Das Ministerium für Kultur unterstützt die Professionalisierung von Projektträgern und Kulturunternehmern durch die Unterstützung von Ausbildungsprogrammen und professionalisierenden Maßnahmen, die durch nationale Begleitmaßnahmen wie Gründerzentren durchgeführt werden Beschleuniger, Gründerzentren, Inkubatoren, Gewerbe- und Beschäftigungsgenossenschaften usw.
Vorstellung der Vorrichtung
Was ist die Unterstützung von Anbauhilfen?
Der Aufruf zur Einreichung von Projekten «Unterstützung von Begleitmaßnahmen für die Kultur» hat zum Ziel Stärkung des Angebots an Ausbildung und Begleitung durch die Einrichtungen die Projektträger und Kulturunternehmer bei der Professionalisierung und Strukturierung ihres Unternehmens oder ihrer Tätigkeit unterstützen. Die Unterstützung des Ministeriums für Begleitmaßnahmen, deren Aufgaben wesentlich sind, erfolgt in Form eines jährlichen Zuschusses.
Die flankierende Maßnahmen sind verschiedene: Inkubatoren, Inkubatoren, Beschleuniger, Gründerzentren, Arbeitsgebiete (Co-Working), Cluster von Unternehmen (Cluster), Dritte Standorte, Genossenschaft für Aktivitäten und Beschäftigung (CAE), Territoriale Pole der wirtschaftlichen Zusammenarbeit (PTCE), Arbeitgeberverbände (GE) oder professionelle Netzwerke und Ressourcenzentren.
Das Wort Ausbildung ist im weitesten Sinne zu verstehen. Dazu können unter anderem Gruppenschulungen, Einzelgespräche, Workshops, MasterclassCoaching oder Mentoring sowie die Erstellung von Inhalten, die für jedermann zugänglich sind (Papier- oder Videoressourcen).
Ziele der Maßnahme
Dieser Aufruf zielt darauf ab, den Erwartungen und Bedürfnissen der Projektträger und Kulturunternehmer gerecht zu werden, darunter:
- Ausbildung in der Existenzgründung
- Lernen Sie Betriebswirtschaft und Management
- Beratung in rechtlichen, buchhalterischen, steuerlichen, sozialen und kommerziellen Fragen für die erfolgreiche Entwicklung seines Projekts
- die Isolation des Unternehmers zu durchbrechen
- Erfahrungen und bewährte Verfahren unter Gleichaltrigen austauschen
- Einfacher und flexibler Zugang zu Geschäftsräumen
- Ermöglichung der gemeinsamen Nutzung von Dienstleistungen, Mitteln und/oder Arbeitsplätzen
- Begleitung der sozialen, solidarischen oder managementbezogenen Innovation
Ziel ist es schließlich,Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Begleitmaßnahmen auf lokaler, regionaler oder nationaler EbeneInsbesondere durch die Einführung gemeinsamer Schulungen, die den Austausch und die Vernetzung von Einrichtungen und Unternehmern fördern.
Bin ich davon betroffen(e)?
- Vereinigungen
- Privaten Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen/ staatliche Dienste
Handelsorganisationen, Vereine oder Genossenschaften, öffentliche oder private Initiativen und öffentliche Einrichtungen, die die Professionalisierung von Projektträgern und Unternehmern sowie die Strukturierung ihrer Tätigkeit oder ihres Unternehmens begleiten (Handelsorganisationen, Verbände oder Genossenschaften), die sich ausschließlich an die Bereiche richten, die in die Zuständigkeit des Ministeriums für Kultur fallen.
Die flankierende Struktur muß unbedingt:
- eine kommerzielle, gemeinnützige, genossenschaftliche, öffentliche oder private Initiative oder eine öffentliche Einrichtung sein, die die Professionalisierung von Projektträgern und Unternehmern sowie die Strukturierung ihrer Tätigkeit oder ihres Unternehmens begleitet (Handelsstrukturen, Verbände oder Genossenschaften), die ausschließlich oder nicht ausschließlich die Bereiche betreffen, für die das Ministerium für Kultur zuständig ist
- in Frankreich niedergelassen sein
- Nachweis der ordnungsgemäßen Behandlung der Steuerbehörden, der Sozialversicherungsträger und anderer sozialer Einrichtungen, denen das Personal angehört
Zuschussfähig sind nur die Kosten für die Ausbildung der Begünstigten (Projektträger und Unternehmer) der Begleitmaßnahmen: hauptsächlich die Vergütung interner oder externer Ausbilder und/oder die Kosten für die Erstellung von Inhalten oder Schulungsinstrumenten. Es handelt sich um die Bereicherung bereits bestehender Begleitprogramme und/oder die Schaffung neuer Begleitprogramme.
Die Bemühungen um eine Qualitätszertifizierung (Qualiopi, Datadock, ISO 9001 usw.) werden gefördert. So werden künftig 50% der Kosten für den Erwerb dieser Zertifizierungen zu den förderfähigen Ausgaben der AAP gehören.
Im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind folgende Ausgaben nicht förderfähig:
- Strukturkosten, insbesondere Mieten und Mietkosten
- sonstige Belastungen für den Betrieb der Begleitvorrichtung
- Verwaltungsausgaben, einschließlich der Kosten für Verwaltungspersonal
- freiwillige Beiträge und Freiwilligenarbeit
Verfahren
Die Ausschreibung 2022 ist mit 600.000 € dotiert.
Das Ministerium kann 50 % der zuschussfähigen Ausgaben des vorgelegten Begleitprogramms zwischen 5.000 und 30.000 € finanzieren.
Die förderfähigen Projekte werden von einem Auswahlausschuss geprüft, der sich aus Vertretern des Kulturministeriums und qualifizierten Persönlichkeiten zusammensetzt.
Der Generaldirektor für Medien und Kulturindustrie vergibt die Beihilfen nach Stellungnahme des Auswahlausschusses.
Der Zuschuss wird nach Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Staat und dem Begünstigten in einem einzigen Betrag ausgezahlt, in der insbesondere die Ziele und Modalitäten der Beihilfezahlung festgelegt sind.
Folgende Punkte werden besonders berücksichtigt:
- Relevanz und Anpassung des Betreuungsangebots an die Bedürfnisse der Kulturunternehmer
- Qualität der Bewerbungsunterlagen: Darstellung und Klarheit des Antrags
- Kompetenz und Erfahrung der Ausbilder
- Erfahrung mit dem Begleitsystem und seinen Verantwortlichen
- die vorgeschlagene Pädagogik
- die Mittel, die eingesetzt werden, um die Beratung und/oder Schulung ihrer Begünstigten sicherzustellen
- die Governance
- die geknüpften Partnerschaften
- Für die bereits begünstigten Strukturen die qualitative und quantitative Bilanz der bisher durchgeführten Maßnahmen
- Eröffnung der Einreichung: 25. Juli 2022
- Einreichungsfrist: 25. September 2022, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Bekanntgabe der Ergebnisse: November 2022. Die Nutzer werden per E-Mail über die Annahme oder Ablehnung informiert.
- Klicken Sie unten auf der Seite auf die Schaltfläche "Zum Formular gelangen".
- Melden Sie sich an oder erstellen Sie ein Konto; dann lassen Sie sich führen.
Beispiele für zuvor unterstützte Projekte
Zuschussbetrag: 15.000 €
104factory ist der einzige Start-up-Inkubator an der Schnittstelle von Kultur, Forschung und Innovation in einem künstlerischen und kulturellen Ort, dem CENTQUATRE-PARIS. Seine Ziele sind:
- Förderung der Gründung innovativer, ehrgeiziger und nachhaltiger Start-ups in der Kultur- und Kreativwirtschaft.
- Beitrag zur Dynamik der wirtschaftlichen, sozialen und städtischen Entwicklung eines politischen Stadtteils.
- Ausbildung von Profilen von Projektträgern, die in den traditionellen Zweigen des Unternehmertums weniger vertreten sind (Frauen und Projektträger aus dem Kreativ- und Forschungssektor).
- Entwicklung einer neuen Kultur der Innovation durch die Annäherung zwischen den Welten des Unternehmens, des künstlerischen Schaffens und der Forschung in einer Logik des Experimentierens.
- Beitrag zur internationalen Ausstrahlung des Ökosystems der Kultur- und Kreativindustrien mit einer originellen Positionierung. 104factory ist ein integraler Bestandteil des CENTQUATRE, einem unendlichen Ort der Kunst, Kultur und Innovation.
Weitere Informationen zu den Preisträgern 2021 finden Sie im folgenden Dokument:
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zur Unterstützung von Begleitmaßnahmen für die Kultur wenden Sie sich bitte an die Delegation für Kulturunternehmen:
Generaldirektion Medien und Kulturwirtschaft (DGMIC)
Delegation für kulturelle Unternehmen
entreprendre.culture@culture.gouv.fr
01 40 15 37 97
182 Rue Saint-Honoré 75001 Paris