69 % der Presselesungen sind heute digital, davon 48 % auf Mobilgeräten. Der Aufstieg der Online-Presse führte 2009 zu einer Präzisierung der gesetzlichen Vorgaben. Unabhängig davon, ob sie mit einem Titel der Print-Presse verbunden sind oder unabhängig davon, können die Informationsseiten offiziell als "Online-Pressedienste" anerkannt werden, sofern sie die Bedingungen dieser Anerkennung erfüllen. Der Antrag auf Anerkennung ist an das Ministerium für Kultur zu richten.
Vorstellung der Vorrichtung
Was ist ein Online-Pressedienst?
Die Qualität des Online-Pressedienstes wird auf Online-Pressematerialien gewährt. Sie stellt eine berufliche Anerkennung dar und ermöglicht unter bestimmten Bedingungen den Zugang zu direkten Beihilfen und indirekten Vorteilen.
Die Gesetz vom 12. Juni 2009 Durch die Förderung der Verbreitung und des Schutzes kreativer Werke im Internet wurde die Grundlage für ein spezifisches rechtliches und wirtschaftliches System für Online-Pressedienste geschaffen, und zwar sowohl für Websites, die mit einem Titel der Printmedien verlinkt sind, als auch für Online-Informationswebsites.
Der Online-Pressedienst wird definiert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. August 1986 zur Reform des Presserechts. Es muss mehrere Kriterien erfüllen: "Als Online-Pressedienst gilt jeder Online-Kommunikationsdienst, der professionell von einer natürlichen oder juristischen Person herausgegeben wird, die die redaktionelle Kontrolle über ihren Inhalt hat und aus der Produktion und Bereitstellung eines Originalinhalts für die Öffentlichkeit besteht von allgemeinem Interesse, regelmäßig erneuert, bestehend aus Informationen, die mit der Aktualität in Verbindung stehen und journalistischer Art verarbeitet wurden und kein Instrument zur Förderung oder Ergänzung einer industriellen oder kommerziellen Tätigkeit darstellen.”
Ziele der Maßnahme
Mit diesem Verfahren sollen die Online-Pressedienste (SPEL) in die Register der Paritätischen Kommission für Veröffentlichungen und der Presseagenturen eingetragen werden. Diese Qualität ermöglicht den Zugang zur wirtschaftlichen Ordnung der Presse.
Unter bestimmten Bedingungen stehen den von der CPPAP anerkannten SPEL (Strategischer Fonds für die Entwicklung der Presse, Hilfe für den Pluralismus der Online-Pressedienste) direkte Beihilfen zur Verfügung, von denen einige vom Ministerium für Kultur gewährt werden. Indirekte Vorteile, insbesondere steuerliche Vorteile, können den Online-Pressediensten gewährt werden.
Die Eintragung in die Listen der CPPAP ist eine Voraussetzung für den Zugang zum wirtschaftlichen und steuerlichen System der Presse. Sie eröffnet eine Reihe spezifischer Vorteile:
- Befreiung vom territorialen wirtschaftlichen Beitrag (frühere Gewerbesteuer);
- ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 2,1 % auf den Verkauf von Informationsinhalten der Online-Pressedienste; Zugang zu Investitionsrückstellungen für Unternehmen, die einen Online-Pressedienst betreiben, der zu einem großen Teil der allgemeinen politischen Information gewidmet ist, oder für Online-Pressedienste, die berufliche Informationen entwickeln oder fördern Zugang zu Wissen und Bildung sowie Verbreitung des Denkens, Diskussion von Ideen, Allgemeinbildung und wissenschaftlicher Forschung. Dieser Vorteil ist auf die für den Betrieb des Dienstes unbedingt erforderlichen Anschaffungen beschränkt;
- die Anwendung des Freibetrags auf die Sozialbeiträge und die Arbeitskosten der Journalisten;
- Zugang zum Strategischen Fonds für die Entwicklung der Presse (FSDP) (Zuschüsse zur Unterstützung der digitalen Entwicklung) (Bedingungen) oder Unterstützung des Pluralismus der Online-Pressedienste.
Bin ich davon betroffen(e)?
- Vereinigungen
- Privaten Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen/ staatliche Dienste
- Einzelpersonen (nur natürliche Personen, die einer beruflichen Tätigkeit nachgehen)
Um von der CPPAP geprüft zu werden, muss der Dienst betriebsbereit sein und die Inhalte effektiv online gestellt werden.
Der Online-Dienst muss mehrere Kriterien erfüllen (die vom Dekret Nr. 2009-1340 29. Oktober 2009) und der Verleger muss der Öffentlichkeit
- Die gesetzlichen Kennzeichnungspflichten, in Analogie zu den für die Druckmaschine geforderten rechtlichen Hinweisen.
- Eine Dienstleistung, die «professionell» herausgegeben wird.
- Ein Inhalt, der im Wesentlichen den schriftlichen, regelmäßig erneuerten und datierten Modus verwendet, um einfache punktuelle und partielle Aktualisierungen auszuschließen.
- Journalistische Inhalte von professionellen Journalisten.
- Ein Inhalt von «allgemeinem Interesse».
- Nicht gewalttätige oder pornografische Inhalte.
- Ein Online-Dienst, der kein «Werbe- oder Kommunikationsinstrument» darstellt und nicht als «Nebenprodukt einer kommerziellen Tätigkeit» erscheint.
- Darüber hinaus muss der Herausgeber die redaktionelle Kontrolle über den Inhalt haben und über ein System verfügen, mit dem illegale Inhalte in den Beitragsbereichen gemeldet werden können.
Verfahren
Der Antrag wird bei der CPPAP gestellt, die den Online-Pressedienst anerkennt. Nach einer befürwortenden Stellungnahme stellt die CPPAP eine Bescheinigung aus, die für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren gültig ist und auf Antrag vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Bescheinigung verlängert werden kann. Andernfalls wird die Website aus den Registern der CPPAP gelöscht.
Das Registrierungszertifikat enthält die vom Online-Pressedienst vergebene CPPAP-Nummer. Sie ist zur Unterstützung jedes Antrags auf Steuererleichterung oder staatliche Beihilfe vorzulegen. Diese Nummer besteht aus einer Zeichenfolge von 10 alphanumerischen Zeichen. Die ersten vier Ziffern entsprechen dem Gültigkeitsdatum dieses Zertifikats; der Brief entspricht der Kategorie Online-Pressedienst.
- Prüfung der Anträge: durch die CPPAP, die im Unterausschuss vertreten ist etwa alle sechs Wochen.
- Einige Dossiers können an das Plenum zurücküberwiesen werden (sieben- bis achtmal jährlich).
- Bekanntgabe der Ergebnisse: Die von der CPPAP herausgegebenen Stellungnahmen und Bescheinigungen werden den Benutzern per Post zugesandt.
- Um auf das Online-Formular zuzugreifen, klicken Sie unten auf dieser Seite auf die Schaltfläche "Zum Formular gehen".
- Melden Sie sich an oder erstellen Sie ein Konto und lassen Sie sich führen.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zur Anerkennung eines Online-Pressedienstes wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Paritätische Kommission für Veröffentlichungen und Presseagenturen (CPPAP): spel.cppap@culture.gouv.fr oder telefonisch unter 01 40 15 38 03.