Seit 2018 unterstützt das Kultusministerium Modeunternehmen (junge Modemarken und Unternehmen der Modebranche: Verarbeiter, Subunternehmer), um sie bei ihrer digitalen Transformation zu unterstützen und sie in nachhaltiger Mode zu begleiten.
Vorstellung der Vorrichtung
Was ist der Mode-Projektaufruf?
Die öffentliche Modepolitik wird durch Fördermaßnahmen für die Schaffung, Forschung und Unterstützung einiger großer Modeveranstaltungen unterstützt.
Das Ministerium für Kultur verfolgt seit vielen Jahren eine öffentliche Modepolitik und richtet dafür ein Unterstützungsprogramm namens «Fashion Project Call» ein, das Zugang zur Investitionsförderung und das Recht auf Mentoring bietet.
Ein Projektaufruf funktioniert wie ein Wettbewerb, bei dem man sich über eine Online-Plattform anmeldet. Ein Formular ist auszufüllen und ein Anhang ist erforderlich. Die Bewerbung wird, wenn sie vollständig ist und die Voraussetzungen für die Berechtigung erfüllt, von einer Jury geprüft, die die Aufgabe hat, die Gewinner des Jahres zu bewerten und auszuwählen.
Der Zuschuss wird nur gewährt, um ein Unternehmensprojekt zur digitalen Transformation und jedes Projekt, das nachhaltige Mode fördert, zu begleiten.
Im sechsten Jahr engagiert sich das Kulturministerium für Unternehmen, die durch ihre kreative Kraft und ihr Engagement am Einfluss der französischen Mode beteiligt sind.
Ziel der Maßnahme
Dieser Aufruf zur Einreichung von Projekten wurde erstellt, um Mode- und Modeunternehmen bei der wirtschaftlichen und kreativen Entwicklung ihres Unternehmens zu unterstützen, indem Investitionshebel für digitale und ethische Projekte aktiviert werden.
Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen möchte das Ministerium:
- Förderung der Gründung junger Marken/Unternehmen und von Marken/Unternehmen, die als Erbe/Erbe bezeichnet werden;
- Wertschätzung der Modebranchen/-branchen und der Modeberufe;
- Unterstützung von Marken/Unternehmen, die das Image der französischen Mode verkörpern;
- Förderung neuer Modelle, insbesondere ökologisch verantwortlicher Modelle;
- Förderung der Umsiedlung nach Frankreich/ Europa;
- Unser Know-how zum Strahlen bringen.
Bin ich davon betroffen(e)?
Die Bewerber müssen eine Tätigkeit haben, die direkt mit der Textil- und Accessoires-Modebranche und den Modekunstwerken verbunden ist und einen verantwortungsvollen Ansatz verfolgt, bei dem Innovation und Prozesse die Umwelt und die Gesellschaft respektieren.
Nur in Frankreich ansässige Unternehmen können sich mit einem Gründungsdatum und Umsätzen bewerben, die den in der Verordnung festgelegten Kriterien entsprechen, sowie mit der Einreichung eines ordnungsgemäß ausgefüllten Bewerbungsdossiers nach den angeforderten Angaben.
Zwei mögliche Kategorien von Unternehmen:
- Modemarken aus den Bereichen Schmuck, Schuhe, Couture, Leder und Felle, Uhren, Lederwaren und Textilien, deren Haupttätigkeit die Entwicklung von Kollektionen und Sortimenten ist.
- Unternehmen der Modeberufe, die mit einem Diplom zu belegen sind (siehe Liste der Modeberufe in der Verordnung), die in ihrer Werkstatt und überwiegend in Frankreich (70%) selbst herstellen.
Förderfähige Ausgaben müssen für die Entwicklung eines Unternehmens erforderlich sein, die für kreative und wirtschaftliche Strategien im Einklang mit dem Geschäftsmodell erforderlich sind.
Sie können umfassen:
- Erstellung digitaler Inhalte (Videos, Fotos, virtuelle Modenschauen, Cloud-Angebote, ... auf einer Website und in sozialen Netzwerken);
- Digital unterstützte Fertigung (nur in Produktion);
- «Nachhaltige» Dienstleistungen und Angebote (Wiederverwendung von Materialien, Upcycling, ...).
Mit dieser Beihilfe werden keine Ausgaben finanziert wie:
- die Produktion einer Sammlung;
- Kauf und Miete eines Büros/ Werkstatt;
- Der finanzielle Ausgleich für einen Umsatzverlust, ein Defizit aufgrund der Zeit der Gesundheitskrise, die Inflation der Energiekosten (unter anderem Heizgeräte).
Bitte beachten Sie die Verordnung 2023 der Aufforderung zur Einreichung von Projekten:
Verfahren
Die öffentlichen Mittel werden den Gewinnern der Ausschreibung in Form von Investitionszuschüssen gewährt. Der beantragte Investitionsbeihilfebetrag darf 20.000 EUR nicht überschreiten. Er muss maximal 80% des voraussichtlichen Umsatzes ohne Steuern im Jahr 2022 ausmachen. Das Projekt muss innerhalb eines Jahres nach Gewährung des Investitionszuschusses durchgeführt oder eingeleitet werden.
Förderfähige Ausgaben müssen für die Entwicklung eines Unternehmens erforderlich sein, die für kreative und wirtschaftliche Strategien im Einklang mit dem Geschäftsmodell erforderlich sind.
Diese Beihilfe finanziert nicht:
- die Produktion einer Sammlung;
- Kauf und Miete eines Büros/ Werkstatt
- Der finanzielle Ausgleich für einen Umsatzverlust, ein Defizit aufgrund der Zeit der Gesundheitskrise, die Inflation der Energiekosten (unter anderem Heizgeräte).
- Antragsbeginn: 6. Februar 2023.
- Frist für die Einreichung der Anträge: 6. März 2023 um 12 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen eingereicht oder bearbeitet werden.
- Bekanntgabe der Ergebnisse: Juni 2023. Die Ergebnisse werden den nicht erfolgreichen Bewerbern unter Vereinfachte Verfahren mitgeteilt. Die Gewinner werden telefonisch und/oder per E-Mail angerufen.
- Die Treffen zwischen den Preisträgern und dem Büro für Kreativwirtschaft finden im Juli und September statt.
- Um auf das Online-Formular zuzugreifen, klicken Sie unten auf dieser Seite auf die Schaltfläche "Zum Formular gehen".
- Melden Sie sich an oder erstellen Sie ein Konto und lassen Sie sich führen.
Zuvor gefördertes(e) Projekt(e)
- Kauf einer leistungsfähigeren Maschine, um mit der Zunahme der Aktivität fertig zu werden
- Einführung digitaler und digitaler Aktionen (Fotoshooting, Verbesserung der Kundenerfahrung auf der Website, digitale Marketingkampagne...) zur Steigerung der Markenbekanntheit.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zu den Modalitäten der Hinterlegung Sie können sich an folgende Adresse wenden:
Generaldirektion für künstlerisches Schaffen (DGCA)
Delegation für Bildende Kunst, Büro für Kreativwirtschaft
aap-mode.dgca@culture.gouv.fr
06 17 98 07 49
62 Rue Beaubourg, 75003 Paris