Das Bestehen der technischen Eignungsprüfung für Tanz ermöglicht den Zugang zur Ausbildung oder zu den Prüfungen zur Bewertung des staatlichen Abschlusses des Tanzlehrers. Unter bestimmten Voraussetzungen kann von dieser Prüfung abgesehen werden.

Vorstellung der Vorrichtung

Was ist die technische Tanzprüfung?

Das staatliche Diplom des Tanzlehrers wird in das nationale Verzeichnis der beruflichen Qualifikationen eingetragen. Um Zugang zu erhalten, ist eine vorbereitende Ausbildung obligatorisch.

Artikel 3 des Erlasses vom 23. Juli 2019 weist auch darauf hin, dass "der Zugang zur Ausbildung oder zu den Beurteilungsprüfungen der Unterrichtseinheiten zum staatlichen Diplom eines Tanzlehrers vom Bestehen eines Prüfung der technischen Eignung mit drei Optionen: klassischer Tanz, zeitgenössischer Tanz und Jazztanz". Das Ministerium für Kultur erteilt die Zulassung zur Ausübung der Prüfung, aber auch die Befreiung.

Was ist die Dispensation für die Tanztechnische Eignungsprüfung?

Im Bereich des Tanzes erarbeitet das Kultusministerium die Regulierung der Grund- und Hochschulbildung, unterstützt die Kreation und entwickelt Verbreitungsnetze. Es begleitet auch die Strukturierung von Berufen und Beschäftigung und trägt zur Entwicklung von Kunst- und Kulturerziehung und Amateurpraktiken bei.

Jede Person, die als Tanzlehrerin tätig werden möchte, muß folgendes besitzen:

  • ein staatlich ausgestelltes Diplom als Tanzlehrer
  • ein Befähigungsnachweis für die Tätigkeit eines Tanzlehrers
  • ein anerkanntes französisches oder ausländisches Diplom
  • eine Freistellung aufgrund des besonderen Ansehens oder der nachgewiesenen Erfahrung im Tanzunterricht, auf die er zurückgreifen kann.

Der Bewerber kann auf Antrag von der technischen Eignungsprüfung befreit werden im Rahmen der Validierung früherer Lernergebnisse in Bezug auf Ausbildung oder Berufserfahrung (Anhang III des Erlasses).

Bin ich davon betroffen(e)?

Verfahren

Haben Sie eine Frage?

Bei Fragen zur Befreiung von der Tanzprüfung wenden Sie sich bitte an die Generaldirektion für künstlerisches Schaffen (DGCA):

Generaldirektion für das künstlerische Schaffen
Unterabteilung Beschäftigung, Hochschulbildung und Forschung
de-professeurs-danse.dgca@culture.gouv.fr
01 40 15 88 79
62 rue Beaubourg, 75003 Paris

oder der DRAC/DAC, an die Sie Ihre Unterlagen geschickt haben: