Die Unterstützung beim Schreiben eines musikalischen Originalwerks verleiht den Komponisten und Komponistinnen eine staatliche Anerkennung ihres Berufs und ihrer Arbeit. Diese Beihilfe zur Unterstützung und Entwicklung der kreativen Tätigkeit erfolgt in Form eines Zuschusses.
Vorstellung der Vorrichtung
Was ist die Hilfe zum Schreiben von Originalmusik?
Das Instrument zur Unterstützung des Schreibens von Originalmusik ist eine der Hauptachsen der öffentlichen Politik zur Unterstützung des zeitgenössischen Schaffens und der Komponisten.
Es ermöglicht auch die Unterstützung der Bemühungen der Strukturen des Schaffens, der Produktion und der Verbreitung, die der Öffentlichkeit die geförderten Werke präsentieren.
Ziele der Maßnahme
Diese Beihilferegelung für Komponistinnen und Komponisten soll
- mehr kreative Projekte anregen und so zur Entstehung neuer musikalischer Repertoires beitragen
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Komponistinnen und Komponisten
- Förderung der Produktions- und Verbreitungsstrukturen (Opern, Orchester, Musikensembles, Festivals, etc...) zur Programmierung von Werken lebender Komponisten, um so dem Publikum die Vielfalt des Angebots und die Erneuerung der Repertoires zu gewährleisten
Hintergrund der Schaffung des Ansatzes
Bis 2019 wurde die Schreibhilfe für ein Originalmusikwerk von der Generaldirektion für künstlerisches Schaffen (DGCA) vergeben. Im Jahr 2020 wurde das Programm im Rahmen des Programms Öffentliches Handeln 2022 dekonzentriert. Der Antrag wird nun von den Regionaldirektionen für Kulturangelegenheiten (DRAC) und den Direktionen für Kulturangelegenheiten (DAC) geprüft. Die Beihilfe wird vom Präfekten der Region gewährt.
Bin ich davon betroffen(e)?
- Besonderen
Jede Komponistin oder jeder Komponist, der um Schreibhilfe bittet. Es gibt keine Altersgrenze, kein Mindestalter und keine Staatsangehörigkeitserfordernisse. Es ist nicht notwendig, ein musikalisches Diplom oder eine mögliche Bekanntheit geltend zu machen.
Informationen über den Stil des Komponisten oder der Komponistin diskriminieren nicht die Zulässigkeit der Bewerbungen.
Um die Erneuerung der Begünstigten zu ermöglichen, kann ein und dieselbe Komponistin nur alle zwei Jahre eine einzige Beihilfe erhalten.
Die Beihilfe wird für die Eintragung einer originelles musikalisches Werk, das ein Werk des Geistes ist im Sinne von Artikel L.112-2 des Gesetzes über geistiges Eigentum, zur Präsentation für die Öffentlichkeit.
Die erste Aufführung des Werks muss frühestens im Kalenderjahr nach der Einreichung des Antrags erfolgen.
Alle musikalischen Genres werden untersucht: Opern, symphonische Werke, Instrumental- und Gesangsensembles, kleine Besetzungen und elektroakustische Musik, Musik für das Musiktheater, dramatische Darbietungen, Choreografie oder Film, Klanginstallationen, Chöre, Werke von pädagogischem Interesse, Amateurpraktiken, traditionelle Musik, Harmonien, Liederaufführungen, Jazz usw.
Anpassungen, Umbauten oder Vereinbarungen im Sinne von Artikel L. 112-3 des Gesetzes über geistiges EigentumDie Teilnahme an bestehenden Musikwerken ist nicht zulässig.
Verfahren
Die Höhe der Beihilfen liegt zwischen 5000 und 38.000 €.
Die Beihilfe wird nach Erstellung des Werks und Übergabe der Partitur gezahlt.
Jede DRAC/DAC überprüft die Übereinstimmung des Werks mit dem ausgewählten Projekt.
Die Übermittlung der Aufteilung muss spätestens am 31. Dezember des dritten Jahres erfolgen, das auf das Jahr der Zuschlagsentscheidung folgt.
Um zulässig zu sein, muß dem Antrag folgendes beiliegen:
- einem Verbreitungsprojekt, das durch die schriftlichen Verpflichtungen einer Produktionsstätte gerechtfertigt ist
- ein Musikensemble, damit das Werk mindestens einmal öffentlich präsentiert wird, davon mindestens einmal im Rahmen einer Aufführung im Staatsgebiet.
Es ist möglich, einen Antrag auf Unterstützung für ein Werk zu stellen, das von mehreren Komponisten komponiert wurde. In diesem Fall reicht jede Komponistin oder jeder Komponist ein separates Dossier für dasselbe Werk ein.
Der Beihilfeantrag wird von der DRAC oder der DAC am Ort der ersten Verbreitung des Werks entgegengenommen, die seine Zulässigkeit prüft. Für jedes Projekt, für das ein zulässiger Antrag gestellt wird, wird ein Beihilfebetrag gemäß beigefügte Tabelle. Das Projekt wird dann von einem Sachverständigenausschuss bewertet und dem Präfekten der Region zur Beurteilung vorgelegt, der über die Vergabe oder Ablehnung entscheidet.
Den Mitgliedern des Sachverständigenausschusses wird vorgeschlagen, jedes Projekt anhand der folgenden drei Elemente zu bewerten:
- der Werdegang des Komponisten: sein kompositorisches Know-how, seine Ausbildung, seine Erfahrung, seine Kreativität, seine Technik usw.
- das künstlerische Interesse des Projekts: seine Einzigartigkeit in der Musiklandschaft oder in den bereits entstandenen Werken des Komponisten, sein innovativer Charakter usw.
- Perspektiven für die Begegnung des Werkes mit dem Publikum: Perspektiven für die Verbreitung, Bedingungen für die Ausführung des Werkes, Auswahl der Dolmetscher. Im Falle eines Bildungsauftrags können auch die Ausbildungs- und Partnerschaftsziele berücksichtigt werden
- Eröffnung der Einreichung der Anträge: Oktober 2023
- Einreichungsfrist: 31. Dezember 2023, 23:59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Sitzung der Expertenausschüsse: Juni 2024
- Bekanntgabe der Ergebnisse: im Juli 2024. Die Benutzer erhalten eine Bestätigung oder Ablehnung auf Vereinfachte Verfahren. Schweigen über mehr als acht Monate über einen Beihilfeantrag gilt als ablehnende Entscheidung.
- Um auf das Online-Formular zuzugreifen, klicken Sie unten auf der Seite auf die Schaltfläche "Zum Formular gehen".
- Melden Sie sich an oder erstellen Sie ein Konto und lassen Sie sich führen.
Beispiele für zuvor unterstützte Projekte
Im folgenden Dokument finden Sie eine Liste der Projekte, die im Rahmen dieser Hilfe als Gewinner 2023 ausgewählt wurden.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zur Unterstützung beim Schreiben von Originalmusikstücken wenden Sie sich bitte an die Musikdelegation Ihres DRAC/ DAC/ DCJS, deren Kontaktdaten Sie unten finden:
- Auvergne-Rhône-Alpes: isabelle.combourieu@culture.gouv.fr
- Bourgogne-Franche-Comté: charline.vigneron@culture.gouv.fr
- Bretagne: stephanie.carnet@culture.gouv.fr
- Centre-Val de Loire: jerome.bloch@culture.gouv.fr
- Korsika: jean-luc.sarrola@culture.gouv.fr
- Das ist der Osten: aurelie.roguin@culture.gouv.fr ; elise.serverin@culture.gouv.fr 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. jean.verne@culture.gouv.fr
- Von Hauts-de-France aus: nicolas.guinet@culture.gouv.fr
- Ile-de-France: bineta.john@culture.gouv.fr
- Normandie: victoria.ducret-pottiez@culture.gouv.fr
- Nouvelle-Aquitaine: chantal.de-romance@culture.gouv.fr
- Okzitanisch: valerie.bruas@culture.gouv.fr ; emmanuel.pidoux@culture.gouv.fr
- Pays de la Loire: maxime.le-roch@culture.gouv.fr
- Provence-Alpes-Côte d'Azur: francoise.turin@culture.gouv.fr
- Guadeloupe: delphine.cammal@culture.gouv.fr
- Martinique: agnes.bretel@culture.gouv.fr
- Guyana: celine.delaval@culture.gouv.fr
- La Réunion: guilene.tacoun@culture.gouv.fr
- Mayotte: benoit.bavouset@culture.gouv.fr