Zur Unterstützung der Schaffung und Verbreitung von Live-Auftritten in den Bereichen Tanz, Musik, Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst an die Öffentlichkeit gibt es zwei Finanzhilfen: Projektunterstützung und Vertragsabschluss.
Diese Seite beschreibt die Besonderheiten des Tanzkonvents.
Vorstellung der Vorrichtung
Weitere Informationen über dezentralisierte Beihilfen für die darstellende Kunst (ADSV), insbesondere über die Förderkriterien, die Modalitäten der Bewertung der Anträge und die Modalitäten für die Gewährung des Zuschusses für alle Ästhetiker finden Sie hier:
Dekonzentrierte Hilfe bei der Tanzaufführung
Auf dem Gebiet des TanzesPriorität der ADSV ist die Unterstützung von Teams und Künstlern:
- die einen originellen choreografischen Ansatz entwickeln
- dessen Werk von einer einzigartigen künstlerischen Welt zeugt
- die in ihrem Bereich Bezug nehmen oder nehmen können
Die Tanzvereinbarung ist eine mehrjährige Unterstützung, die dem Zyklus der Tätigkeit des Künstlers oder des Teams und seinem Potenzial für mehrjährige Aktivitäten angepasst ist.
Dauer der Vereinbarung
Künstler, die in Begleitung einer von einem Produktionsbüro oder einer Sendeanstalt beauftragten Produktion arbeiten, können eine Vereinbarung beantragen, die 2 JahreSo können sie ihre Tätigkeit in einem unabhängigen Unternehmen strukturieren.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 3 bis 4 Jahre zielt darauf ab, künstlerische Teams zu unterstützen, die viele Partner mobilisieren und ein beträchtliches Beschäftigungsvolumen generieren.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahre wird einem künstlerischen Team zugewiesen, dessen Fähigkeit, seine Arbeit zu verbreiten, internationale Partnerschaften zu entwickeln und eine Ressource für aufstrebende Künstler zu schaffen, erwiesen ist. Es kann auch an ein künstlerisches Team vergeben werden, das in seinem künstlerischen und kulturellen Projekt eine beträchtliche Forschungszeit in Verbindung mit einer Kreation und einer Aktivität der Verbreitung vorsieht.
Bin ich davon betroffen(e)?
- Vereinigungen
- Gemeinsamen
- Privaten Unternehmen
- Lokale öffentliche Unternehmen
- EPCI mit eigener Besteuerung
Die dekonzentrierte Unterstützung für die Tanzaufführung kann professionellen Künstlern oder Kompanien gewährt werden.
Das choreografische Feld betrifft alle Tänze Barocktanz, zeitgenössischer Tanz, klassischer Tanz, Jazz, Hip-Hop-Tanz, moderner Tanz, Welttanz, neoklassizistischer Tanz, traditioneller Tanz usw.
Erste Anfrage
Für einen Vertrag von 2 Jahren müssen die Teams:
- Vorlage von mindestens 2 staatlich geförderten oder nicht geförderten Gründungen
- mindestens 15 Vorstellungen in den letzten 2 Jahren ausgestrahlt haben
- Nachweis von mindestens 2 stabilen Partnerschaften mit einem Showbusiness-Unternehmer
Für einen Vertrag von 3 Jahren müssen die Teams:
- Vorlage von mindestens 2 staatlich geförderten Gründungen
- mindestens 40 Vorstellungen in den letzten 3 Jahren (30 für Übersee) in mindestens 2 verschiedenen Regionen ausgestrahlt haben
- Nachweis von mindestens 2 stabilen Partnerschaften mit einem Showbusiness-Unternehmer
Für einen Vertrag von vier Jahren müssen die Teams:
- Vorlage von mindestens 2 staatlich geförderten Gründungen
- mindestens 90 Vorstellungen in den letzten 4 Jahren (70 für Übersee) in mindestens 2 verschiedenen Regionen ausgestrahlt haben
- Nachweis von mindestens 3 stabilen Partnerschaften mit einem Showbusiness-Unternehmer
Erneuern
Für einen Vertrag von 2 Jahren müssen die Teams:
- eine Zahl von Gründungen vorlegen, die der in der mehrjährigen Zielvereinbarung (OWG) festgelegten Zahl entspricht
- mindestens 25 Vorstellungen in den letzten 2 Jahren in mindestens 2 verschiedenen Regionen ausgestrahlt haben
- Nachweis von mindestens 3 stabilen Partnerschaften mit einem Showbusiness-Unternehmer
Für einen Vertrag von 3 Jahren müssen die Teams:
- eine Zahl von Gründungen vorlegen, die der in der mehrjährigen Zielvereinbarung (OWG) festgelegten Zahl entspricht
- mindestens 70 Vorstellungen in den letzten 3 Jahren (60 für Übersee) in mindestens 2 verschiedenen Regionen ausgestrahlt haben
- Nachweis von mindestens 4 stabilen Partnerschaften mit einem Showbusiness-Unternehmer
Für einen Vertrag von vier Jahren müssen die Teams:
- eine Zahl von Gründungen vorlegen, die der in der mehrjährigen Zielvereinbarung (OWG) festgelegten Zahl entspricht
- mindestens 130 Vorstellungen in den letzten 4 Jahren (110 für Übersee) in mindestens 3 verschiedenen Regionen ausgestrahlt haben
- Nachweis von mindestens 5 stabilen Partnerschaften mit einem Showbusiness-Unternehmer
Der Vertrag kann nicht mit der Projektbeihilfe kumuliert werden.
Verfahren
Der im Rahmen des Musikvertrags gezahlte Zuschuss beträgt:
- Mindestens 50.000 € pro Projekt für einen zweijährigen Vertrag
- Mindestens 240.000 € pro Projekt für einen dreijährigen Vertrag
- 320 000 € Minimum pro Projekt für einen 4-Jahres-Vertrag
Dieses Minimum kann gegebenenfalls an die Art des künstlerischen und kulturellen Projekts angepasst werden.
Die im ersten Jahr eines Vertrags von 3 oder 4 Jahren gezahlte Beihilfe darf 50.000 € nicht unterschreiten.
Achtung: der Vertrag kann nicht mit der Projektbeihilfe kumuliert werden.
Um die Betreuung durch das Kultusministerium bestmöglich anzupassen, soll die Prüfung der Vertragsanträge die Festlegung der geeignetsten Vertragsdauer ermöglichen.
Erste Anfrage
Besondere Aufmerksamkeit wird folgenden Aspekten gewidmet:
- der bestätigte Charakter der Künstler, Kollektive oder Gesellschaften im Hinblick auf die künstlerische Einzigartigkeit, die Vitalität des Projekts
- die Fähigkeit, langfristig zu planen
- die Stärke des administrativen und technischen künstlerischen Teams und seine Fähigkeit, die Beschäftigung zu strukturieren und zu konsolidieren
- die Fähigkeit, zur Entwicklung der Struktur der regionalen, nationalen und internationalen choreografischen Landschaft beizutragen
- die Durchführbarkeit des künstlerischen und kulturellen Projekts
- die Achtung der Umwelt
Erneuern
Besondere Aufmerksamkeit wird folgenden Aspekten gewidmet:
- die Durchführung des künstlerischen und kulturellen Projekts, das im Rahmen des vorherigen Übereinkommens vorgesehen war
- die Entwicklungsbedingungen des künstlerischen und kulturellen Projekts
Die Tanzkonventionen für 2023 müssen je nach Region zwischen Mai 2022 und Dezember 2022 eingereicht werden.
Den genauen Zeitplan für Ihre DRAC/DAC entnehmen Sie bitte den untenstehenden regionalen Informationen.
- Vor der Einreichung müssen Sie sich mit Ihrer Referenz-DRAC/DAC in Verbindung setzen, um die Zulässigkeit Ihres Antrags zu überprüfen und Sie auf der Grundlage der Bewertung des Projekts (Projektunterstützung) oder des Gesamtprojekts des Künstlers/Teams (Vereinbarung) zu orientieren.
- Füllen Sie den Formular für die Erklärung der eingegangenen Verpflichtungen zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und sexueller Gewalt und Belästigung (HSV).
- Um auf das Online-Formular zuzugreifen und einen Ordner für den Musikvertrag einzureichen, klicken Sie unten auf die Schaltfläche "Zum Formular gehen".
- Melden Sie sich an oder erstellen Sie ein Konto und lassen Sie sich führen.
Der Konvent tanzt in der Region
Nachfolgend finden Sie die Modalitäten für die Einreichung und die Kontakte je nach Ort der Durchführung Ihres Projekts. Bitte beachten Sie die folgenden regionalen Informationen, um den Zeitplan der DRAC oder DAC für Sie zu erfahren.
Kalender
- Eröffnung des Dossiers: Juni 2023.
- Einreichungsfrist: 31. Oktober 2023, 23:59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zum Tanzvertrag in der Auvergne-Rhône-Alpes wenden Sie sich bitte an:
- Céline TISSOT, Verwaltungskoordinatorin: celine.tissot@culture.gouv.fr
- Yoann DEVUN, Berater für Tanz und Kunst des Zirkus und Stéphanie LAFFORGUE, Verwaltungsassistentin: tänze.drac.ara@culture.gouv.fr
Kalender
- Eröffnung der Einreichung: 24. Juli 2023
- Einreichungsfrist: 13. Oktober 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zum Tanzvertrag in Burgund-Franche-Comté wenden Sie sich bitte an:
- Alexandre HAILLOT, Rat Musik und Tanz, alexandre.haillot@culture.gouv.fr
- Fabienne MARCOT, Verwaltungsassistentin, Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst/ Musik und Tanz ( Abteilungen 25-39-70-90), fabienne.marcot@culture.gouv.frTel. 03 81 65 72 78
- Charline VIGNERON, Beraterin Musik und Tanz, charline.vigneron@culture.gouv.fr,
- Sophie RENARD, Verwaltungsassistentin, Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst/ Musik und Tanz (Abteilungen 21-58-71-89), sophie.renard@culture.gouv.frTel. 03 80 68 50 38
Informationen werden nicht übermittelt.
Kalender
- Eröffnung des Antragseingangs: Juli 2023
- Einreichungsfrist: 31. Oktober 2023, 23:59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zum Tanzvertrag im Centre-Val de Loire wenden Sie sich bitte an:
- Jérôme BLOCH, Berater Tanz, Musik und Fachunterricht, jerome.bloch@culture.gouv.fr
- Elise POUGET, Verwaltungsassistentin, Musik und Tanz, elise.pouget@culture.gouv.fr
Informationen werden nicht übermittelt.
Kalender
- Eröffnung der Einreichung: Mai 2023
- Einreichungsfrist: 30. Juni 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
Haben Sie eine Frage?
Wenn Sie Fragen zum Tanzabkommen im Osten haben, wenden Sie sich bitte an:
- Anne IACUZZO, Verwaltungsassistentin, Musik und Tanz (Abteilungen 54,55, 88 und 57), anne.iacuzzo@culture.gouv.frTel. 03 87 56 41 07
- Aurélie ROGUIN, Beraterin für Musik und Tanz (Abteilungen 08, 10, 51, 52), aurelie.roguin@culture.gouv.frTel. 03 26 70 36 99
- Marie-Claude NICOLAS, Verwaltungsassistentin, gesamter VS (Abteilungen 08, 10, 51, 52), marie-claude.nicolas@culture.gouv.fr, 03 26 70 36 99
- Maria PARJOIE, Verwaltungsassistentin, gesamter VS (Abteilungen 08, 10, 51, 52), maria.parjoie@culture.gouv.frTel. 03 26 70 36 65
- Elise SERVERIN, Beraterin für Musik und Tanz (Abteilungen 54, 55, 88 und 57), elise.serverin@culture.gouv.frTel. 03 87 56 41 09
- Jean VERNE, Berater für Musik und Tanz (Departements 67, 68), jean.verne@culture.gouv.frTel. 03 88 15 57 36
- Valerie BUCHERT, Verwaltungsassistentin, gesamter VS (Abteilungen 67, 68), valerie.buchert@culture.gouv.frTel. 03 88 15 57 35
Kalender
- Eröffnung der Einreichung: 01. September 2023
- Einreichungsfrist: 31. Oktober 2023, 23:59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
Haben Sie eine Frage?
Wenn Sie Fragen zum Tanzvertrag in Hauts-de-France haben, wenden Sie sich bitte an die DRAC.
Informationen werden nicht übermittelt.
Kalender
- Eröffnung des Antragseingangs: Juli 2023
- Einreichungsfrist: 18. Oktober 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zum Tanzvertrag in der Normandie wenden Sie sich bitte an:
- Mélanie OZOUF, Beraterin für aktuelle Musik und Tanz, melanie.ozouf@culture.gouv.fr
- Joëlle ROLLAND, Assistent-Manager, aktuelle Musik und Tanz, joelle.rolland@culture.gouv.fr
Kalender
- Eröffnung der Einreichung der Anträge: Oktober 2023
- Frist für die Einreichung der Anträge: November 2023. Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zum Tanzvertrag in Nouvelle-Aquitaine wenden Sie sich bitte an:
- Marianne VALKENBURG, Tanzberaterin
- Florence CHAUDIERE, Beraterin für Musik und Tanz, florence.chaudiere@culture.gouv.fr
- Olga DE LOS REYES, Verwaltungsassistentin Musik und Tanz , olga.delos-reyes@culture.gouv.fr
- Sophie CARUSO, Assistentin-Manager, Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst/ Musik und Tanz , sophie.caruso@culture.gouv.fr
Informationen werden nicht übermittelt.
Kalender
- Eröffnung des Antragseingangs: Juli 2023
- Einreichungsfrist: 31. Oktober 2023, 23:59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
Haben Sie eine Frage?
Wenn Sie Fragen zum Tanzvertrag in den Pays de la Loire haben, wenden Sie sich bitte an:
- Émilie KRIEGER, Beraterin Musik und Tanz, emilie.krieger@culture.gouv.fr
- Florence KLEIN, Assistentin-Leiterin Tanz, florence.klein@culture.gouv.frTel. 02 40 14 23 79
- Magali CALBO, Verwaltungsassistentin, Gesamte darstellende Kunst, magali.calbo@culture.gouv.frTel. 02 40 14 28 13
Kalender
- Eröffnung der Einreichung: 28. Juli 2023
- Einreichungsfrist: 18. November 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
Haben Sie eine Frage?
Wenn Sie Fragen zur Tanzvereinbarung in der Provence-Alpes-Côte d'Azur haben, wenden Sie sich bitte an:
- Eva ANTONINI, Tanzberaterin, eva.antonini@culture.gouv.frTel. 04 42 16 14 34
- Plamedi MATEMBELE, Assistant(e)-Manager Tanz und Musik, plamedi.matembele@culture.gouv.frTel. 04 42 16 14 16
Informationen werden nicht übermittelt.
Informationen werden nicht übermittelt.
Kalender
- Eröffnung der Einreichung der Dossiers: September 2023
- Einreichungsfrist: 30. November 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zum Tanzvertrag auf La Réunion wenden Sie sich bitte an:
- Guilène TACOUN, Beraterin für aktuelle Musik und Tanz, guilene.tacoun@culture.gouv.frTel. 02 62 21 91 47
- Martine NATIVEL, Assistentin Gesamt VS, martine.nativel@culture.gouv.frTel. 02 62 21 95 48
Informationen werden nicht übermittelt.
Informationen werden nicht übermittelt.
Informationen werden nicht übermittelt.
Informationen werden nicht übermittelt.
Informationen werden nicht übermittelt.
Informationen werden nicht übermittelt.
Informationen werden nicht übermittelt.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zu dekonzentrierten Darstellungshilfen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige DRAC/DAC. Hier finden Sie ihre Kontaktdaten indem Sie diesem Link folgen.