Zur Unterstützung der Schaffung und Verbreitung von Live-Auftritten in den Bereichen Tanz, Musik, Theater, Straßenkunst und Zirkuskunst an die Öffentlichkeit gibt es zwei Finanzhilfen: Projektunterstützung und Vertragsabschluss.
Diese Seite zeigt die Besonderheiten der Tanzprojekthilfe.
Vorstellung der Vorrichtung
Weitere Informationen über dezentralisierte Beihilfen für die darstellende Kunst (ADSV), insbesondere über die Förderkriterien, die Modalitäten der Bewertung der Anträge und die Modalitäten für die Gewährung des Zuschusses für alle Ästhetiker finden Sie hier:
Dekonzentrierte Hilfe bei der Tanzaufführung
Auf dem Gebiet des TanzesPriorität der ADSV ist die Unterstützung von Teams und Künstlern:
- die einen originellen choreografischen Ansatz entwickeln
- dessen Werk von einer einzigartigen künstlerischen Welt zeugt
- die in ihrem Bereich Bezug nehmen oder nehmen können
Die Unterstützung des Tanzprojekts ist eine einmalige Hilfe, die dazu beiträgt:
- Die Produktion einer Kreation, die eine originelle choreografische Handschrift und eine einzigartige künstlerische Welt zeigt
- Erzeugung einer Neubildung oder Übernahme
Bin ich davon betroffen(e)?
- Vereinigungen
- Gemeinsamen
- Privaten Unternehmen
- Lokale öffentliche Unternehmen
- EPCI mit eigener Besteuerung
Die dekonzentrierte Unterstützung für die Tanzaufführung kann professionellen Künstlern oder Kompanien gewährt werden.
Das choreografische Feld betrifft alle Tänze Barocktanz, zeitgenössischer Tanz, klassischer Tanz, Jazz, Hip-Hop-Tanz, moderner Tanz, Welttanz, neoklassizistischer Tanz, traditioneller Tanz usw.
Die geplanten Aufführungen müssen Gegenstand von Veräußerungsverträgen oder Ko-Realisierungen mit einem garantierten Minimum sein, das die Kosten des Plateaus decken kann.
Erste Anfrage
Für Erstanträge gibt es keine Voraussetzungen hinsichtlich der Anzahl der Gründungen, Vertretungen und Partner.
Erneuern
Für die Projekte zur Erstellung oder NeuerstellungDas Team muss:
- mindestens 1 (Neu)Kreation präsentieren
- innerhalb von 3 Monaten mindestens 4 Vorstellungen ausgestrahlt haben (3 für Übersee)
- mindestens 1 stabile Partnerschaft mit einem Showbusiness-Unternehmer nachweisen
Für die Projekte zur ÜbernahmeDie Beihilfe kann für frühere Gründungen gewährt werden, deren Betrieb längere Zeit unterbrochen wurde (mindestens 12 Monate nach der letzten Aufführung). Das Team muss erklären:
- von mindestens 1 Schöpfung
- mindestens 4 Aufführungen innerhalb von 3 Monaten (3 für Übersee) an mindestens 2 verschiedenen Orten, deren Sichtbarkeit wahrscheinlich eine neue Tourphase einleiten wird
- mindestens 1 stabile Partnerschaft mit einem Showbusiness-Unternehmer
Das Team muss auch mögliche künstlerische Anpassungen (Bühnenbild, Rollenübernahme usw.) angeben und einen Arbeitsplan vorlegen, in dem die erforderlichen Wiederholungszeiten, die neuen Kosten und der Tourplan angegeben sind.
Die Projektbeihilfe darf nicht mit dem Vertrag kumuliert werden, außer im Falle einer delegierten Produktion, die von einem Vertragsteam für einen anderen Künstler getragen wird. Sie ist jedoch mit anderen Beihilfen des Ministeriums (Wohn- und Forschungsbeihilfen usw.) kumulierbar.
Verfahren
Der Zuschuss für das Musikprojekt beträgt Mindestens 10.000 € pro Projekt. Dieses Minimum kann bei Bedarf der Wirtschaftlichkeit des Projekts angepasst werden.
Achtung: die Projektbeihilfe darf nicht mit dem Vertrag kumuliert werden, es sei denn, eine beauftragte Produktion wird von einem Vertragsteam für einen anderen Künstler getragen. Sie ist jedoch mit anderen Beihilfen des Ministeriums (Wohn- und Forschungsbeihilfen usw.) kumulierbar.
Erste Anfrage
Besonderes Augenmerk wird auf die folgenden Elemente gelegt, um eine Kreation zu schaffen, die eine originelle choreografische Handschrift und eine einzigartige künstlerische Welt zeigt.
Erneuern
Bei der Gewährung einer neuen Beihilfe für das Projekt werden berücksichtigt:
- die frühere Laufbahn des Teams
- die Entwicklung der von dem betreffenden Choreografen produzierten Schrift und Formen
- Begrüßung früherer Projekte durch die Kommission
Die nachgewiesenen Aussichten für die Verbreitung werden ein vorrangiges Kriterium für die Gewährung der Beihilfe sein.
Im Falle einer neu erstellen oder einer wieder aufgenommenSie werden auch geschätzt:
- den Platz, den dieses Stück auf dem Weg des Choreografen einnimmt, der es geschrieben hat, und in der Aktualität der Choreografie der Zeit, als es geschaffen wurde
- das Interesse, sie der Öffentlichkeit erneut anzubieten
- die Kohärenz des Projekts mit dem Ansatz des Künstlers, falls das Stück nicht zum Repertoire des Choreografen-Designers des Projekts gehört
- neue Kosten, die durch Änderungen in Bezug auf Verteilung, Bühnenbild, Kostüme, Lichter, Ton oder Wiederholungen entstehen
Die Tanzkonventionen für 2023 müssen je nach Region zwischen Mai 2022 und Dezember 2022 eingereicht werden.
Den genauen Zeitplan für Ihre DRAC/DAC entnehmen Sie bitte den untenstehenden regionalen Informationen.
- Vor der Einreichung müssen Sie sich mit Ihrer Referenz-DRAC/DAC in Verbindung setzen, um die Zulässigkeit Ihres Antrags zu überprüfen und Sie auf der Grundlage der Bewertung des Projekts (Projektunterstützung) oder des Gesamtprojekts des Künstlers/Teams (Vereinbarung) zu orientieren.
- Füllen Sie den Formular für die Erklärung der eingegangenen Verpflichtungen zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und sexueller Gewalt und Belästigung (HSV).
- Um auf das Online-Formular zuzugreifen und einen Ordner für den Musikvertrag einzureichen, klicken Sie unten auf die Schaltfläche "Zum Formular gehen".
- Melden Sie sich an oder erstellen Sie ein Konto und lassen Sie sich führen.
Unterstützung für das Tanzprojekt in der Region
Nachfolgend finden Sie die Modalitäten für die Einreichung und die Kontakte je nach Ort der Durchführung Ihres Projekts. Bitte beachten Sie die folgenden regionalen Informationen, um den Zeitplan der DRAC oder DAC für Sie zu erfahren.
Kalender
- Eröffnung des Dossiers: Juni 2023.
- Einreichungsfrist: 31. Oktober 2023, 23:59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zum Tanzvertrag in der Auvergne-Rhône-Alpes wenden Sie sich bitte an:
- Yoann DEVUN, Berater für Tanz und Zirkuskunst, yoann.devun@culture.gouv.fr / 04 72 00 44 63
- Stéphanie LAFFORGUE, Verwaltungsassistentin, stephanie.lafforgue@culture.gouv.fr
Kalender
- Eröffnung der Einreichung: 24. Juli 2023
- Einreichungsfrist: 13. Oktober 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zum Tanzvertrag in Burgund-Franche-Comté wenden Sie sich bitte an:
- Alexandre HAILLOT, Rat Musik und Tanz, alexandre.haillot@culture.gouv.fr
- Fabienne MARCOT, Verwaltungsassistentin, Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst/ Musik und Tanz ( Abteilungen 25-39-70-90), fabienne.marcot@culture.gouv.frTel. 03 81 65 72 78
- Charline VIGNERON, Beraterin Musik und Tanz, charline.vigneron@culture.gouv.fr,
- Sophie RENARD, Verwaltungsassistentin, Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst/ Musik und Tanz (Abteilungen 21-58-71-89), sophie.renard@culture.gouv.frTel. 03 80 68 50 38
Informationen werden nicht übermittelt.
Kalender
- Eröffnung des Antragseingangs: Juli 2023
- Einreichungsfrist: 31. Oktober 2023, 23:59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zum Tanzvertrag im Centre-Val de Loire wenden Sie sich bitte an:
- Jérôme BLOCH, Berater Tanz, Musik und Fachunterricht, jerome.bloch@culture.gouv.fr
- Elise POUGET, Verwaltungsassistentin, Musik und Tanz, elise.pouget@culture.gouv.fr
Informationen werden nicht übermittelt.
Kalender
- Eröffnung des Antragseingangs: Juli 2023
- Einreichungsfrist: 30. September 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
Haben Sie eine Frage?
Wenn Sie Fragen zum Tanzabkommen im Osten haben, wenden Sie sich bitte an:
- Anne IACUZZO, Verwaltungsassistentin, Musik und Tanz (Abteilungen 54,55, 88 und 57), anne.iacuzzo@culture.gouv.frTel. 03 87 56 41 07
- Aurélie ROGUIN, Beraterin für Musik und Tanz (Abteilungen 08, 10, 51, 52), aurelie.roguin@culture.gouv.frTel. 03 26 70 36 99
- Marie-Claude NICOLAS, Verwaltungsassistentin, gesamter VS (Abteilungen 08, 10, 51, 52), marie-claude.nicolas@culture.gouv.fr, 03 26 70 36 99
- Maria PARJOIE, Verwaltungsassistentin, gesamter VS (Abteilungen 08, 10, 51, 52), maria.parjoie@culture.gouv.frTel. 03 26 70 36 65
- Elise SERVERIN, Beraterin für Musik und Tanz (Abteilungen 54, 55, 88 und 57), elise.serverin@culture.gouv.frTel. 03 87 56 41 09
- Jean VERNE, Berater für Musik und Tanz (Departements 67, 68), jean.verne@culture.gouv.frTel. 03 88 15 57 36
- Valerie BUCHERT, Verwaltungsassistentin, gesamter VS (Abteilungen 67, 68), valerie.buchert@culture.gouv.frTel. 03 88 15 57 35
Kalender
- Eröffnung der Einreichung: 01. September 2023
- Einreichungsfrist: 31. Oktober 2023, 23:59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
Haben Sie eine Frage?
Wenn Sie Fragen zum Tanzvertrag in Hauts-de-France haben, wenden Sie sich bitte an die DRAC.
Informationen werden nicht übermittelt.
Kalender
- Eröffnung des Antragseingangs: Juli 2023
- Einreichungsfrist: 18. Oktober 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zum Tanzvertrag in der Normandie wenden Sie sich bitte an:
- Mélanie OZOUF, Beraterin für aktuelle Musik und Tanz, melanie.ozouf@culture.gouv.fr
- Joëlle ROLLAND, Assistent-Manager, aktuelle Musik und Tanz, joelle.rolland@culture.gouv.fr
Kalender
- Eröffnung der Einreichung der Anträge: Oktober 2023
- Frist für die Einreichung der Anträge: November 2023. Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zum Tanzvertrag in Nouvelle-Aquitaine wenden Sie sich bitte an:
- Marianne VALKENBURG, Tanzberaterin
- Florence CHAUDIERE, Beraterin Musik und Tanz, florence.chaudiere@culture.gouv.fr
- Olga DE LOS REYES, Verwaltungsassistentin Musik und Tanz , olga.delos-reyes@culture.gouv.fr
- Sophie CARUSO, Assistentin-Manager, Theater, Zirkus, Marionette, Straßenkunst/ Musik und Tanz , sophie.caruso@culture.gouv.fr
Informationen werden nicht übermittelt.
Kalender
- Eröffnung des Antragseingangs: Juli 2023
- Einreichungsfrist: 31. Oktober 2023, 23:59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
Haben Sie eine Frage?
Wenn Sie Fragen zum Tanzvertrag in den Pays de la Loire haben, wenden Sie sich bitte an:
- Émilie KRIEGER, Beraterin Musik und Tanz, emilie.krieger@culture.gouv.fr
- Florence KLEIN, Assistentin-Leiterin Tanz, florence.klein@culture.gouv.frTel. 02 40 14 23 79
- Magali CALBO, Verwaltungsassistentin, Gesamte darstellende Kunst, magali.calbo@culture.gouv.frTel. 02 40 14 28 13
Kalender
- Eröffnung der Einreichung: 28. Juli 2023
- Einreichungsfrist: 18. November 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
Haben Sie eine Frage?
Wenn Sie Fragen zur Tanzvereinbarung in der Provence-Alpes-Côte d'Azur haben, wenden Sie sich bitte an:
- Eva ANTONINI, Tanzberaterin, eva.antonini@culture.gouv.frTel. 04 42 16 14 34
- Plamedi MATEMBELE, Assistant(e)-Manager Tanz und Musik, plamedi.matembele@culture.gouv.frTel. 04 42 16 14 16
Informationen werden nicht übermittelt.
Informationen werden nicht übermittelt.
Kalender
- Eröffnung der Einreichung der Dossiers: September 2023
- Einreichungsfrist: 30. November 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zum Tanzvertrag auf La Réunion wenden Sie sich bitte an:
- Guilène TACOUN, Beraterin für aktuelle Musik und Tanz, guilene.tacoun@culture.gouv.frTel. 02 62 21 91 47
- Martine NATIVEL, Assistentin Gesamt VS, martine.nativel@culture.gouv.frTel. 02 62 21 95 48
Informationen werden nicht übermittelt.
Informationen werden nicht übermittelt.
Informationen werden nicht übermittelt.
Informationen werden nicht übermittelt.
Informationen werden nicht übermittelt.
Informationen werden nicht übermittelt.
Informationen werden nicht übermittelt.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zu dekonzentrierten Darstellungshilfen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige DRAC/DAC. Hier finden Sie ihre Kontaktdaten indem Sie diesem Link folgen.