Im Rahmen der Politik der Demokratisierung der Kultur und der Entwicklung der Öffentlichkeit, der Jugendbildung und der Politik zur Förderung der künstlerischen und kulturellen Bildung sowie der Medien- und Informationserziehung Die Regionaldirektion für Kulturangelegenheiten der Normandie und ihre Partner rufen zur Einreichung von Projektvorschlägen auf.
Vorstellung der Vorrichtung
Was ist die Residenz von Schuljournalisten in der Normandie?
Im Rahmen des nationalen Plans zur Förderung der künstlerischen und kulturellen Bildung und der Politik zur Demokratisierung des Zugangs zur Kultur, zur Entwicklung und zur Ausbildung der Öffentlichkeit hat die Regionaldirektion für kulturelle Angelegenheiten der Normandie das Rektorat der Akademie der Normandie, die Direktionen des Departements für nationale Bildung und die Regionaldirektion für Ernährung, Landwirtschaft und Wald der Normandie, in Partnerschaft mit den Departements einen Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen für die Einrichtung von Journalistenwohnheimen in Schulen, Schulen, Hochschulen oder Bildungseinrichtungen, die die Schulzeit beeinflussen.
Es bietet allen Schulen/Schulen der Académie de Normandie sowie Hochschulen und anderen Einrichtungen (CFA,...), die Möglichkeit, Journalisten während eines Schuljahres aufzunehmen und Maßnahmen zur Medien- und Informationserziehung zu initiieren, die das Schuljahr und eine erweiterte Bildungsgemeinschaft widerspiegeln.
Ziele der Maßnahme
Der Aufruf zur Einreichung von Projekten Twinning-Residenzen von Journalisten in der Normandie zielt darauf ab,
- Unterbringung eines oder mehrerer Journalisten in Schulen/Schulen
- Förderung von Begegnungen mit professionellen Journalisten und vielfältigen Medienpraktiken
- Ermöglichen Sie ein Verständnis der Informationsfabrik und helfen Sie bei der Entschlüsselung
- Den Beruf des Journalisten und seine aktuellen Herausforderungen kennenlernen
- Begleiten Sie die Entwicklung einer Praxis und eines informierten Empfangs der verschiedenen Medien
- Sensibilisierung für die Meinungsfreiheit und Förderung der Beteiligung junger Menschen an der demokratischen Debatte
Um mehr zu erfahren, laden Sie bitte das Lastenheft herunter:
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Bin ich davon betroffen(e)?
- Privaten Unternehmen
- Lokale öffentliche Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen/ Staatliche Dienste
Zuschussfähig sind Paare, die aus folgenden Gruppen bestehen:
- Professionelle Journalisten (freiberuflich oder redaktionell integriert) eine laufende berufliche Tätigkeit nach dem geltenden Rechtsrahmen nachweisen und sich mit einer juristischen Person oder einem Medienunternehmen zusammenschließen, die in der Lage ist, das Projekt einzureichen, und den Zuschuss für ihre Vergütung erhalten.
- Einrichtungen für Schüler, Studenten oder Auszubildende:
- Vorschulen und Grundschulen der 1. Stufe
- Schulen der 2. Stufe
- Einrichtungen des landwirtschaftlichen Bildungswesens
- Einrichtungen des Tertiärbereichs
- Ausbildungszentren für Lernende
- Einrichtungen der beruflichen Bildung
Andere Partner können sich anschließen, wenn sie an der Kohärenz des Projekts beteiligt sind, wie die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, aber auch Einrichtungen im Zusammenhang mit Freizeiteinrichtungen, Unterhaltungszentren, Jugend- und Kulturhaus mit Zulassung für Jugend und Volksbildung oder Sozialzentren der Kasse für Familienbeihilfen.
Einrichtungen, die in den letzten 3 Jahren Partnerschaften mit Künstlerresidenzen genossen haben oder die von anderen von der DRAC (De Visu, CTEJ...) unterstützten Einrichtungen profitieren, haben keine Priorität.
Eine Bildungseinrichtung kann mit Ausnahme der Universitäten nur ein Projekt einreichen.
NB: Die Projekte können verschiedene Arten von Partnerstrukturen miteinander verbinden. Insbesondere für die 1. Stufe, die Frage des Zusammenhangs mit der außerschulischen und außerschulischen Zeit und für die 1. und 2. Stufe um die 3. Stufe.
Die Städtepartnerschaften für Journalisten in den Bereichen Medien- und Informationserziehung sehen die Aufnahme von Journalisten für Vermittlungsarbeiten rund um ihre Berufe und den Aufbau von Informationen vor.
Innerhalb des Umfangs, der durch das Pflichtenheft definiert wird (das Sie am Ende der Seite finden werden), bleiben die Inhalte frei und die Journalisten werden aufgefordert, alle Formen der Mediation zu erfinden, die sie aufgrund ihrer eigenen Praktiken für relevant halten, um das Bewusstsein für ihre journalistische Arbeit zu schärfen.
Mindestens 2 Klassen müssen direkt an der Aktion beteiligt sein, mit 20 Stunden journalistischer Intervention pro Mindestschüler. Aber eine Ausstrahlung auf die gesamte Bildungsstruktur muss durch andere Interventionsformen (Treffen von Journalisten, punktuelle Workshops, Verbreitung von kleinen Formen in situ, Konferenzen...) angestrebt werden.
Die erwartete journalistische Präsenz beträgt mindestens zwei Wochen. Die Partnerschaften mit Wohnheimen von Journalisten müssen Gegenstand einer Vereinbarung zwischen den beiden Partnerstrukturen sein.
Verfahren
Der Zuschuss der DRAC in Höhe von bis zu 5.000 € an den künstlerischen Partner (juristische Person) beträgt höchstens 75 % des Projektbudgets (65 % für die Hochschulbildung)Die Einrichtung/Struktur mobilisiert ihre Ressourcen und nutzt die Partner ihres Sektors.
Dieser Zuschuss betrifft ausschließlich die Intervention von Journalisten für das Schuljahr 2023/2024. Alle Ausgaben für das Projekt können im Haushaltsplan ausgewiesen werden, aber der DRAC-Zuschuss deckt nicht den Kauf von Material, Fahrkarten und Transport der Begünstigten des Projekts ab.
Weitere Informationen zu den Finanzierungen finden Sie in der Leistungsbeschreibung, die Sie unten auf der Seite finden.
Die Projekte werden von Jurys geprüft, die sich aus Vertretern der DRAC Normandie, des Rektorats der Académie de Normandie, der DSDEN, der Departements, der DRAAF und der ComUE zusammensetzen.
Die Städtepartnerschaften von Journalisten in den Bereichen Medien- und Informationserziehung müssen zwischen den beiden Partnereinrichtungen vereinbart werden.
Der Projektträger trägt dafür Sorge, dass im Abschnitt "Bewertungsmethode und ausgewählte Indikatoren" die Indikatoren, die er als relevant für die qualitative Bewertung der Maßnahme definiert, genau angegeben werden. Diese Indikatoren sind auf dem im Anhang beigefügten Bilanzstichwort anzugeben. Dieses Merkblatt wird innerhalb von drei Monaten nach Projektabschluss übermittelt.
Die Projektträger verpflichten sich,
- den Partnern einen Monat vor Beginn der Aktion den endgültigen Zeitplan für die wichtigsten Schritte zur Verfügung zu stellen, der von den Partnern für die tatsächliche Durchführung des Projekts bestätigt wurde.
- auf allen Dokumenten und Kommunikationsmitteln den Vermerk Städtepartnerschaften - Wohnheime von Journalisten, jährliche Partnerschaftsvereinbarungen in Medien- und Informationserziehung sowie die Logos aller Partner gemäß den Chartas.
Die ausgewählten Projekte müssen von den Schulen/Schulen im Rahmen der ADAGE-Anwendung in der Phase der Erfassung von EAC-Projekten, die im Schuljahr 2023-2024 in der Schule/Schule durchgeführt werden, bewertet werden.
- Frist für die Einreichung der Anträge: 07. April 2023, 23.59 Uhr (Pariser Zeit). Nach diesem Datum können keine Unterlagen eingereicht oder bearbeitet werden.
- Eine Empfangsbestätigung mit einer Aktennummer wird Ihnen innerhalb von 15 Tagen per E-Mail zugestellt. Ohne Mitteilung dieser Empfangsbestätigung innerhalb von 15 Tagen nach der
Einsendeschluss bitte per E-Mail an DRAC: eac-dc.drac.normandie@culture.gouv.fr - Nach Abschluss der Ausschüsse wird ein Link zur Beschlussfassung an die Kulturstrukturen gesendet.
- Die Entscheidungen der einzelnen Jurys werden auf der Website der DRAC und der Partner veröffentlicht.
Entwicklung von Städtepartnerschaften für Journalisten:
Für den ersten Grad
Schulen und Journalisten wird empfohlen, die pädagogischen Berater der verschiedenen künstlerischen und kulturellen Bereiche im Voraus zu kontaktieren.
Die Projekte müssen von der Leitung der Partnerschule und dem IEN-Bezirk oder dem Akademie-Inspektor - Akademischer Direktor der Nationalen Bildungsdienste angestrebt werden.
Für den zweiten Grad
Schulen und Journalisten wird empfohlen, sich im Voraus mit der Akademischen Delegation der Kulturaktion in Verbindung zu setzen, insbesondere mit
Akademische Manager und/ oder Professoren - Relais. Die Projekte sind im Verwaltungsrat einzureichen und vom Leiter der Einrichtung anzusprechen.
Für die Hochschulbildung
Die Projekte müssen vom Dienst für
Kultur innerhalb der Einrichtung.
Für alle Strukturen
Die Journalisten werden außerdem gebeten, sich vor der Einreichung des Projekts an das Zentrum für Kultur- und Gebietsarbeit der DRAC zu wenden: ali.larbi@culture.gouv.fr
Einreichung der Akte
- Laden Sie die Bewerbungsunterlagen herunter und füllen Sie sie aus. Das Dossier wird von der kulturellen Struktur übermittelt und im Verbund mit der Partnerschule/-einrichtung ausgefüllt. Alle Rubriken müssen ausgefüllt werden. Es werden keine Begleitdokumente geprüft. Kultureinrichtungen, die im Jahr 2021 einen Zuschuss für Städtepartnerschaften erhalten haben, müssen unbedingt die Bilanz ausfüllen und, falls das Projekt nicht abgeschlossen ist, den voraussichtlichen Zeitplan angeben.
- Das Dossier muss anschließend übermittelt werden vom Journalisten bei der DRACunter eac-dc.drac.normandie@culture.gouv.fr für alle Ordner. Dieser Ordner ist im PDF-Format und die Seite mit den gescannten Signaturen in einer E-Mail zu senden.
- Geben Sie "JOURNALISTISCHE PARTNERSCHAFTEN" mit dem Namen der juristischen Person (künstlerischer Partner), die das Projekt tragen wird, in den Betreff der E-Mail ein.
NB: Die Bewerbungsunterlagen wurden mit Libre Office (Freie Software) erstellt und werden mit dieser Software optimal geöffnet.
Haben Sie eine Frage?
Bei Fragen zu Studentenwohnheimen in der Normandie wenden Sie sich bitte an:
Regionale Direktion für kulturelle Angelegenheiten (DRAC) Normandie
Zentrum für kulturelle und territoriale Aktivitäten
eac-dc.drac.normandie@culture.gouv.fr
02 32 10 71 00 / 07 60 55 12 18
13 bis rue Saint-Ouen, 14052 Caen Cedex 4