Um die Entstehung künstlerischer Projekte zu fördern, unterstützt das Ministerium für Kultur die Künstler mit individuellen kreativen Hilfen, die zur Finanzierung ihrer Forschung und zur Entwicklung der Werke beitragen.
Vorstellung der Vorrichtung
Was ist die individuelle Gründungshilfe (ACI)?
Jedes Jahr können mehrere hundert Künstler eine individuelle Unterstützung für die Schaffung von Kunstwerken erhalten, damit sie ein Projekt oder eine künstlerische Forschung durchführen können, ohne notwendigerweise zur Verwirklichung eines Werks zu führen. Mit dieser Beihilfe wird die Entwicklung eines künstlerischen Projekts in allen Bereichen der bildenden Kunst finanziert: Malerei, Zeichnung, Skulptur, Installation, Performance, Fotografie, Video, digitale Kunst, Grafik, Design, Stilistik und Mode, unter Berücksichtigung des künstlerischen Interesses des Projekts, der Bedingungen seiner Durchführung und des professionellen Vorgehens des Antragstellers. Darüber hinaus umfasst diese Beihilfe neben Dokumentations- und Produktionskosten auch eine Vergütung für künstlerische Arbeit.
Die regionalen Direktionen für kulturelle Angelegenheiten (DRAC) oder Direktionen für kulturelle Angelegenheiten (DAC) bieten konkrete Unterstützung für die Kreation und Produktion von professionellen Künstlern in ihren Gebieten.
Die Einzelbeihilfe für die Gründung ist vorgesehen im Dekret vom 28. Januar 2015 über die Gewährung dezentralisierter Beihilfen für Künstler, die grafische und bildende Werke schaffen und durch dieBeschluss vom 3. April 2015über das Verfahren für die Gewährung dieser Beihilfen.
Ziele der Maßnahme
Die Förderung der Kreativität soll es den Künstlern ermöglichen, ihr künstlerisches Projekt in all seinen Formen zu entwickeln.
Bin ich davon betroffen(e)?
- Einzelpersonen (Künstler-Autoren)
Der Antragsteller muss:
- ein berufstätiger Künstler sein
- über eine SIRET-Nummer verfügen und beim Zentrum für Formalitäten der Unternehmen
- wohnen in Frankreich
- künstlerische Praxis in den Bereichen Grafik und bildende Kunst
Der Begünstigte verpflichtet sich, diese Beihilfe im Rahmen ihrer steuerlichen Verpflichtungen zu melden (Steuer auf das Einkommen) und sozialen (bei der für den Beitragseinzug zuständigen UdSSR).
Der Antragsteller muss seinen Antrag bei der dezentralen Abteilung des Kulturministeriums (DRAC) seines Wohnorts einreichen.
Die von einem Kollektiv eingereichte Projekte sind förderfähig, sofern
- nur einen Antrag stellen
- von einem der vom Kollektiv beauftragten Mitglieder namentlich getragen werden
Nicht förderfähig sind:
- juristische Personen (Verbände, Gebietskörperschaften, öffentliche Einrichtungen, private Einrichtungen)
- natürliche Personen, die nicht in Frankreich wohnen
- den Studenten
- Projekte, die ausschließlich die Verbreitung, Ausstellung oder Kommunikation betreffen
- Projekte, die bei einer dezentralisierten Abteilung des Kultusministeriums eingereicht wurden, die nicht am Wohnort des Künstlers oder des Kollektivs liegt
Der Empfänger einer individuellen Gründungsbeihilfe (ACI) kann im selben Jahr keinen Anspruch auf eine Werkstätten- oder Materialbeschaffungszulage (AIA).
Diese Beihilfe umfasst neben Dokumentations- und Produktionskosten auch eine Vergütung für künstlerische Arbeit.
Verfahren
Die Höhe der Beihilfe darf nicht über 8.000 € pro Antragsteller.
Ein beratender Ausschuss gibt eine Stellungnahme zur Gewährung der Beihilfen ab. Die Zusammensetzung der Kommission wird durch Erlass des Präfekten der Region festgelegt.
Die Zuschlagsentscheidung wird anschließend dem Antragsteller mitgeteilt. Ohne Antwort innerhalb von 9 Monaten gilt der Antrag als abgelehnt (Schweigen ist Verweigerung).
Der Empfänger einer Beihilfe für die Schaffung von Arbeitsplätzen kann im selben Jahr keinen Anspruch auf eine Beihilfe für die Einrichtung einer Werkstatt oder den Erwerb von Material (AIA) geltend machen.
Der Ausschuß wird insbesondere folgende Punkte prüfen:
- das künstlerische Interesse des Projekts
- die Bedingungen für die Durchführung des Projekts
- den beruflichen Werdegang des Antragstellers
- Eröffnung der Einreichung: 02. Januar 2023
- Frist für die Einreichung der Unterlagen: 02. März 2023, 12.00 Uhr (Mittag) Pariser Zeit. Nach diesem Datum können keine Unterlagen eingereicht oder bearbeitet werden.
Spätestens ein Jahr nach Erhalt der Beihilfe ist der dezentralisierten Dienststelle des Kultusministeriums eine Durchführungsbilanz vorzulegen.
- Um auf das Online-Formular zuzugreifen, klicken Sie unten auf der Seite auf die Schaltfläche "Zum Formular gehen".
- Melden Sie sich an oder erstellen Sie ein Konto und lassen Sie sich führen.
Beispiele für zuvor unterstützte Projekte
Haben Sie eine Frage?
Wenn Sie Fragen zu Werkstattkosten oder Materialkosten haben, wenden Sie sich bitte an die dezentralisierte Abteilung des Kulturministeriums Ihres Wohnortes:
Bei Fragen zum AIC in der Auvergne-Rhône-Alpes wenden Sie sich bitte an:
- Michel GRISCELLI, Berater für bildende Künste: michel.griscelli@culture.gouv.fr (Departements 01, 26, 38, 69, 73, 74 und Metropole Lyon)
- Thomas KOCEK, Berater für bildende Künste: thomas.kocek@culture.gouv.fr (Departements 03, 07, 15, 42, 43, 63)
Es wird empfohlen, vor der Online-Bewerbung einen Termin mit den Beratern zu vereinbaren.
Bei Fragen zum AIC in Burgund-Franche-Comté wenden Sie sich bitte an:
- Corinne Gambi, Beraterin für bildende Künste (Besançon): corinne.gambi@culture.gouv.fr
- Theo Chikhi, Assistent: theo.chikhi@culture.gouv.fr ; 03 81 65 72 87
- Rémy Fenzy, Kunstberater (Dijon): remy.fenzy@culture.gouv.fr
- Audrey Chenou, Assistentin: audrey.chenou@culture.gouv.fr ; 03 80 68 50 52
Bei Fragen zum AIC in der Bretagne wenden Sie sich bitte an:
- Olivier LERCH, Berater für bildende Künste: olivier.lerch@culture.gouv.fr
Bei Fragen zur AIA in Centre-Val de Loire wenden Sie sich bitte an:
- Jean-Christophe ROYOUX, Berater für bildende Künste: jean-christophe.royoux@culture.gouv.fr
Bei Fragen zum AIC in Korsika wenden Sie sich bitte an:
- Jean-Luc SARROLA, Berater für bildende Künste: jean-luc.sarrola@culture.gouv.fr
Bei Fragen zum AIC im Großosten wenden Sie sich bitte an:
- Laurent Innocenzi, Berater (Abteilungen 08, 10, 51 und 52): laurent.innocenzi@culture.gouv.fr
- Marie-Claude Nicolas, Assistentin: marie-claude.nicolas@culture.gouv.fr ; 03 26 70 36 99
- Franck Bauchard, Berater (Abteilungen 54, 55, 57 und 88): franck.bauchard@culture.gouv.fr
- Christine Ricci, Assistentin: christine.ricci@culture.gouv.fr ; 03 87 56 41 62
- Bernard Goy (Departements 67 und 68): bernard.goy@culture.gouv.fr
Bei Fragen zur AIA in Hauts-de-France wenden Sie sich bitte an:
- Eric JARROT, Berater für bildende Künste eric.jarrot@culture.gouv.fr
- Laetitia DELEFOSSE, Assistentin für bildende Kunst laetitia.delefosse@culture.gouv.fr
Bei Fragen zum AIC in der Ile-de-France wenden Sie sich bitte an:
- Stéphanie Brivois, Beauftragte für die Professionalisierung von Künstlern: stephanie.brivois@culture.gouv.fr
Bei Fragen zur AIA in der Normandie wird dringend empfohlen, sich vor Einreichung des Antrags mit dem Berater für die bildenden Künste in Verbindung zu setzen mit:
- Sylvie Bouhier: 07 64 80 61 16; sylvie.bouhier@culture.gouv.fr
Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer an
Nachstehend finden Sie den Beschluss über die Zusammensetzung der Kommission der DRAC Normandie:
Bei Fragen zurAIA in der Region Nouvelle-Aquitaine wenden Sie sich bitte an:
- Joëlle MAZOYER, Verwaltungsassistentin (allgemeine Information und Fallverwaltung): joelle.mazoyer@culture.gouv.fr / 05 55 45 66 76
- Gwénaëlle DUBOST, Beraterin (Abteilung 17): gwenaelle.dubost@culture.gouv.fr / 05 49 36 30 29
- Mathieu BORDES, Berater (Abteilungen 16, 19, 23, 24, 79, 86, 87): mathieu.bordes@culture.gouv.fr / 05 55 45 66 77
- Bertrand FLEURY, Berater (Abteilungen 17, 33, 40, 47, 64): bertrand.fleury@culture.gouv.fr / 05 57 95 01 67
Bei Fragen zum AIC in Okzitanien wenden Sie sich bitte an:
- Marie-Béatrice ANGELE, Beraterin für bildende Künste marie.angele@culture.gouv.fr
- Catherine DUMON, Beraterin für bildende Künste catherine.dumon@culture.gouv.fr
Bei Fragen zum AIC im Pays de la Loire wenden Sie sich bitte an:
- Sandrine MOREAU, Beraterin für bildende Kunst sandrine.moreau@culture.gouv.fr
Bei Fragen zum AIC in der Provence-Alpes-Côte d'Azur wenden Sie sich bitte an:
- Hélène AUDIFFREN, Beraterin für bildende Kunst helene.audiffren@culture.gouv.fr
Bei Fragen zum ACI in Guadeloupe wenden Sie sich bitte an:
- Nathalie Gonthier, Kunstberaterin, Museen, Kino: nathalie.gonthier@culture.gouv.fr
Bei Fragen zum AIC in Guyana wenden Sie sich bitte an:
- Philippe BON, Berater für bildende Künste philippe.bon@culture.gouv.fr
Bei Fragen zum ACI auf La Réunion wenden Sie sich bitte an:
- Natacha PROVENSAL, Beraterin für bildende Kunst natacha.provensal@culture.gouv.fr
Bei Fragen zum ACI auf Martinique wenden Sie sich bitte an:
- Audrey PHIBEL, Beraterin für bildende Kunst audrey.phibel@culture.gouv.fr
Bei Fragen zum AIC in Mayotte wenden Sie sich bitte an:
Benoît BAVOUSET, Berater für bildende Kunst, benoit.bavouset@culture.gouv.fr
Bei Fragen zum AIC in Saint-Berthélemy wenden Sie sich bitte an:
Bei Fragen zum AIC in Saint-Martin wenden Sie sich bitte an:
Bei Fragen zum AIC in Saint-Pierre und Miquelon wenden Sie sich bitte an:
Rosiane DE LIZARRAGE, Beraterin für bildende Kunst rosiane.de-lizarraga@culture.gouv.fr