Das Kultur-Inria-Übereinkommen ist ein Finanzierungsinstrument für Forschung und Entwicklung (F&E) in den Kulturwissenschaften, das dem institutionellen Ökosystem des Kulturministeriums angeboten wird.
Vorstellung der Vorrichtung
Was ist die Kultur-Inria-Konvention?
Das Kulturministerium hat eine Partnerschaft mit derNationales Forschungsinstitut für Informatik und Automatisierung (Inria)zur Förderung von Forschung und Entwicklung zwischen kulturellen Einrichtungen und der Welt der Forschung im Bereich der digitalen Wissenschaften.
Mit rund 2.000 Forschern in 170 Teams ist die Inria die einzige öffentliche Einrichtung, die sich ausschließlich den digitalen Wissenschaften widmet und den gesamten Bereich abdeckt: Algorithmie, künstliche Intelligenz, Mensch-Maschine-Interaktion, semantisches Web usw.
Diese Partnerschaft hat die Form einer Rahmenübereinkommen die Einrichtung von FuE-Projekten zwischen dem Ministerium und seinem Netz von beaufsichtigten Einrichtungen einerseits und dem Forschungsinstitut andererseits beschleunigen und vereinfachen.
Ziele der Maßnahme
Hauptziele dieser Zusammenarbeit sind:
- Schaffung einer Schnittstelle zwischen der Welt der Akteure der Kultur und der Forscher in den digitalen Wissenschaften und Förderung der Interdisziplinarität
- Unterstützung der Kulturakteure bei der Übernahme der Innovationskultur und Erleichterung der Beseitigung technologischer Barrieren in allen digitalen Bereichen
- Förderung des Technologietransfers der Forschungsteams von Inria an kulturelle Akteure und Bündelung der Anstrengungen, des Know-hows und der FuE-Mittel auf nationaler Ebene
Den Gang
Es ist die Möglichkeit, ein F&E-Projekt das ganze Jahr über einzureichen. Der Umsetzungsplan wird je nach Art des Projektes individuell festgelegt.
Als Beispiele sind hier einige technologische Bereiche, die im Rahmen dieses Geräts behandelt werden: semantisches Web (Ontologien, Ausrichtung und Datenabgleich...), 3D (Digitalisierung, Modellierung...), Virtuelle/erweiterte/gemischte Realität, maschinelles Lernen und Deep Learning usw.
Bin ich davon betroffen(e)?
- Öffentliche Einrichtungen/ Staatliche Dienste
- Forschungseinrichtungen
Das Kultur-Inria-Übereinkommen betrifft:
- die Dienststellen des Kultusministeriums: Zentralverwaltung, DRAC und nationale Zuständigkeitsbereiche (SNA)
- öffentliche Einrichtungen (EP) unter Aufsicht
- die folgenden Stellen:
- ARTE
- Nationales Zentrum für Zirkus Kunst
- IRCAM
- Frankreich Medien Welt
- France Télévisions
- Radio France
- Vereinfachte Aktiengesellschaft Palais de Tokyo
- Vereinfachte Aktiengesellschaft Pass Culture
Die Projekte müssen unter Forschung oder Innovation fallen, und zwar:
- die Beseitigung einer technologischen Sperre, die im Bereich der kulturellen und sprachlichen Anwendungen identifiziert wurde
- und/oder die Erprobung neuer Konzepte oder Anwendungen ermöglichen, die sowohl Auswirkungen auf den Kultursektor als auch Interesse an den Digitalwissenschaften haben
Außerdem müssen sie einer oder mehreren der folgenden Arten angehören:
- Erstellung eines Standes der Technik
- Technologietransfer (von einem Inria-Forschungsteam zu einem Kulturakteur)
- Spezifische IT-Entwicklung (Schnittstellenprototyp, Erstellung von Algorithmen usw.)
- Nutzung und Verbreitung der Forschungsergebnisse
Aus Gründen der Progressivität ein Projekt kann in einer Vorbereitungsphase und dann in einer weiteren Phase durchgeführt werdenJede Phase wird subventioniert.
Verfahren
Je nach Komplexität werden zwei Projektformate vorgeschlagen. Der Zuschuss beträgt:
Vorläufiges oder kurzes Projekt, a priori realisierbar in 6 Monaten (Beispiel: Stand der Technik)
- Die pauschale Werkeinheit beträgt 18.000 €, die an Inria zu zahlen ist.
- Die Förderung durch das Ministerium für Kultur darf 14.400 € nicht überschreiten, was mindestens 3.600 € zu Lasten der kulturellen Trägerstruktur des Projekts ist.
Umfangreiches oder langwieriges Projekt, a priori innerhalb von 12 Monaten realisierbar (Beispiel: Prototypentwicklung)
- Die pauschale Arbeitseinheit beträgt 77.000 €, die an Inria zu zahlen ist.
- Die Förderung durch das Ministerium für Kultur darf 61.600 € nicht übersteigen, d. h. mindestens 15.400 € zu Lasten der kulturellen Trägerstruktur des Projekts.
Der Zuschuss finanziert nicht direkt die kulturelle Trägerstruktur des Projekts, sondern übernimmt einen erheblichen Teil (bis zu 80 %) des Pauschalbetrags, der dem Inria-Team für die Durchführung des Projekts zugewiesen wurde.
Die Steckbrief Das Projekt, das von der antragstellenden kulturellen Struktur ausgearbeitet wurde (siehe Abschnitt "Wie melde ich ein Dossier?" weiter unten), wird von einer Sachverständigengruppe des Ministeriums für Kultur und Inria geprüft.
Dieser Schritt von vorauswahl zur Überprüfung der Förderfähigkeit des Projekts und zur Vorausbewertung nach folgenden Kriterien:
- Interesse an Bräuchen, Berufen und kulturellem Erbe
- Interesse am Fortschritt der digitalen Wissenschaft und Technologie
- Wiederverwendbarkeit der Projektergebnisse durch andere Akteure als die Projektträger
- Bündelung der Mittel zwischen den Projektträgern
- interdisziplinäre Ausrichtung der Projekte
- Berücksichtigung der Einschränkungen von Transfer, Hosting, Wartung und Nachhaltigkeit
- Antizipation der Phase der Einführung von Innovationen in kulturellen Einrichtungen
Das System Culture-Inria ist ein offener Schalter: die Einreichung der Unterlagen erfolgt das ganze Jahr über.
Eine Benachrichtigung über die Übernahme der Bearbeitung des Antrags wird spätestens eine Woche nach Einreichung der Projektbeschreibung übermittelt.
Der erste Schritt des Prozesses ist die Einreichung der Projektbeschreibung.
- Um das Beschreibungsformular herunterzuladen, klicken Sie auf die Schaltfläche "Zum Formular (Beschreibungsblatt)".
- Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es per E-Mail an: mcc-inria@culture.gouv.fr.
Wenn das Projekt im Voraus ausgewählt wird, nimmt das interessierte Inria-Team in Verbindung mit dem Ministerium für Kultur Kontakt mit der antragstellenden kulturellen Struktur auf.
Damit beginnt ein zweiter Schritt zur Ausarbeitung eines Forschungsübereinkommens. Die Ausarbeitung des Übereinkommens erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen den drei Parteien: Kulturakteur, Team Inria und Kulturministerium. Sie ermöglicht es, die Projektbeschreibung, den Beitrag der betroffenen Teams, die Methodik und den voraussichtlichen Zeitplan einvernehmlich zu verfeinern und zu konsolidieren. Die Dauer dieser Phase hängt sowohl von der Komplexität des Projekts als auch von der Verfügbarkeit der Parteien ab.
NB: Im Rahmenabkommen Kultur-Inria ist die Durchführung eines Projekts keine Dienstleistung, sondern eine wissenschaftliche Zusammenarbeit, die durch eine Forschungsvereinbarung formalisiert wird. Eine wesentliche Voraussetzung für die Einrichtung eines Übereinkommens ist, dass ein Team von Inria an dem vorgeschlagenen Forschungsthema interessiert ist.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zum Kultur-Inria-Übereinkommen wenden Sie sich bitte an:
Service du Numérique
Digitale Abteilung für die Transformation von Kulturpolitik und Datenverwaltung
mcc-inria@culture.gouv.fr