kultusministeriums (DRAC) zum gleichen Zweck unterstützt werden
Der Umfang der zuschussfähigen Ausgaben deckt den gesamten Bereich der «Produktion» des Films im weiteren Sinne ab: Schreiben, Vorproduktion, Drehen, Postproduktion (künstlerische, technische, logistische, administrative usw.).
Die Ausgaben müssen sein:
- direkt mit der Durchführung des Projekts verbunden
- für die Durchführung des Projekts erforderlich
- nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
- während der Laufzeit des Projekts entstehen
- identifizierbar und kontrollierbar
Verfahren
Jedes geförderte Projekt erhält einen Zuschuss, der seinem Bedarf am nächsten kommt, im Rahmen der für dieses Programm bereitgestellten Mittel.
Zur Veranschaulichung: Die zuvor gezahlten Beihilfen lagen zwischen 3.000 € und 27.000 €.
Der Zuschuss wird auf einmal gezahlt.
Erfolgreiche Bewerber werden von der Generaldirektion für künstlerisches Schaffen (DGCA) nach Abschluss des Auswahlausschusses kontaktiert.
Eine erste Phase der Vorauswahl wird von der Delegation zum Tanz durchgeführt.
Die in die engere Wahl gezogenen Dossiers werden einem Beratenden Ausschuß vorgelegt, der sich zusammensetzt aus:
- Agent(e)s des Ministeriums für Kultur (Tanz, bildende Kunst)
- Darstellende, Film- und audiovisuelle Fachkräfte (Künstler, Produzenten, Rundfunkanstalten usw.)
Die Bewertungskriterien beruhen auf:
- das künstlerische Interesse des Projekts
- der Platz und die Behandlung des Tanzes im Projekt
- die Arbeit des Schreibens des Bildes
- Kohärenz und Durchführbarkeit des Haushaltsplans
- Relevanz und Durchführbarkeit der geplanten Verbreitung
- Eröffnung der Einreichung: 15. Januar 2024
- Frist für die Einreichung der Anträge: 26. Februar 2024. Nach diesem Datum können keine Unterlagen eingereicht oder bearbeitet werden.
- Beratender Auswahlausschuss: 25. April 2024
- Mitteilung der Ergebnisse: Mai 2024
Die Projektbilanz ist spätestens 1 Jahr nach Auszahlung des Zuschusses vorzulegen.
1.Antrag auf ein Mitgliedt deossier
Wenn Ihr Projekt die Förderkriterien erfüllt und dass Sie an diesem Gerät interessiert sind, bitten wir Sie, zunächst die Delegation für Tanz per E-Mail (filmsdedanse.dgca@culture.gouv.fr) zu kontaktieren, um Präsentieren Sie Ihr Projekt und seine Relevanz im Rahmen des Programms zur Unterstützung der Produktion von Tanzfilmen der DGCA mit folgenden Angaben (höchstens 10 Zeilen): Titel und Art des Films, Name des/der Regisseurin/Regisseurin und/oder des/der Choreografin, Name der Trägerstruktur des Projekts und der Nachfrage, behandeltes(n) Thema(e), Filmverbreitungsprojekt (für Anträge auf Produktionsbeihilfe und Postproduktion).
Die Tanzdelegation wird so schnell wie möglich zu Ihnen zurückkehren, um die Berechtigung Ihres Projekts für das Gerät zu bestätigen.
2.Repository der can Dateididaktisch
Wenn Ihr Projekt förderfähig istSie erhalten eine Liste der Unterlagen, die Sie bis zum 26. Februar 2024 zur Erstellung der Bewerbungsunterlagen an folgende E-Mail-Adresse übermitteln müssen: filmsdedanse.dgca@culture.gouv.fr.
Beispiele für zuvor unterstützte Projekte
Entropico ist eine Serie von 5 Kurzfilmen von jeweils 17 Minuten von dem Choreografen Christophe Haleb (La Zouze CIE).
Diese Filme, wie auch viele andere Städtereisen, führen uns von Insel zu Insel, von Hafenstadt zu Archipel und bringen uns in die Jugendlichkeit von Havanna, Marseille und Fort-de-France.
Die 5 Folgen sind jetzt auf La Zouze TV verfügbar: https://lazouzetv.com/series/
Sie sind fünfzehn junge Tänzer unterschiedlicher Herkunft und Herkunft. Sie sind auf Tournee, um zu tanzen CrowdEin Stück von Gisèle Vienne, inspiriert von den Raves der 90er Jahre, über die Emotion und Wahrnehmung der Zeit.
Indem wir ihnen von Theater zu Theater folgen, Wenn es Liebe wäre,dokumentiert ihre Arbeit und ihre seltsamen und intimen Beziehungen. Die Szene scheint das Leben zu kontaminieren - es sei denn, es ist umgekehrt.
Der von Patric Chiha (Aurora Film) produzierte Dokumentarfilm über den Tanz reist durch unsere Nächte, unsere Partys, unsere Liebe. Dieser Film gewann den Teddy Award für den besten Dokumentarfilm der Internationalen Filmfestspiele Berlin 2020.
Das ist ein Trailer: https://vimeo.com/392480755
Dieser 12-minütige Animationsfilm von Laurent Goldring (Goldring Productions), einer sehr freien Adaption von Lewis Carroll, spricht über die Transformationen des Körpers und mehrere Identitäten. Es verwendet eine neue Technik des Zeichnens in kontinuierlicher Kreation projiziert auf eine Performance. Der Körper von Louise Lecavalier, die alle Rollen spielt, wird zur Zeichnung, und die Zeichnung beginnt zu tanzen, Jonathan Capdevielle, der alle Stimmen macht, begleitet ihn live.
Der Film wurde im Oktober 2021 in der Montreal Factory C gezeigt und im März 2022 als Teil der 40. FIFA ausgewählt.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zur Unterstützung der Produktion von Tanzfilmen wenden Sie sich bitte an:
Generaldirektion für künstlerisches Schaffen (DGCA)
Delegation für den Tanz
filmsdedanse.dgca@culture.gouv.fr
62 Rue Beaubourg, 75003 Paris