Das Kulturministerium unterstützt junge Verbände oder Presseunternehmen bei der Gründung mit einem Zuschuss. Auf dieser Seite finden Sie die Anfrage nach Hilfe und Kontostand.
Vorstellung der Vorrichtung
Was ist die Börse für Schwellenländer?
Die Emergency Exchange wurde 2016 mit dem Ziel gegründet, die Entwicklung neuer Publikationen oder neuer Online-Pressedienste zu unterstützen.
Mit diesem System können junge Verbände oder Presseunternehmen profitieren einer finanziellen Begleitung So können sie ihre ersten Ausgaben bewältigen und ihr redaktionelles Konzept und ihren Geschäftsplan entwickeln. Genauer gesagt handelt es sich bei dem Zuschuss um einen Betriebskostenzuschuss, der alle Arten von Ausgaben im Zusammenhang mit dem Projekt umfassen kann, um seine Einführung und die ersten Phasen seiner Entwicklung zu ermöglichen.
Eine Genehmigung der Paritätischen Kommission für Veröffentlichungen und Presseagenturen (CPPAP) zum Zeitpunkt der Einreichung des Dossiers ist nicht erforderlich.
Bin ich davon betroffen(e)?
- Vereinigungen
- Privaten Unternehmen
Um die Stipendien zu erhalten, muss das in Frankreich oder in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder den Vertragsparteien des Europäischen Wirtschaftsraums niedergelassene Presseunternehmen (oder der Verband nach denselben Kriterien) folgende Kriterien erfüllen:
- vor weniger als drei Jahren gegründet wurde;
- ein kleines oder mittleres Unternehmen mit weniger als 25 Beschäftigten sein;
- mindestens zu 50 % des Kapitals von natürlichen Personen oder Unternehmen gehalten werden, die die beiden oben genannten Kriterien erfüllen und deren Kapital zu mindestens 50 % von natürlichen Personen gehalten wird.
- die Schaffung und den Betrieb eines Titels für Printmedien oder eines Online-Pressedienstes zum Zweck der Erfüllung der nachstehend aufgeführten Kriterien.
Presseveröffentlichungen oder Online-Pressedienste, die eine Emergency Exchange beantragen, müssen folgende Kriterien erfüllen oder erfüllen:
Für die Titel der Printmedien
- Zeitungen und Veröffentlichungen (von Tageszeitungen bis zu Quartalen), die von der paritätischen Kommission als solche anerkannt werden und politischen und allgemeinen Informationscharakter haben;
- tägliche Veröffentlichungen, die regelmäßig Informationen und Kommentare zu den nationalen und internationalen Nachrichten aller Sportarten liefern;
- kostenlose gedruckte politische und allgemeine Informationen in wöchentlichen Abständen.
Für den Online Pressedienst
Aufpassen als solche anerkannt sind Online-Medien, die hauptsächlich den schriftlichen Modus verwendendie dazu bestimmt sind, auf alle von der CPPAP festgelegte Anerkennungskriterien
Der redaktionelle Inhalt muss eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- einen politischen und allgemeinen Informationscharakter aufweisen oder zu einem großen Teil politischen und allgemeinen Informationen gewidmet sein («39 bis A»), die von der paritätischen Kommission als solche anerkannt werden;
- regelmäßige Bereitstellung von Informationen und Kommentaren über die nationalen und internationalen Entwicklungen aller Sportarten;
- Entwicklung der beruflichen Information;
- Förderung des Zugangs zu Wissen und Ausbildung, der Verbreitung von Denken, Gedankenaustausch, Allgemeinbildung und wissenschaftlicher Forschung.
Hinweis: Einrichtungen, die bereits ein Gründungsgeschenk erhalten haben, können sich nicht erneut für diese Unterstützung bewerben.
Verfahren
Maximal 50'000 Euro pro Projekt. Eine Struktur kann nur einmal Unterstützung erhalten.
Voraussetzung für die Gewährung der Notfallbeihilfe ist die Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 AEUV auf Beihilfen de minimis.
Die Verwaltung zahlt 60 % des Gesamtbeitrags bei Unterzeichnung der Vereinbarung.
Nach Abschluss des Projekts stellt der Begünstigte einen Antrag auf Zahlung des Restbetrags an die Verwaltung, mindestens 6 Monate nach Unterzeichnung der Vereinbarung und höchstens 4 Jahre nach Mitteilung der Beihilfegewährung.
Voraussetzung für die Gewährung der Notfallbeihilfe ist die Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 AEUV auf Beihilfen de minimis.
Einreichen eines Antrags auf Unterstützung
- Um auf das Online-Formular zuzugreifen, klicken Sie unten auf dieser Seite auf die Schaltfläche "Zum Formular gehen".
- Melden Sie sich an oder erstellen Sie ein Konto und lassen Sie sich führen.
Einreichen eines Antrags auf Saldo
Der Antrag kann mindestens 6 Monate nach Unterzeichnung des Übereinkommens gestellt werden.
- Um zum Download des Formulars zu gelangen, klicken Sie unten auf dieser Seite auf die Schaltfläche "Kontostand anfordern".
- Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es an die am Ende dieser Seite angegebene E-Mail-Adresse des Ministeriums für Kultur. In diesem Formular werden Sie gebeten, insbesondere die folgenden Aspekte zu erläutern:
- die Beschäftigung, die aus dem Anteil der bereits ausgezahlten Zuschüsse sowie aus der geplanten Beschäftigung des künftigen Restbetrags entstanden ist;
- den voraussichtlichen Zeitplan des Gesamtprojekts (Projektbeginn und -phasen);
- Stand des Projekts;
- gegebenenfalls die vorgenommenen Einstellungen;
- Maßnahmen zur Förderung und Rekrutierung der Leserschaft. - Fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei:
- die gültige Bescheinigung über die Eintragung in die CPPAP;
- das in Ihrer Struktur geltende RIB.
Nach Abschluss des Projekts übermitteln die Begünstigten der Direktion Medien und Kulturwirtschaft eine Bilanz der Durchführung des Zuschusses sowie einen Bericht über die Beschäftigung, der über den Zuschuss erstellt wurde. Eine Vor-Ort-Prüfung der Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann durchgeführt werden.
Wurde der Gegenstand der Finanzhilfe ohne Genehmigung geändert oder hat der Empfänger der Finanzhilfe den Abschluss des Projekts nicht innerhalb von vier Jahren nach der Entscheidung über die Finanzhilfe mitgeteilt, Die Generaldirektion Medien und Kulturwirtschaft kann die vollständige oder teilweise Rückzahlung des gezahlten Zuschusses verlangen.
Beispiel für zuvor unterstützte Projekte
- Das Verschwinden - Newsletter (Zuschlag 2022)
- Mo News (Zuschlag 2021)
- Spheresmagazine.com (Zuschlag 2021)
- Desiental - Newsletter (Zuschlag 2020)
- Jaipiscineavecsimone.com (Zuschlag 2020)
- Tipandshaft.com (Zuschlag 2019)
Haben Sie eine Frage?
Wenn Sie Fragen zur Börse für aufstrebende Presseunternehmen haben, wenden Sie sich bitte an das Büro des Pressewirtschaftsregimes - Fonds zur Unterstützung von Emergenz und Innovation in der Presse:
Generaldirektion Medien und Kulturwirtschaft (DGMIC)
Amt für die wirtschaftliche Ordnung der Presse
emergence.presse@culture.gouv.fr
01 40 15 78 89
182 Rue Saint-Honoré, 75001 Paris