Die Verteilung der Printmedien an die Abonnenten kann über die Post oder über Portierungsnetze erfolgen. Diese Tätigkeit muss sich auf offene Übertragungsnetze stützen können, die uneingeschränkt und loyal an einer regulierten Tätigkeit von allgemeinem Interesse teilnehmen. Die Portierungsnetze werden daher aufgefordert, eine Vereinbarung mit dem Staat zu unterzeichnen. Das Ministerium für Kultur kann ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine vorübergehende finanzielle Unterstützung für Investitionen gewähren.

Vorstellung der Vorrichtung

Was ist ein Portierungsnetzwerk?

Ein Netzwerk für die Portierung ist eine juristische Person des Privatrechts, deren Tätigkeit darin besteht, im Namen eines oder mehrerer Presseverlage die Tätigkeit der Herausgabe von Veröffentlichungen an den Wohnsitz des Käufers zu organisieren. So werden die Veröffentlichungen nicht per Post, sondern durch unabhängige Verkäufer-Händler oder durch angestellte Presseträger der Netze an den Käufer geliefert.

Die Portage-Netze sind ebenso wie die Post an der Aufgabe von allgemeinem Interesse der Presseverteilung beteiligt.

Kontext für die Einführung befristeter Beihilfen für Übertragungsnetze

Vorbehaltlich der Unterzeichnung einer Vereinbarung mit dem Staat können Übertragungsnetze einen Antrag auf vorübergehende Unterstützung von Übertragungsnetzen für das Jahr 2024 stellen. Mit dieser Beihilfe sollen die Investitionen der Übertragungsnetze für folgende Modernisierungs- und Entwicklungsausgaben unterstützt werden: 

  • Infrastrukturen;
  • Sortier- und Verteilungssysteme;
  • logistische Instrumente;
  • Werkzeuge und Transportmittel;
  • IT-Tools.

 

Möchten Sie mehr über die verschiedenen Pressehilfen erfahren? Hier:

 

Bin ich davon betroffen(e)?

Verfahren

Haben Sie eine Frage?

Bei Fragen zum Abkommen zwischen Portierungsnetzen und dem Staat sowie zur vorübergehenden Unterstützung von Portierungsnetzen wenden Sie sich bitte an:

Generaldirektion Medien und Kulturwirtschaft (DGMIC)
Amt für die wirtschaftliche Ordnung der Presse
portage.presse@culture.gouv.fr
01 40 15 86 20
182 Rue Saint-Honoré, 75001 Paris