Durch die Unterstützung der Presseverbreitung trägt das Ministerium für Kultur dazu bei, die Pressefreiheit, den Pluralismus der Ausdrucksformen, die Information der Bürger und die Bedingungen der demokratischen Debatte zu gewährleisten.

Vorstellung der Vorrichtung

Was ist die Unterstützung der regionalen und lokalen Presse?

Die Vertriebsnetze der regionalen Presse befinden sich überwiegend in ländlichen und halbländlichen Gebieten. Jede Bemühung um die Entwicklung des Einzelhandelsumsatzes verursacht daher erhebliche finanzielle Belastungen im Hinblick auf die finanzielle Größe der Verlagsunternehmen.

Die Unterstützung der regionalen und lokalen Presse hat folgende Ziele Förderung der Verbreitung der Titel der regionalen Presse über politische und allgemeine InformationenSie ist für den Pluralismus des Ausdrucks und den Zusammenhalt des wirtschaftlichen und sozialen Gefüges unerlässlich.

Was das Gesetz sagt

Die ursprüngliche Regelung wurde durch das Dekret vom 20. November 1997 geändert, mit dem eine zweite Abteilung zur Unterstützung der Abonnementverbreitung der regionalen Wochenpresse geschaffen wurde. Dabei sollte der Situation der Wochenzeitungen Rechnung getragen werden, die am stärksten von der Erhöhung der Posttarife infolge der Verhandlungen Presse/Post/Staat (Galmot-Abkommen) betroffen waren.

Der Dekret Nr. 2004-1312 vom 26. November 2004 hat die Beihilfe insbesondere für die in einer Regionalsprache abgefassten Titel der regionalen Wochenpresse gewährt.

Der Dekret 2016-1161 vom 26. August 2016 hat die Regelung auf die Zwei-, Zwei-, Zwei- und Vierteljahresprogramme ausgedehnt, für die der dritte Abschnitt der Hilfe bestimmt ist. Die Hilfe wurde bei dieser Gelegenheit in "Unterstützung des Pluralismus der regionalen und lokalen Presse" umbenannt.

Der Dekret 2023-347 vom 4. Mai 2023 hat die Regelung bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.

Bin ich davon betroffen(e)?

Achtung: Dieser Ansatz steht den überseeischen Departements und Territorien nicht offen. Presseunternehmen aus Übersee sind eingeladen, sich zu bewerben Unterstützung des Pluralismus der Befähigungsnachweise in Meeresnähe.

Verfahren

Haben Sie eine Frage?

Wenn Sie Fragen zur Unterstützung des Pluralismus der regionalen und lokalen Presse haben, wenden Sie sich bitte an das Büro für die wirtschaftliche Ordnung der Presse:

Generaldirektion Medien und Kulturwirtschaft (DGMIC)
Amt für die wirtschaftliche Ordnung der Presse
pluralisme.presse@culture.gouv.fr
01 40 15 33 70
182 Rue Saint-Honoré, 75001 Paris

 

Sonstige Hilfen für den Pluralismus der Presse

Um den Pluralismus der Presse zu gewährleisten, bietet das Kulturministerium den Pressediensten verschiedene Hilfen an: