Die Roaming-Unterstützung für Familienzirkusse dient der Unterstützung von Zirkussen, die sich für Roadshows in einem Zirkuszelt entscheiden. Mit diesem Zuschuss des Kultusministeriums sollen die Kosten für den Transport und die Installation der Zelte gesenkt werden.
Vorstellung der Vorrichtung
Was ist die Roaming-Unterstützung für Familienzirkusse?
Der traditionelle Zirkus besteht aus einigen großen Zirkussen und Hunderten von sogenannten kleinen «Familienzirkussen». Diese Zirkusse bevorzugen Shows mit Tieren, sie reisen von Stadt zu Stadt und präsentieren ihre Shows in Festzelten.
Das Zirkuszelt und sein Roaming sind Bestandteile der Identität des Zirkus, seiner Geschichte, seiner Praxis, seiner Ästhetik und seines Verhältnisses zu den Bewohnern der Gebiete.
Die Roaming-Unterstützung der Familienzirkusse fördert die Verbreitung des Zirkus im Zirkuszelt mit besonderem Augenmerk auf Gebiete mit geringem kulturellem Angebot. Diese Beihilfe dient der Amortisierung spezifische Kosten im Zusammenhang mit dem Roaming des Zeltes Kosten für Montage und Demontage, Anfahrtskosten (Heizöl, Autobahn usw.), Kosten für die laufende Instandhaltung der Ausrüstung, Gehälter für Arbeitskräfte, die für das Roaming des Zeltes erforderlich sind.
Die Roaming-Beihilfe für Familienzirkusse wird für eine Roamingsaison gewährt, die vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 für einen Zeitraum von höchstens 12 Monaten berechnet wird. Die Roaming-Saison kann kontinuierlich oder diskontinuierlich auf mehreren Touren stattfinden (Eine Tour findet zwischen Abfahrt und Rückgabe des Zuges an der üblichen Zirkusanlage statt). Muss mehrere Städte oder Etappen betreffen. Sie muss mindestens 50 Aufführungen einer oder mehrerer vom Zirkus produzierter Darbietungen umfassen, die in seinem Zirkuszelt aufgeführt werden.
Bin ich davon betroffen(e)?
- Vereinigungen
- Privaten Unternehmen
Um förderfähig zu sein, müssen die Einrichtungen folgende Kriterien erfüllen:
- in Frankreich ansässig sein
- Nachweis von Erfahrung in der Verwaltung eines Wanderzeltes mit einer Kapazität von bis zu 500 Sitzplätzen (als Eigentümer oder Mieter des Zeltes)
- Nachweis von mindestens zwei Jahren Berufstätigkeit
- Durchführung von mindestens 50 Aufführungen einer oder mehrerer Shows im Zelt für die Dauer der jeweiligen Roaming-Saison
Die Beihilfe erfolgt in Form eines Betriebskostenzuschusses und deckt die Kosten für das Roaming im Zelt.
Sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Tour (Künstlerstempel, Verwaltungsstempel, Kommunikation usw.) fallen nicht unter diese Beihilfe.
Verfahren
Die Beihilfe beträgt 6.000 € bis 12.000 € pro Zirkus einer reisenden Familie.
Der Zuschuss wird im Herbst von der DGCA (Generaldirektion für künstlerisches Schaffen) auf einmal gezahlt.
Die Anträge werden von der Generaldirektion für künstlerisches Schaffen (DGCA) bewertet. Besondere Aufmerksamkeit wird folgenden Aspekten gewidmet:
- Einhaltung der Vorschriften für die Sicherheit des Zeltes und das Vorhandensein von Tieren
- Bestandteile der Roamingkosten: Größe des Zeltes, Konvoi, Format der Show (Tourteam, Dekor), Strecke usw.
- die entwickelte Tarifpolitik
- die Art der betroffenen Gebiete und Bevölkerungsgruppen, mit besonderem Augenmerk auf Gebiete mit geringem Kulturangebot
- Eröffnung der Antragseinreichung: 31. März 2023
- Frist für die Einreichung der Anträge: 15. Juni 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen eingereicht oder bearbeitet werden.
- Bekanntgabe der Ergebnisse: im Sommer 2023
- Um auf das Online-Formular zuzugreifen, klicken Sie unten auf der Seite auf die Schaltfläche "Zum Formular gehen".
- Melden Sie sich an oder erstellen Sie ein Konto und lassen Sie sich führen.
Beispiele für zuvor unterstützte Projekte
Im Jahr 2022 wurden 6 Familienzirkusse unterstützt, die in ganz Frankreich unterwegs sind, für Beträge von 6.000 € bis 12.000 €, um ihnen bei der Übernahme der Roamingkosten zu helfen, z. B. Kosten für Auf- und Abbau, Anfluggebühren, Kraftstoff und Autobahn, usw.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zur Roaming-Unterstützung für Familienzirkusse wenden Sie sich bitte an:
Generaldirektion für künstlerisches Schaffen (DGCA)
Delegation Theater und verwandte Künste
aidesnationales-rueetcirque@culture.gouv.fr
01 40 15 88 83
62 Rue Beaubourg, 75003 Paris