Als Deklination der Residenz eines assoziierten Künstlers stärkt das System der Assoziierung eines Komponisten oder einer Komponistin mit einer multidisziplinären Szene die dauerhafte Präsenz von Künstlern und Schöpfern in Kultureinrichtungen. Das Ministerium für Kultur, die Sacem (Gesellschaft der Urheber, Komponisten und Verleger von Musik) und die SACD (Gesellschaft der Urheber) gewähren den Trägern solcher Projekte einen Zuschuss.
Vorstellung der Vorrichtung
Was ist das Komponisten- und Kompositionsgerät in multidisziplinären Szenen?
Das Komponisten- und Kompositionsgerät, das in multidisziplinären Szenen kombiniert wird, ermöglicht es, den Platz des musikalischen Schaffens in Netzwerken von multidisziplinären Szenen oder kreativen Szenen, die nicht ausschließlich der Musik gewidmet sind, zu verbessern.
Diese Vorrichtung erleichtert den Komponisten den Zugang zu Produktions- und Verbreitungswerkzeugen und -mitteln. Es ermöglicht, die Musik mittel- und langfristig zu strukturieren, sowohl für die Verbreitung als auch für die Produktion und die Maßnahmen der künstlerischen und kulturellen Erziehung. Schließlich zielt dieses Instrument darauf ab, durch die Anwesenheit und Vermittlung eines Schöpfers die Begegnung zwischen Künstlern, Werken und dem Publikum zu fördern.
Kontext der Schöpfung
Deklination der Residenz des assoziierten Künstlers, deren Modalitäten in der Zirkular vom 8. Juni 2016 Zur Unterstützung von Künstlern und Künstlerteams wurde 2005 auf Initiative des Ministeriums für Kultur und Sacem das Instrumentarium für Komponisten oder assoziierte Komponistin eingerichtet. Seit 2021 ist auch die SACD Partner.
Ziele der Maßnahme
Ziel dieser Maßnahme ist es, einen Rahmen für die gemeinsame Zusammenarbeit vorschlagen zwischen der Leitung einer multidisziplinären Szene (nationale Szenen, Vertragsszenen usw.) oder einer kreativen Szene, die nicht ausschließlich der Musik gewidmet ist (CDN, CCN, kulturelle Begegnungszentren usw.) und einem Komponisten oder einer Komponistin, um zur Bereicherung ihrer jeweiligen künstlerischen und kulturellen Aktivitäten beizutragen.
Bin ich davon betroffen(e)?
- Vereinigungen
- Gemeinsamen
- Privaten Unternehmen
- Lokale öffentliche Unternehmen
- EPCI mit eigener Besteuerung
Der Ort, an dem der Antrag gestellt wird, muss ein multidisziplinärer Ort oder eine kreative Szene sein, die nicht ausschließlich der Musik gewidmet ist.
Abweichend für die überseeischen GebieteDer Antrag kann an einem Ort eingereicht werden, der der Musik gewidmet ist, sofern er eine Partnerschaft mit einem multidisziplinären oder nicht ausschließlich der Musik gewidmeten Ort anbietet.
Weder der Verwahrungsort noch der begünstigte assoziierte Künstler dürfen im Jahr oder in der Saison vor dem Antrag Gegenstand einer Finanzierung im Rahmen der Regelung gewesen sein.
Die Verbindung eines Komponisten oder einer Komponistin mit einer multidisziplinären Bühne oder kreativen Szene, die nicht ausschließlich der Musik gewidmet ist, muss zu einer Partnerschaft auf einer Dauer von zwei Saisons (entspricht zwei Haushaltsjahren).
Folgende Ausgaben können subventioniert werden:
- Aktivitäten im Bereich der künstlerischen und kulturellen Bildung, Verbreitung und Bildung
- Ausgaben im Zusammenhang mit der künstlerischen Tätigkeit des Komponisten (Kommunikation, Technik, Aufenthaltskosten usw.)
Verfahren
Im Vorfeld der Antragstellung müssen der Verantwortliche des Ortes und der Komponist oder die Komponistin die Verantwortung für die Musik der betreffenden DRAC übernehmen.
Der Beihilfebetrag beläuft sich auf 25.000 € pro Jahr, was 50.000 € in beiden Jahren entspricht.
Der Zuschuss kann nicht die gesamten Kosten des Programms decken, da andere Finanzierungspartner erwartet werden.
Die Auszahlung der Beihilfe erfolgt mit Annahme des Projekts und zu Beginn des zweiten Jahres.
Die Hälfte des Zuschusses wird vom Ministerium für Kultur gezahlt, die andere Hälfte von der SACEM oder der SACD.
Der assoziierte Künstler und die Leitung des Veranstaltungsortes werden aufgefordert, ihren Antrag vor einem beratenden Ausschuss zu stellen, der sich aus Vertretern der SACEM, der SACD, der DRAC, der DGCA sowie qualifizierten Persönlichkeiten zusammensetzt.
Die Verwaltung behält sich das Recht vor, eine Vorauswahl der Dossiers vor der Kommission vorzunehmen.
Das vorgestellte Projekt soll die Rollen des Komponisten bzw. der Komponistin und der Bühne in folgenden Bereichen entwickeln und bereichern:
- Platz der Musik in der Bühne: Der Komponist, die Komponistin, wird mit dem Führungsteam der Bühne verbunden, um am Musikprogramm des Ortes teilzunehmen.
- Musikprogramm: Der Veranstaltungsort muss während der Spielzeit mehrere Musikprojekte des jeweiligen Künstlers planen.
- Kulturelle Aktion und künstlerische Erziehung: Der Komponist, die Komponistin, beteiligt sich in Verbindung mit dem betreffenden Bühnendienst an der Definition und Durchführung von kulturellen Aktionen, Kunsterziehung, Sensibilisierung und Vermittlung. Das Projekt muss Akteure aus dem Bildungs- und Sozialbereich einbeziehen.
- Partnerschaften: Der Komponist, die Komponistin und die Bühne bemühen sich, durch den Aufbau von Partnerschaften, die von lokal bis international reichen, ihre gemeinsame Aktion zu verstärken. Die Bühne muss Produktions- und Verbreitungspartnerschaften innerhalb ihres Netzwerks finden. Darüber hinaus kann der Komponist, die Komponistin, die Bühne für das vielfältige musikalische Netzwerk in der Region öffnen (unabhängige Ensembles, Orchester, Opern, Nationales Zentrum für Musikschaffen, Festivals, Konservatorien, Zentren für Hochschulbildung für darstellende Künste usw.).
Besonderes Augenmerk wird auf die Parität und Begleitung der Entstehung der assoziierten Künstler gelegt.
Der assoziierte Künstler und die Leitung der betreffenden Szene definieren gemeinsam das künstlerische und kulturelle Projekt, die Inhalte sowie die erforderlichen personellen, technischen und finanziellen Mittel in Partnerschaft mit den gebildeten Interpreten und/oder Ensembles und Gesellschaften.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Komponisten oder der Komponistin und der Bühne führt zur Erstellung einer zweijährigen Vereinbarung und wird in der Mitte und am Ende der Vereinbarung mit dem Musikberater oder der Musikberaterin bewertet in Anwesenheit des Standortverantwortlichen und des assoziierten Künstlers.
- Einreichungsfrist: 28. Februar 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen mehr eingereicht oder berücksichtigt werden.
- Kommission und Anhörung der Projektträger: 30. und 31. März 2023, je nach Anzahl der eingegangenen Anträge. Die Ergebnisse werden den Projektträgern direkt mitgeteilt. Die Frist für die Einreichung des Projekts durch die Antragsteller beträgt 10 Minuten, ergänzt durch 10 Minuten Austausch mit den Ausschussmitgliedern.
Die Projektbilanz ist spätestens zwei Jahre nach Auszahlung des Zuschusses vorzulegen.
- Um das Formular herunterzuladen, klicken Sie unten auf die Schaltfläche "Zum Formular gehen".
- Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es per E-Mail an die betreffende DRAC und an:
die Delegation für Musik: francoise.dastrevigne@culture.gouv.fr
die SACEM: actionculturelle.contemporaine@sacem.fr
die SACD: gabrielle.lagrue@sacd.fr
Die Kontaktdaten Ihres DRAC finden Sie unten.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zu diesem Gerät wenden Sie sich bitte an:
Generaldirektion für das künstlerische Schaffen
Delegation Musik
delegationmusique@culture.gouv.fr
01 40 15 88 15
62 Rue Beaubourg, 75003 Paris
oder an die DRAC/DAC Ihres Projektes: