Unter bestimmten Bedingungen kann das Kulturministerium den Festivals finanzielle Unterstützung gewähren, um ihren Entwicklungs- und Strukturierungsbedarf zu decken, ihre Übergänge zu begleiten und künstlerische Innovationen und Risiken zu fördern.
Vorstellung der Vorrichtung
Was ist ein Festival?
Unter Festival versteht man eine in Zeit und Raum umschriebene Veranstaltung, die ein künstlerisches und kulturelles Projekt in einer redaktionellen Logik der Programmierung entwickelt, die eine Einheit bildet und auf drei Kriterien beruht:
- Die Programmierung künstlerischer Werke und Kreationen, die überwiegend von Fachleuten angeboten wird;
- eine bestimmte Dauer und eine zeitliche Wiederholung, ob jährlich, alle zwei Jahre usw.;
- Eine territoriale Verankerung, Sir.
Was ist die Unterstützung von Festivals im Bereich des künstlerischen Schaffens?
Festival-Veranstalter im Bereich der Kreativität (darstellende und bildende Kunst), die die vom Ministerium für Kultur im Rahmen der "Prinzipien des staatlichen Engagements für Festivals" festgelegten Förderkriterien erfüllen und die in diesem Text vorgesehenen Interventionskriterien erfüllen, können durch Ausfüllen dieses Formulars eine finanzielle Unterstützung beantragen.
Es sind drei Arten von Hilfe vorgesehen: einmalige Hilfe, dreijährige Hilfe und Querschnittshilfe. Um in den Genuss dieser Förderung zu kommen, muss ein Festival die unten aufgeführten Förderkriterien erfüllen und zu mindestens zwei Themen in jedem der folgenden Bereiche beitragen: Kunst, Zusammenarbeit und Strukturierung der beruflichen Laufbahnen; territoriale Registrierung und Zugänglichkeit und Öffnung für die Öffentlichkeit.
Die Förderfähigkeit begründet keinen automatischen Anspruch auf eine Finanzhilfe. Jede räumlich dezentralisierte Dienststelle ist für die Bearbeitung und Weiterverfolgung der Anträge nach den von ihr festgelegten Modalitäten zuständig. Neben der Berücksichtigung der künstlerischen Qualität jeder Veranstaltung entsprechen die Bewertungen auf der Ebene jeder regionalen Direktion für Kulturangelegenheiten auch Zielen der Suche nach Vielfalt und Ausgewogenheit in Bezug auf nachhaltige Ästhetik, der Strukturierung künstlerischer und beruflicher Bildungsgänge und der territorialen Vernetzung.
Punktuelle Hilfe kann als «Projekthilfe» betrachtet werden. Diese Hilfe unterstützt nicht den allgemeinen Betrieb aber kommt in Unterstützung einer bestimmten Aktion oder eines bestimmten Aktionsbereichs.
Beispiele: Finanzierung einer bedeutenden Gemeinschaftsproduktion oder künstlerischen Zusammenarbeit, Einrichtung einer Partnerschaft, die die Organisation von Künstlertouren, Aufführungen oder Werken in einem bestimmten Gebiet ermöglicht, Finanzierung eines innovativen oder verstärkten Programms für kulturelle Maßnahmen oder künstlerische Erziehung, Unterstützung der Erprobung einer innovativen, hybriden oder digitalen Ausgabe, Unterstützung bei der Finanzierung eines spezifischen redaktionellen Projekts, Unterstützung von Wohnheimen usw.
Diese Beihilfe darf höchstens zweimal gewährt werden.
Die dreijährige Beihilfe kann als «Strukturierungsbeihilfe» betrachtet werden. Sie trägt dazu bei Unterstützung aller künstlerischen und kulturellen Aktivitäten eines Festivals und seiner Funktionsweise.
Beispiel: Unterstützung eines strukturierenden Festivals, das die Präsenz einer Ästhetik oder Disziplin ermöglicht, die in dem betreffenden Gebiet wenig vertreten ist.
Zu beachten ist: diese dreijährige Hilfe führt zu einer mehrjährigen Vereinbarung (OWG) mit konkreten und messbaren Zielen.
Diese Beihilfe kann verlängert werden.
Diese Beihilfe ist den Festivals vorbehalten, die ihren strukturierenden Charakter und ihre Fähigkeit zur Ausstrahlung in einem Gebiet unter Beweis gestellt haben. Sie wird im Dialog mit der örtlich zuständigen DRAC gewährt.
Die Querschnittshilfe zielt darauf ab, Unterstützung eines Übergangs vom künstlerischen, kulturellen und/oder schulischen Projekt.
Die Unterstützung proaktiver Maßnahmen in den Bereichen nachhaltige Entwicklung, Gleichstellung von Frauen und Männern sowie Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und sexueller Gewalt und Belästigung hat 2024 Priorität.
Bin ich davon betroffen(e)?
Um die Unterstützung des Kultusministeriums zu erhalten, muss ein Festival folgende Definition erfüllen: eine zeitlich und räumlich begrenzte Veranstaltung, die ein künstlerisches und kulturelles Projekt in einer redaktionellen Logik der Programmierung entwickelt, die eine Einheit bildet.
Um zu erfahren, ob sie teilnahmeberechtigt sind, werden die Festivals gebeten, die unten aufgeführten Teilnahmekriterien zu beachten.
Das Festival muss auch antworten auf drei Hauptkriterien:
- Programmierung von Kunstwerken und Kreationen, die überwiegend von Fachleuten angeboten wird
- eine festgelegte Dauer und eine zeitliche Wiederholung, ob jährlich, alle zwei Jahre usw.
- einer territorialen Verankerung
Und alle folgenden Bedingungen erfüllen:
- Präsentation eines künstlerischen und kulturellen Projekts von allgemeinem Interesse
- mindestens zwei Ausgaben zuvor durchgeführt haben
- Entwicklung einer Programmplanung, deren Unabhängigkeit und Freiheit bei der Erstellung und Programmierung durch eine künstlerische Leitung gewährleistet sind, die die autonome Verwaltung eines dedizierten Budgets gewährleistet
- Einhaltung der Vorschriften in den Bereichen Beschäftigung und Arbeitsrecht, Sicherheit und Gesundheit, Umwelt für alle Personen, die an der Durchführung der Veranstaltung beteiligt sind, unabhängig von ihrem Status
- Gewährleistung einer angemessenen Vergütung für Künstler und Urheber sowie Achtung des Rechts auf geistiges Eigentum
- Förderung des gleichberechtigten Zugangs von Frauen und Männern zu künstlerischen Programmen und Mitteln zur Unterstützung der Kreativität
- Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer und sexueller Gewalt gemäß den vom Ministerium für Kultur und seinen Akteuren entwickelten Plänen ergriffen haben
- Förderung von Vielfalt, Gleichstellung und Bekämpfung von Diskriminierung
- für Festivals der darstellenden Künste Ticketaussteller, auf dem neuesten Stand zu sein Deklarationen von Ticketing innerhalb SIBIL
- die Grundsätze der diesem Text beigefügten «Charta der nachhaltigen Entwicklung für Festivals» durch die Einführung nachhaltiger und verantwortungsbewusster Maßnahmen, die der Staat unterstützen kann, zu respektieren.
Darüber hinaus wird das Engagement des Kulturministeriums für die Unterstützung von Festivals in den Gebieten in äußerster Randlage Folgendes berücksichtigen:
- die geografische Lage dieser Gebiete, deren Entfernung den Künstlern zusätzliche Transportkosten verursacht, sowie eine besondere Wirtschaft
- spezifische Veranstaltungen wie Karneval oder künstlerische Veranstaltungen, die zeitgenössische künstlerische Formen des immateriellen Kulturerbes hervorheben
Festivals für Musik und Abwechslung:
DRAC und DAC können Musikfestivals unterstützen außerhalb des Abgabenbereichs für einmalige oder dreijährige Beihilfenvorbehaltlich der Förderfähigkeit unter Bezugnahme auf die Grundsätze der staatlichen Verpflichtung.
Darüber hinaus können die DRAC und die DAC bestimmte Festivals, die in den Anwendungsbereich der Abgabe fallen, unterstützen, sofern diese Unterstützung im Hinblick auf die strukturierende Rolle der Veranstaltung in künstlerischer Hinsicht und/oder im Verhältnis zur Bevölkerung gerechtfertigt ist, in Anwendung der Grundsätze der staatlichen Verpflichtung innerhalb des betreffenden Gebiets.
Das Nationale Musikzentrum (CNM) kann Festivals unterstützen der Abgabe auf Veranstaltungen unterliegen nach Maßgabe der allgemeinen Beihilferegelung. Diese «Festival-Beihilfe» unter dem Rahmen von Artikel 26 dieser Verordnung zielt darauf ab, Festivals zu unterstützen, die sich in einem beruflichen Umfeld entwickeln, zum allgemeinen Interesse des Berufsstandes beitragen und ein gewisses künstlerisches und wirtschaftliches Risiko eingehen: https://cnm.fr/aides/spectacle-vivant/aide-aux-festivals/.
Darüber hinaus kann das CNMalle Musikfestivals im Rahmen der Querschnittshilfen nach den Grundsätzen des staatlichen Engagements für Festivals: https://cnm.fr/aides/aides-transversales-dinteret-general/.
Alle Beihilfen für Musikfestivals sind Gegenstand eines vertiefter Dialog zwischen CNM und DRAC und DAC.
- Weniger als zwei Ausgaben abgeschlossen haben vor Einreichung des Antrags
- Die Unterstützung vonmindestens ein anderer öffentlicher Partner
- Nichteinhaltung der Verpflichtungen zur Bekämpfung von HSVVoraussetzung für die Zulässigkeit des Antrags. Diese Bedingung wird zum Zeitpunkt der Antragstellung im Rahmen der Prüfung durch die Dienststellen der DRAC oder der DAC geprüft zur Unterstützung der Präsentation des bestehenden Systems, das von der Struktur zur Verhinderung und Behandlung von HSV eingerichtet wurde, und des Einstellungsformulars zur Ehre der antragstellenden Struktur.
- Für Musik- und Varieté-Festivals gelten die Kriterien für die Teilnahmeberechtigung
Verfahren
Der Zuschuss wird von der DRAC oder der örtlich zuständigen DAC gezahlt. Jede DRAC oder DAC legt ihren Zeitplan und ihre Modalitäten für die Prüfung und Auswahl der Unterlagen sowie für die Auszahlung der Beihilfen fest.
Bitte beachten Sie die folgenden regionalen Informationen, um den Zeitplan des dezentralen Dienstes des Kultusministeriums in Ihrer Region zu erfahren.
- Um auf das Online-Formular zuzugreifen, klicken Sie unten auf der Seite auf die Schaltfläche "Zum Formular gehen".
- Melden Sie sich an oder erstellen Sie ein Konto und lassen Sie sich führen.
Unterstützung von Festivals in der Region
Die Termine der Kommissionen werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Bitte beachten Sie die folgenden regionalen Informationen, um den Zeitplan des dezentralen Dienstes des Kultusministeriums in Ihrer Region zu erfahren.
Kalender
- Antragsfrist: 15. März 2024, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder bearbeitet werden.
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Bei Fragen zum Festival-Förderfonds für künstlerisches Schaffen in der Auvergne-Rhône-Alpes wenden Sie sich bitte an:
Kalender
- Antragsfrist: 15. März 2024, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder bearbeitet werden.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zum Festival-Förderfonds für künstlerisches Schaffen in Burgund-Franche-Comté wenden Sie sich bitte an:
Kalender
- Antragsfrist: 15. März 2024, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder bearbeitet werden.
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Bei Fragen zum Förderfonds für Festivals im Bereich des künstlerischen Schaffens in der Bretagne wenden Sie sich bitte an:
Kalender
- Antragsfrist: 15. März 2024, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder bearbeitet werden.
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Bei Fragen zum Fonds zur Unterstützung von Festivals im Bereich des künstlerischen Schaffens im Centre-Val de Loire wenden Sie sich bitte an:
Kalender
- Antragsfrist: 15. März 2024, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder bearbeitet werden.
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Bei Fragen zum Fonds zur Unterstützung von Festivals im Bereich des künstlerischen Schaffens auf Korsika wenden Sie sich bitte an:
Kalender
- Antragsfrist: 15. März 2024, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder bearbeitet werden.
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Bei Fragen zum Fonds zur Unterstützung von Festivals im Bereich des künstlerischen Schaffens im Osten wenden Sie sich bitte an:
Kalender
- Antragsfrist: 31. Januar 2024, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder bearbeitet werden.
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Bei Fragen zum Förderfonds für Festivals im Bereich des künstlerischen Schaffens in Hauts-de-France wenden Sie sich bitte an:
Kalender
- Antragsfrist: 15. Januar 2024, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder bearbeitet werden.
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Bei Fragen zum Fonds zur Unterstützung von Festivals im Bereich des künstlerischen Schaffens in der Region Ile-de-France wenden Sie sich bitte an:
Kalender
- Antragsfrist: 15. Februar 2024, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder bearbeitet werden.
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Bei Fragen zum Festival-Förderfonds für künstlerisches Schaffen in der Normandie wenden Sie sich bitte an:
Kalender
- Antragsfrist: 15. März 2024, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder bearbeitet werden.
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Bei Fragen zum Fonds zur Unterstützung von Festivals im Bereich des künstlerischen Schaffens in Neu-Aquitanien wenden Sie sich bitte an:
Kalender
- Antragsfrist: 29. Februar 2024, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder bearbeitet werden.
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Bei Fragen zum Festival-Förderfonds für künstlerisches Schaffen in Okzitanien wenden Sie sich bitte an:
Kalender
- Antragsfrist: 29. Februar 2024, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder bearbeitet werden.
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Bei Fragen zum Fonds zur Unterstützung von Festivals im Bereich des künstlerischen Schaffens im Pays de la Loire wenden Sie sich bitte an:
Kalender
- Antragsfrist: 31. Januar 2024, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder bearbeitet werden.
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Bei Fragen zum Fonds zur Unterstützung von Festivals im Bereich des künstlerischen Schaffens in der Provence-Alpes-Côte d'Azur wenden Sie sich bitte an:
Kalender
- Antragsfrist: 31. Januar 2024, 23.59 Uhr (Guadeloupe-Zeit). Nach diesem Datum können keine Anträge mehr eingereicht oder bearbeitet werden.
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Bei Fragen zum Förderfonds für Festivals im Bereich des künstlerischen Schaffens in Guadeloupe wenden Sie sich bitte an:
Kalender
- Antragsfrist: 15. März 2024, 23.59 Uhr (Zeit Französisch-Guayana). Nach diesem Datum können keine Anträge mehr eingereicht oder bearbeitet werden.
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Bei Fragen zum Festival-Förderfonds für künstlerisches Schaffen in Guyana wenden Sie sich bitte an:
Kalender
- Antragsfrist: 15. Januar 2024, 23.59 Uhr (Sitzungszeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder bearbeitet werden.
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Bei Fragen zum Festival-Förderfonds für künstlerisches Schaffen auf La Réunion wenden Sie sich bitte an:
Kalender
- Antragsfrist: 31. Januar 2024, 23.59 Uhr (Martinique Zeit ). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder bearbeitet werden.
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Bei Fragen zum Fonds zur Unterstützung von Festivals im Bereich des künstlerischen Schaffens auf Martinique wenden Sie sich bitte an:
Kalender
- Antragsfrist: 15. März 2024, 23.59 Uhr (Mayotte-Zeit ). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder bearbeitet werden.
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Bei Fragen zum Festival-Förderfonds für künstlerisches Schaffen in Mayotte wenden Sie sich bitte an:
Kalender
- Antragsfrist: 15. März 2024, 23.59 Uhr (Neukaledonienzeit ). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder bearbeitet werden.
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Bei Fragen zum Festival-Förderfonds für künstlerisches Schaffen in Neukaledonien wenden Sie sich bitte an:
Kalender
- Antragsfrist: 15. März 2024, 23.59 Uhr (Zeit St. Peter und Miquelon). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder bearbeitet werden.
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Bei Fragen zum Festival-Förderfonds für künstlerisches Schaffen in Saint-Pierre und Miquelon wenden Sie sich bitte an:
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Bei Fragen zum Fonds zur Unterstützung von Festivals im Bereich des künstlerischen Schaffens wenden Sie sich bitte an Ihre dezentralisierte Dienststelle, deren Kontaktdaten oben angegeben sind, oder an:
Generaldirektion für künstlerisches Schaffen (DGCA)
Übertragung auf multidisziplinäre Verbreitung und Querschnittsprogramme
lucie.elgoyhen@culture.gouv.fr
01 40 15 88 00
62 Rue Beaubourg, 75003 Paris