Die geförderten Einrichtungen des Kultusministeriums sind ab 2022 verpflichtet, sich für die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und sexueller Gewalt und Belästigung (HSV) einzusetzen und ihren Verpflichtungen nachzukommen.

Vorstellung der Vorrichtung

Démarche "lutte contre les VHSS dans le spectacle vivant et les arts visuels"

Was ist der HSV-Plan?

Das Ministerium für Kultur setzt die Auszahlung seiner Finanzhilfen davon abhängig, dass die Empfänger von Finanzhilfen zur Bekämpfung von HSV (geschlechtsspezifische und sexuelle Gewalt und Belästigung) ihre Verpflichtungen einhalten. Diese Konditionalität der Beihilfen ist Teil des Plan zur Bekämpfung von HSV vom Ministerium für Kultur für darstellende und bildende Kunst vorgeschlagen.

Der Kampf gegen sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt wurde durch die Gesetz vom 3. August 2018, genannt "Schiappa-Gesetz". Sie stärkt insbesondere das Strafrecht für HSV und die daraus resultierenden Verurteilungen.

Jede Person oder Einrichtung, die eine Finanzhilfe des Kultusministeriums beantragt, muss künftig

  • Beschreibung der Maßnahmen, die sie ergriffen hat, um ihren rechtlichen Verpflichtungen im Bereich der Prävention und der Bekämpfung von HSV nachzukommen
  • sich verpflichten, Maßnahmen zur Prävention und Behandlung von HSV zu ergreifen, die im HSV-Bekämpfungsplan des Ministeriums für Kultur festgelegt sind

Möchten Sie mehr über dieses Gerät erfahren? Wir laden Sie ein, die folgenden Dokumente einzusehen:

Plan de lutte contre les VHSS dans le Spectacle vivant.pdf

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Plan de lutte contre les VHSS dans les Arts visuels.pdf

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Coordonnées de la cellule d'écoute Audiens.pdf

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Bin ich davon betroffen(e)?

Verfahren

Haben Sie eine Frage?

Bei Fragen zur Bekämpfung von HSV wenden Sie sich bitte an die Unterdirektion Finanz- und Allgemeine Angelegenheiten (SDAFIG):

Generaldirektion für künstlerisches Schaffen (DGCA)
Direktion Finanzen und allgemeine Angelegenheiten
demarchevhss.creation@culture.gouv.fr
01 40 15 88 32
62 Rue Beaubourg, 75003 Paris

 

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