Für den Schutz und die Erhaltung des unter Denkmalschutz stehenden Luftfahrterbes greift das Kulturministerium auf spezielle Sachverständige zurück, die externe Mitarbeiter des Kulturministeriums sind.

Vorstellung der Vorrichtung

Was ist das Luftfahrterbe?

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Die Erster Schutz für historische Denkmäler ein Element des Luftfahrterbes stammt aus dem Jahr 1984, als es als historische Denkmäler eines Morane-Saulnier 505.

Im Jahr 2009 unterzeichnete das Ministerium für Kultur eine Vereinbarung mit dem Aeroclub de France, um das Wissen und die Bereicherung dieses Sektors des Kulturerbes der Luftfahrt sowie die Techniken zur Gewährleistung seiner Nachhaltigkeit zu entwickeln.

Bisher wurden 21 motorisierte und nichtmotorisierte Luftfahrzeuge unter Denkmalschutz gestellt. Dieses Korpus umfasst sowohl Exemplare der leichten Luftfahrt von den Anfängen bis zur Gegenwart als auch Militärflugzeuge der beiden Weltkriege und sogar des Kalten Krieges.

Was sind die Aufgaben der Experten für das Luftfahrterbe?

Der Dienst für das Kulturerbe kann die Sachkenntnisse des Sachverständigen für verschiedene Arten von Aufgaben in Anspruch nehmen:

  • Erstellung eines Berichts über die Geschichte des Luftfahrzeugs oder des Gegenstands im Zusammenhang mit der französischen Luftfahrtgeschichte, seinem materiellen Zustand und seiner Rechtslage zum Zwecke des Denkmalschutzes, gegebenenfalls mit Besichtigung vor Ort. Vorlage dieses Berichts vor der Regionalkommission für Kulturerbe und Architektur auf Ersuchen der Regionaldirektion für Kulturangelegenheiten (CRPA Abschnitt «Schutz beweglicher Gegenstände und Arbeiten») im Hinblick auf die Eintragung des Exemplars als historische Denkmäler und gegebenenfalls vor der nationalen Kommission für Kulturerbe und Architektur (CNPA 4. Abschnitt «bewegliche Gegenstände») zur Klassifizierung.
  • Im Rahmen der wissenschaftlichen und technischen Überwachung durch die für historische Denkmäler zuständigen Dienststellen (Artikel L. 622-7 des Vermögenskodex) kann der Sachverständige von der Regionaldirektion für Kulturangelegenheiten beauftragt werden,
    • Teilnahme an der Prüfung von Anträgen auf Genehmigung von Arbeiten an als bewegliche Gegenstände eingestuften beweglichen Gegenständen oder von Voraberklärungen von Arbeiten an eingetragenen beweglichen Gegenständen;
    • Den Ablauf der Interventionen ganz oder teilweise verfolgen;
    • Gegebenenfalls Abgabe einer Stellungnahme an die Regionaldirektion für Kulturangelegenheiten anlässlich der Prüfung eines Finanzhilfeantrags.
  • Punktuelle Besichtigung des klassifizierten Exemplars im Rahmen einer von der Regionaldirektion für Kulturangelegenheiten durchgeführten Besichtigung (Artikel L. 622-8 des Vermögensgesetzes).
  • Die Zentralverwaltung des Kultusministeriums kann den Sachverständigen auch beauftragen, insbesondere wenn sich die Aufgabe auf mehrere Regionen erstreckt oder ein bestimmtes Thema betrifft.

Bin ich davon betroffen(e)?

Verfahren

Haben Sie eine Frage?

Bei Fragen zu speziellen Experten für das Eisenbahnerbe wenden Sie sich bitte an das Amt für die Erhaltung beweglicher historischer Denkmäler (BCMHM):

Emmanuelle Flament-Guelfucci, Büroleiterin: 01 40 15 79; emmanuelle.flament-guelfucci@culture.gouv.fr
Luc Fournier, Beauftragter: 01 40 15 79 91; luc.fournier@culture.gouv.fr

 

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