Für den Schutz und die Erhaltung des unter Denkmalschutz stehenden Luftfahrterbes greift das Kulturministerium auf spezielle Sachverständige zurück, die externe Mitarbeiter des Kulturministeriums sind.
Vorstellung der Vorrichtung
Was ist das Luftfahrterbe?
Die Erster Schutz für historische Denkmäler ein Element des Luftfahrterbes stammt aus dem Jahr 1984, als es als historische Denkmäler eines Morane-Saulnier 505.
Im Jahr 2009 unterzeichnete das Ministerium für Kultur eine Vereinbarung mit dem Aeroclub de France, um das Wissen und die Bereicherung dieses Sektors des Kulturerbes der Luftfahrt sowie die Techniken zur Gewährleistung seiner Nachhaltigkeit zu entwickeln.
Bisher wurden 21 motorisierte und nichtmotorisierte Luftfahrzeuge unter Denkmalschutz gestellt. Dieses Korpus umfasst sowohl Exemplare der leichten Luftfahrt von den Anfängen bis zur Gegenwart als auch Militärflugzeuge der beiden Weltkriege und sogar des Kalten Krieges.
Was sind die Aufgaben der Experten für das Luftfahrterbe?
Der Dienst für das Kulturerbe kann die Sachkenntnisse des Sachverständigen für verschiedene Arten von Aufgaben in Anspruch nehmen:
- Erstellung eines Berichts über die Geschichte des Luftfahrzeugs oder des Gegenstands im Zusammenhang mit der französischen Luftfahrtgeschichte, seinem materiellen Zustand und seiner Rechtslage zum Zwecke des Denkmalschutzes, gegebenenfalls mit Besichtigung vor Ort. Vorlage dieses Berichts vor der Regionalkommission für Kulturerbe und Architektur auf Ersuchen der Regionaldirektion für Kulturangelegenheiten (CRPA Abschnitt «Schutz beweglicher Gegenstände und Arbeiten») im Hinblick auf die Eintragung des Exemplars als historische Denkmäler und gegebenenfalls vor der nationalen Kommission für Kulturerbe und Architektur (CNPA 4. Abschnitt «bewegliche Gegenstände») zur Klassifizierung.
- Im Rahmen der wissenschaftlichen und technischen Überwachung durch die für historische Denkmäler zuständigen Dienststellen (Artikel L. 622-7 des Vermögenskodex) kann der Sachverständige von der Regionaldirektion für Kulturangelegenheiten beauftragt werden,
- Teilnahme an der Prüfung von Anträgen auf Genehmigung von Arbeiten an als bewegliche Gegenstände eingestuften beweglichen Gegenständen oder von Voraberklärungen von Arbeiten an eingetragenen beweglichen Gegenständen;
- Den Ablauf der Interventionen ganz oder teilweise verfolgen;
- Gegebenenfalls Abgabe einer Stellungnahme an die Regionaldirektion für Kulturangelegenheiten anlässlich der Prüfung eines Finanzhilfeantrags.
- Punktuelle Besichtigung des klassifizierten Exemplars im Rahmen einer von der Regionaldirektion für Kulturangelegenheiten durchgeführten Besichtigung (Artikel L. 622-8 des Vermögensgesetzes).
- Die Zentralverwaltung des Kultusministeriums kann den Sachverständigen auch beauftragen, insbesondere wenn sich die Aufgabe auf mehrere Regionen erstreckt oder ein bestimmtes Thema betrifft.
Bin ich davon betroffen(e)?
- Einzelpersonen (spezifische Experten)
Erforderlichen Kompetenzen
- Kenntnis der Geschichte der Luftfahrt und der im Bereich des Flugzeugbaus angewandten Techniken;
- Kenntnis des Know-hows und der privaten Catering-Werkstätten;
- Kenntnis des Vereinsnetzes und der Sammlungen;
- Vorschriften über Flugsicherheit und Umweltschutz;
- Kenntnis der Vermögensordnung und des Codes der öffentlichen Aufträge;
- Sinn für menschliche Beziehungen, Pädagogik, Teamarbeit;
- Gewünschte Berufs- oder Vereinserfahrung.
Ausgehend von einem Basissatz von 46 € richtet sich die Vergütung des Sachverständigen nach der Komplexität des Auftrags und der dafür aufgewendeten Zeit im Rahmen der dafür bereitgestellten Mittel.
Dienstreisekosten (Transport und Aufenthalt) Die Erstattung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Erlasses vom 31. Juli 2015, in dem die Bedingungen und Modalitäten für die Begleichung der Kosten festgelegt sind, die durch die vorübergehende Beförderung des Zivilpersonals vom Staat zum Ministerium für Kultur und Kommunikation entstehen. Die Nutzung des persönlichen Fahrzeugs zur Durchführung der Aufgaben bedarf der vorherigen Genehmigung des Auftraggebers.
Verfahren
- Frist für die Einreichung der Anträge: 15. Mai 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen eingereicht oder bearbeitet werden.
- Klicken Sie unten auf die Schaltfläche "Mein Dossier senden". Damit können Sie es per E-Mail an senden luc.fournier@culture.gouv.fr
- Senden Sie Ihren Fall auch an:
Ministerium für Kultur - Generaldirektion Vermögen und Architektur - Abteilung Kulturerbe.
Direktion für historische Denkmäler und Kulturerbe
An Frau Isabelle Chave
182, rue Saint-Honoré
75 033 Paris Cedex 01 - Fügen Sie der Sendung folgende Dokumente bei:
- Ein Motivationsschreiben
- Ein Lebenslauf für Sie
- Literaturangaben zum betreffenden Bereich (Restaurierungsarbeiten, Veröffentlichungen, Artikel usw.).
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zu speziellen Experten für das Eisenbahnerbe wenden Sie sich bitte an das Amt für die Erhaltung beweglicher historischer Denkmäler (BCMHM):
Emmanuelle Flament-Guelfucci, Büroleiterin: 01 40 15 79; emmanuelle.flament-guelfucci@culture.gouv.fr
Luc Fournier, Beauftragter: 01 40 15 79 91; luc.fournier@culture.gouv.fr